Die kurze Antwort

Ja, es gibt sie, und sie kühlen wirklich. Fest eingebaute Monoblockgeräte erledigen den ganzen Kältekreislauf in einem einzigen Gehäuse im Raum. An der Fassade hängt nichts. Diese Geräte sind keine Werbeerfindung, es gibt sie von mehreren Herstellern mit vollständigen Datenblättern.

Der Preis dafür steht selten im ersten Absatz: Das Gerät braucht zwei Öffnungen in der Außenwand mit 16 bis 20 Zentimetern Durchmesser. Durch die eine wird Außenluft angesaugt, durch die andere die Abwärme wieder hinausgeblasen. Kein Außengerät heißt also nicht kein Eingriff in die Fassade, sondern ein anderer.

Kurz gesagt Die Frage, die über das Vorhaben entscheidet, ist nicht technisch, sondern rechtlich: Dürfen Sie zweimal durch die Außenwand bohren? Im eigenen Haus meistens ja. Zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft muss vorher jemand zustimmen. Was dazu belegt ist und was offen bleibt, steht im Abschnitt zur Genehmigung.

Was „ohne Außengerät“ alles bedeuten kann

Der Begriff ist unscharf, und genau daran verdienen einige Anbieter. Drei völlig verschiedene Gerätearten kommen ohne Gerät an der Fassade aus, und sie haben außer diesem Merkmal wenig gemeinsam. Wenn Sie den Überblick über alle Bauarten suchen, hilft die Übersicht aller Klimaanlagen-Arten beim Einordnen.

  • Das fest eingebaute Monoblockgerät. Ein Gehäuse an der Innenseite der Außenwand, zwei Kernbohrungen nach draußen, außen nur zwei Lüftungsgitter. Darum geht es in diesem Beitrag.
  • Das Fensterklimagerät. Es sitzt im Fensterrahmen und braucht keine Bohrung, dafür ist das Fenster belegt. In den zehn für diesen Beitrag geprüften Ratgeberseiten taucht es nur zweimal überhaupt auf, und keine der beiden nennt Leistungs- oder Preisdaten. Belastbare Zahlen dazu gibt es hier deshalb nicht.
  • Das mobile Monoblockgerät mit Abluftschlauch. Es steht auf Rollen, der Schlauch geht ins Fenster. Kein Außengerät, aber auch kein dichtes Fenster.
DREI WEGE, EINEN RAUM ZU KÜHLENFest eingebautMonoblock zum EinbauFassadengerätneinWandöffnungen2 × 16-20 cmVerdichterim RaumFenster freijaGerätepreis800 bis 3.500 €zzgl. MontageMobil mit SchlauchMonoblock zum RollenFassadengerätneinWandöffnungenkeineVerdichterim RaumFenster freineinGerätepreis150 bis 1.000 €ohne MontageSplitanlageInnen- und AußengerätFassadengerätjaWandöffnungeneine, kleinVerdichterdraußenFenster freijaGerätepreis1.500 bis 5.000 €inkl. MontagePreisspannen laut MediaMarkt, homeandsmart und reduco.ai. Orientierung, keine Angebote.
Jede Bauart löst ein Problem und schafft ein anderes. Das fest eingebaute Gerät hält Fenster und Fassade frei, kostet dafür zwei große Löcher in der Wand. Das mobile Gerät braucht keine Bohrung, dafür bleibt das Fenster nicht dicht. Nur die Splitanlage hat den lauten Teil draußen. Und genau der hängt dann an der Fassade. Die Spanne für die Splitanlage stammt von MediaMarkt mit Verweis auf den ADAC.
Der verbreitete Irrtum „Ohne Außengerät“ und „ohne Abluftschlauch“ sind nicht dasselbe. Ein Vergleichsportal führt unter der Überschrift „Klimaanlage ohne Außengerät Test“ vier Geräte auf, die allesamt mobile Monoblocks mit Abluftschlauch sind. Beide Formulierungen sagen etwas Verschiedenes: „ohne Außengerät“ heißt, dass nichts an der Fassade hängt. „Ohne Weg nach draußen“ hieße, dass keine Wärme den Raum verlassen kann, und dann kühlt das Gerät gar nicht. Wie man das eine vom anderen unterscheidet, steht im Beitrag über die Geräte ganz ohne Weg nach draußen.

Nicht in diese Reihe gehört der Verdunstungskühler, auch wenn zwei der geprüften Seiten ihn unter den Möglichkeiten ohne Außengerät mitzählen. Er lässt Wasser verdunsten, statt Wärme aus dem Raum zu befördern. Am Luftauslass ist es dadurch kühler, der Raum verliert aber keine Wärme, und die Luftfeuchte steigt. Bosch formuliert das in seinem Ratgeber unmissverständlich: Ein solches Gerät „senkt die Raumtemperatur nicht aktiv“. Auch die kleinen Tischgeräte, die als Mini-Klimageräte verkauft werden, arbeiten nach diesem Prinzip.

Kein Außengerät, aber zwei Löcher

Physik lässt sich nicht verhandeln. Eine Klimaanlage erzeugt keine Kälte, sie schiebt Wärme aus dem Raum hinaus. Diese Wärme muss irgendwie nach draußen. Bei der Splitanlage übernimmt das ein Gerät an der Fassade, verbunden durch eine schmale Durchführung. Beim Monoblockgerät bleibt der ganze Kreislauf im Raum, und stattdessen wird Luft durch die Wand geführt.

WO DIE TEILE STEHEN UND WAS DAFÜR DURCH DIE WAND MUSSSplitanlageein Gerät drinnen, eins draußenIHR ZIMMERAUSSENInnengerät43eine DurchführungAußengerät21ein Gerät an der FassadeFest eingebautes Monoblockgerätalles drinnen, nichts draußenIHR ZIMMERAUSSENdas ganze Gerät1234Verdichter, Verflüssiger,Ventil und Verdampferstehen alle im Raumwarme Luftkühle Luftzwei Gitter,kein Gerätzwei Bohrungen, je 16 bis 20 cmBohrungsdurchmesser aus vier Herstellerdatenblättern: 162, 180 und 202 Millimeter.Die Ziffern meinen überall dasselbe: 1 Verdichter, 2 Verflüssiger, 3 Expansionsventil, 4 Verdampfer.
Kein Gerät an der Fassade heißt nicht kein Loch in der Fassade. Bei der Splitanlage geht eine Durchführung für zwei dünne Kupferrohre und den Kondensatschlauch durch die Wand, dafür hängt draußen ein Gerät. Beim fest eingebauten Monoblockgerät ist es umgekehrt: außen nur zwei Lüftungsgitter, innen der komplette Kältekreislauf samt Verdichter, und dafür zwei Bohrungen, die deutlich größer sind.

Die zweite Folge daraus ist der Grund, warum der nächste Abschnitt so lang ist: Beim Monoblockgerät steht der Verdichter im Zimmer. Er ist das lauteste Bauteil einer Klimaanlage. Bei der Splitanlage steht er draußen. Alles andere in diesem Vergleich ist Abwägungssache, dieser Punkt ist Bauart.

WIE GROSS DIE BOHRUNGEN LAUT DATENBLATT SIND12 cm14 cm16 cm18 cm20 cm22 cm24 cmInnova 2.016,2 cm je BohrungKRONE WPK-29018,0 cmInnova Florenz20,2 cm je ÖffnungOlimpia Unico Pro16,2 und 20,2 cmVier Herstellerangaben, jeweils zwei Öffnungen je Gerät. Die Durchführung einer Splitanlage ist deutlich kleiner.
Die Bohrungen liegen eng beieinander, und sie sind groß. Zwischen dem kleinsten und dem größten Wert liegen vier Zentimeter. Für die Planung heißt das: Ein Gerät, das in eine schon vorhandene Öffnung passen soll, muss zum Lochbild passen, nicht umgekehrt. Innova gibt für die 2.0-Serie zusätzlich den Abstand der beiden Bohrungen an, 29,3 Zentimeter von Mitte zu Mitte.

Für den Einbau selbst nennt eine Ratgeberseite ein bis zwei Stunden Montagezeit und Bohrdurchmesser von 16 bis 20 Zentimetern, was sich mit den Herstellerangaben deckt. Kosten für Gerät und Montage werden mit rund 400 bis 800 Euro für die Montage einschließlich Kernbohrung angegeben, das Gerät selbst mit 800 bis 3.500 Euro. Ein konkretes Beispiel aus dem Handel: Das Innova Florenz INHP15 mit 2,9 Kilowatt Kühlleistung steht mit 2.799 Euro in der Liste.

Zwei Fragen, die niemand beantwortet Erstens: Wohin mit dem Kondenswasser? Eine Klimaanlage entzieht der Luft Feuchtigkeit, und die muss ablaufen. Von zehn geprüften Ratgeberseiten erwähnen zwei das Thema überhaupt, und keine nennt eine konkrete Lösung oder eine Norm dafür. Zweitens: Was passiert mit den Bohrungen beim Auszug oder beim späteren Umstieg auf eine Splitanlage? Zu Verschließen, Verputzen und den Kosten dafür stand in keiner der geprüften Quellen etwas. Beides gehört vor der Beauftragung mit dem Betrieb geklärt, schriftlich.

Wie laut es im Raum wirklich wird

Hier liegt die größte Lücke des ganzen Themenfelds, und sie ist nicht technischer, sondern sprachlicher Natur. Die kursierenden Dezibelwerte für dieselbe Gerätekategorie reichen von 19 bis 65. Der Grund ist nicht, dass die Geräte so verschieden wären. Der Grund ist, dass zwei völlig verschiedene Messgrößen dieselbe Einheit benutzen.

  • Der Schalldruckpegel beschreibt, was an einem bestimmten Ort im Raum ankommt. Er hängt vom Abstand ab. Das ist die Größe, die Ihrem Ohr entspricht.
  • Der Schallleistungspegel beschreibt, wie viel Schall das Gerät insgesamt abgibt, unabhängig vom Abstand. Er ist immer deutlich höher und dient dem Vergleich zwischen Geräten. Wie er zu bestimmen ist, regelt DIN EN 12102‑1:2023‑11.
DIESELBE EINHEIT, ZWEI VÖLLIG VERSCHIEDENE MESSGRÖSSEN10203040506070dBSCHALLDRUCKPEGEL · WAS AM OHR ANKOMMTInnova Florenz INHP15Herstellerangabe, Schalldruck29 bis 43 dBKRONE WPK-290Herstellerangabe, Schalldruck39 bis 47 dBSCHALLLEISTUNGSPEGEL · DER WERT AM GERÄT SELBSTInnova Florenz INHP15dasselbe Gerät wie oben58 dBKRONE WPK-290dasselbe Gerät wie oben, Höchstwert58 dBOlimpia Unico Pro 30/35Silent Mode 34 dB(A)32 bis 43 dBOHNE ANGABE, WELCHE GRÖSSE GEMEINT ISTSplit-Innengerätzwei Installateurseiten, Messgröße ungenannt19 bis 30 dBFest eingebautes Wandgerätklimeo nennt rund 30, klivatec rund 4130 bis 41 dBMobiles Gerät mit SchlauchRatgeberangaben, Messgröße ungenannt60 bis 65 dBHerstellerwerte aus den Datenblättern von Innova, Olimpia Splendid und KRONE. Die untere Gruppe stammt aus Ratgeber-und Installateurseiten.
Zwei Geräte, vier Zahlen, und keine davon ist mit den anderen vergleichbar. Innova nennt für ein und dasselbe Gerät 29 bis 43 Dezibel Schalldruck und 58 Dezibel Schallleistung. Bei KRONE liegen zwischen beiden Angaben 11 Dezibel. Wer zwei Geräte nebeneinander legt, vergleicht deshalb oft Äpfel mit Birnen: Olimpias 43 ist eine Schallleistung, Innovas 43 ein Schalldruck. Die rote Gruppe ist für einen Vergleich unbrauchbar, weil niemand dazuschreibt, was gemessen wurde.

Ein einziges Datenblatt macht den Unterschied unfreiwillig sichtbar: Innova nennt für das Florenz INHP15 sowohl 29 bis 43 Dezibel als auch 58 Dezibel. Beide Angaben sind richtig, sie meinen nur Verschiedenes. Bei KRONE ist es dasselbe Bild, dort liegen zwischen Schalldruck und Schallleistung 11 Dezibel.

Praktisch heißt das für den Kauf: Vergleichen Sie nur Werte derselben Größe, und lassen Sie sich vom Betrieb bestätigen, welche gemeint ist. Steht in einem Prospekt nur eine nackte Dezibelzahl ohne Zusatz, ist sie für einen Vergleich wertlos. Für das Schlafzimmer lässt sich aus den vorliegenden Daten keine Empfehlung ableiten, weil dafür ein Schalldruckwert am Bett nötig wäre und ein belastbarer Grenzwert für Wohnräume in dieser Recherche nicht auffindbar war. Eine erfundene Komfortschwelle steht hier deshalb nicht.

Was sich daraus trotzdem sagen lässt Der Verdichter steht bei dieser Bauart im Raum, bei der Splitanlage nicht. Zwei Installateurseiten nennen für Split-Innengeräte 19 bis 30 Dezibel, für fest eingebaute Wandgeräte einmal rund 30 und einmal rund 41 Dezibel. Diese Zahlen widersprechen sich und nennen die Messgröße nicht. Die Richtung ist trotzdem in allen Quellen dieselbe: Das Monoblockgerät ist im Raum lauter. Wie groß der Abstand genau ist, ist offen.

Was die Geräte leisten, und was die Angaben wert sind

Die geprüften Datenblätter nennen Kühlleistungen zwischen 2,6 und 3,1 Kilowatt für die gängigen Modelle. Das reicht für einen Raum, nicht für eine Wohnung. Wer mehrere Räume kühlen will, braucht mehrere Geräte und damit mehrere Bohrungspaare.

Interessanter als die Leistung selbst ist, was die Hersteller daraus machen. Zwei Geräte mit praktisch identischer Kühlleistung werden für völlig verschiedene Raumgrößen beworben.

WAS DIE HERSTELLER ÜBER DIE RAUMGRÖSSE SAGEN, UMGERECHNETInnova Florenz INHP152,9 kW für „bis 80 m²“ laut Hersteller36 W/m²Faustzahl, unteres Endeder übliche Auslegungskorridor beginnt hier60 W/m²Faustzahl, oberes Endeund endet hier100 W/m²KRONE WPK-2902,93 kW für „25 m²“ laut Hersteller117 W/m²Eigene Rechnung: 2.900 W ÷ 80 m² = 36 W/m², 2.930 W ÷ 25 m² = 117 W/m². Raumgrößen laut Hersteller.
Zwei fast gleich starke Geräte, und der Hersteller nennt die dreifache Raumgröße. Beide Geräte liefern rund 2,9 Kilowatt. Innova bewirbt damit bis zu 80 Quadratmeter, KRONE nennt 25. Umgerechnet auf die Fläche liegt der eine Wert weit unter dem üblichen Korridor, der andere darüber. Rot steht hier für die Angabe, die zu einem zu kleinen Gerät führt, Orange für die vorsichtige. Verlassen sollte man sich auf keine von beiden.

Rechnen Sie das kurz nach. Ein Raum von 80 Quadratmetern bräuchte nach der üblichen Faustzahl zwischen 4,8 und 8,0 Kilowatt. Das beworbene Gerät liefert 2,9. Umgekehrt bräuchten 25 Quadratmeter nach derselben Faustzahl 1,5 bis 2,5 Kilowatt, das Gerät liefert 2,93. Eine Ratgeberseite nennt eigene Faustwerte, die deutlich näher am Korridor liegen: 2,0 Kilowatt für 20 Quadratmeter, 2,6 für 30 und 3,5 für 40. Eine Quelle für diese Werte gibt sie nicht an.

Woher die Zahlen stammen Alle Leistungs-, Schall- und Bohrungsangaben in diesem Beitrag stammen aus Herstellerunterlagen von Olimpia Splendid, Innova und KRONE oder aus Händlerseiten, die Herstellerangaben wiedergeben. Preis-, Lautstärke- und Verbrauchsangaben ohne Herstellerbezug sind im Text als Ratgeberangaben gekennzeichnet. Die Faustzahl von 60 bis 100 Watt je Quadratmeter ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine Rechnung. Belastbarer ist es, die passende Kühlleistung selbst zu berechnen.

Bei der Effizienz wird die Lage dünn. Die Datenblätter nennen EER-Werte zwischen 2,6 und 4,05 sowie COP-Werte zwischen 3,1 und 4,31. Der EER ist ein Wert für einen einzigen Betriebspunkt unter Normbedingungen. Für den Vergleich über eine ganze Saison wäre der SEER die richtige Kennzahl, und genau der fehlt in allen geprüften Unterlagen dieser Gerätekategorie. Ein Ratgeberportal beschriftet seine Effizienzgrafik zwar mit „SEER“, nennt darunter aber EER-Werte, also einen Einzelpunktwert unter einer Saisonüberschrift. Ein sauberer Effizienzvergleich zwischen Monoblock und Splitanlage ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich.

Eine offene Frage, die hier nicht gelöst wird Ein Installationsbetrieb rechnet vor, ein Monoblockgerät brauche in einem Raum von 25 Quadratmetern rund 240 Kilowattstunden je Sommer, eine Splitanlage rund 130. Eine Quelle für diese beiden Zahlen nennt die Seite nicht, und als Fachbetrieb hat sie ein wirtschaftliches Interesse an der Splitmontage. Ein Ratgeberportal beziffert den Mehrverbrauch stattdessen mit 20 bis 40 Prozent, ebenfalls ohne Quelle. Nimmt man die erste Rechnung ernst und setzt den aktuellen Strompreis von 37,0 Cent je Kilowattstunde ein, ergibt das 88,80 gegenüber 48,10 Euro im Jahr, also rund 41 Euro Unterschied. Das ist eine Rechnung mit unbelegten Eingangswerten und keine Prognose für Ihren Raum.

Belastbarer ist eine Herstellerangabe: Für das Innova Florenz INHP15 sind 520 Kilowattstunden im Jahr bei 500 Betriebsstunden angegeben. Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde sind das 192,40 Euro im Jahr. Diese Zahl gilt für die Norm-Betriebsstunden, nicht für Ihren Sommer.

Die Genehmigungsfrage

Das ist der Kern des Themas, und es ist der Punkt, an dem die verfügbaren Ratgeber am weitesten auseinandergehen. Von zehn geprüften Seiten behauptet eine, für ein Gerät ohne Außengerät sei „keine Genehmigung nötig, ideal für Mieter und WEG“. Sechs sagen das Gegenteil und verlangen eine Zustimmung. Keine einzige dieser zehn Seiten nennt dafür ein Gesetz, eine Norm oder ein Urteil.

Der Widerspruch löst sich zum Teil auf, wenn man genau hinsieht: Die Aussage „keine Genehmigung nötig“ trifft für ein mobiles Gerät zu, das man aufstellt und wieder wegräumt. Für ein Gerät, das zwei Löcher von 16 bis 20 Zentimetern in die Außenwand bekommt, ist sie eine andere Behauptung. Sie stehen bei der einen Seite allerdings unter derselben Überschrift.

WER DEN ZWEI BOHRUNGEN ZUSTIMMEN MUSSEigentümer im Einfamilienhauseigenes Haus, eigene FassadeNiemand muss zustimmenVorbehalt: Denkmalschutz und örtliche Gestaltungsvorgabenkönnen auch hier greifen. Beides regeln Länder undGemeinden, nicht der Bund.Eigentümer in einer WEGWohnung im MehrparteienhausBeschluss der EigentümerversammlungDie Außenwand gehört in aller Regel zumGemeinschaftseigentum. Nur eine der zehn geprüftenRatgeberseiten sagt das, ohne Rechtsquelle.Mieterin oder Mieterfremdes Haus, fremde FassadeZustimmung des Vermieters, schriftlichGehört die Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, kommtderen Beschluss hinzu. Der Vermieter allein kann die Fassadedann nicht freigeben.BGH, Az. V ZR 162/25, Urteil vom 17. Juli 2026Ein Wohnungseigentümer kann die Gestattung des Einbaus grundsätzlich verlangen, auch wenn dafür die Fassadedurchbohrt werden muss. Das Urteil betrifft ausdrücklich Splitanlagen mit Außeneinheit. Ob dieselbe Abwägung für zweiKernbohrungen ohne Außengerät gilt, ist nicht entschieden.
Der Aufwand hängt nicht am Gerät, sondern an der Eigentumslage. Im eigenen Haus ist die Bohrung eine Sache zwischen Ihnen und dem Handwerker. In jeder anderen Lage muss vorher jemand zustimmen, und diese Zustimmung gehört schriftlich in die Unterlagen. Von zehn geprüften Ratgeberseiten sagen sechs, dass eine Zustimmung nötig ist, eine sagt pauschal das Gegenteil, und keine einzige nennt dafür eine Rechtsquelle.

Zur Rechtslage gibt es eine aktuelle Entwicklung, die in keiner der zehn Seiten auftaucht. Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen V ZR 162/25 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft grundsätzlich die Gestattung des Einbaus verlangen kann, auch wenn dafür die Fassade durchbohrt werden muss. Ein früheres Urteil, Az. V ZR 105/24 aus dem März 2025, hält fest, dass der Einbau nicht allein wegen einer Lärmprognose für den Betrieb abgelehnt werden darf.

Wo dieser Beitrag aufhört Drei Einschränkungen gehören dazu, und sie sind wichtig. Erstens: Beide Urteile sind hier über Fachportale referiert, die Urteilsvolltexte wurden für diesen Beitrag nicht eingesehen. Zweitens: Das Urteil von 2026 bezieht sich ausdrücklich auf Splitanlagen mit Außeneinheit. Ob dieselbe Abwägung für zwei Kernbohrungen ohne Außengerät gilt, ist nach dem für diesen Beitrag geprüften Material nirgends entschieden. Drittens ist ein weiteres Urteil aus dem Oktober 2025 belegt, Az. V ZR 41/24, dessen Inhalt sich hier nicht verifizieren ließ. Was in Ihrem Fall gilt, hängt an der Teilungserklärung, an den Beschlüssen Ihrer Gemeinschaft und an der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Diese drei Punkte kann kein Ratgeber für Sie klären, auch dieser nicht.

Zwei Dinge kommen unabhängig von der Eigentumslage dazu. Denkmalschutz kann einen Eingriff in die Fassade auch dann ausschließen, wenn Ihnen das Haus allein gehört; Bosch nennt ihn ausdrücklich als typischen Grund, warum Menschen überhaupt nach Geräten ohne Außeneinheit suchen. Und örtliche Gestaltungssatzungen können sichtbare Lüftungsgitter an der Straßenseite untersagen. Beides ist Landes- und Gemeindesache, nicht Bundesrecht, und deshalb steht hier keine allgemeingültige Antwort.

Ein Installationsbetrieb aus Berlin, der auf diese Gerätekategorie spezialisiert ist, formuliert die praktische Konsequenz als einziger vollständig: Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltung, die Eigentümergemeinschaft und gegebenenfalls der Denkmalschutz sollten vorab schriftlich zustimmen. Das ist keine Rechtsauskunft, aber es ist die Liste, die man abarbeiten kann, bevor der erste Bohrkern gesetzt wird.

Gibt es dafür Förderung?

Ein Monoblockgerät mit Heizfunktion ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe: Es kann im Winter die Richtung umdrehen und Wärme in den Raum holen. Die geprüften Datenblätter nennen COP-Werte zwischen 3,1 und 4,31. Damit liegt die Frage nahe, ob es dafür Fördergeld gibt.

Keine der zehn Ratgeberseiten beantwortet sie. Auch die Herstellerseite selbst macht dazu keine Angaben. Die einzige gefundene Seite, die das Thema überhaupt aufgreift, nennt zwei Voraussetzungen: eine Listung bei der zuständigen Bundesstelle und einen Schallwert zehn Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert. Dieselbe Seite nennt zusätzlich eine Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Wärme, und genau diese Regel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 entfallen. Die Quelle ist damit in einem Punkt nachweislich nicht auf dem aktuellen Stand, was ihre übrigen Angaben nicht widerlegt, aber ungeprüft lässt.

Eine offene Frage Ob ein fest eingebautes Monoblockgerät ohne Außeneinheit in die Förderung für Wärmepumpen fällt, ließ sich für diesen Beitrag nicht belegen. Weder eine Primärquelle noch eine Herstellerangabe sagt dazu etwas. Wer es wissen will, sollte vor dem Kauf beim Fachbetrieb die Listung des konkreten Geräts nachfragen und sich das schriftlich geben lassen. Welche Fördersätze und Nachweise für Wärmepumpen gelten, steht im Beitrag über die aktuelle Förderung. Ob dieses Gerät darunter fällt, ist damit ausdrücklich nicht beantwortet.

Unabhängig von der Förderung kommt für den Einbau durch einen Fachbetrieb der Steuerabzug für Handwerkerleistungen in Betracht: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, nach § 35a EStG. Diese Angabe stammt aus einem Ratgeberportal; der Gesetzestext selbst wurde für diesen Beitrag nicht eingesehen, und ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, klärt die Steuerberatung, nicht dieser Ratgeber.

Für wen sich das lohnt

Das fest eingebaute Monoblockgerät ist kein Kompromissprodukt für alle, sondern die Lösung für eine bestimmte Lage: ein Raum, ein Verbot für Geräte an der Fassade, aber eine Erlaubnis für Bohrungen darin. Wenn diese Kombination zutrifft, ist es eine echte Alternative mit ordentlichen Datenblättern.

BRAUCHEN SIE WIRKLICH EIN GERÄT OHNE AUSSENGERÄT?Ist ein Außengerät an der Fassade ausgeschlossen?jaDarf die Außenwand zweimal durchbohrt werden?jaLiegt die Zustimmung dafür schriftlich vor?jaGenügt Ihnen ein einzelner Raum?jaDann ist das fest eingebaute Monoblockgerät eine echte Option.Ein Raum, nichts an der Fassade, zwei Bohrungen von 16 bis 20 Zentimetern.einmal nein?Es gibt bessereWege.Ist ein Außengeräterlaubt, arbeiteteine Splitanlageleiser, weil derVerdichter draußensteht. Ist keineBohrung erlaubt,bleiben einFensterklimagerätoder ein mobilesGerät mit Schlauch,beide mit eigenenNachteilen.
Vier Fragen, und nur bei vier Mal Ja lohnt sich der Aufwand. Die Reihenfolge ist wichtig. Wer zuerst das Gerät aussucht und dann fragt, ob er bohren darf, hat im ungünstigen Fall ein Gerät im Flur stehen, das nirgends eingebaut werden kann. Die beiden mittleren Fragen sind die, an denen es in der Praxis hängt.

Wenn ein Außengerät erlaubt wäre, spricht wenig für die Monoblockvariante. Der Verdichter stünde dann draußen statt im Zimmer, und das ist der Punkt, an dem die Splitanlage systematisch im Vorteil ist. Was die beiden Bauarten technisch unterscheidet, steht ausführlich in dem Vergleich zwischen Monoblock und Split.

Wenn dagegen gar keine Bohrung erlaubt ist, bringt auch das fest eingebaute Gerät nichts. Dann bleiben ein Fensterklimagerät oder ein mobiles Gerät mit Schlauch und ordentlicher Fensterabdichtung. Beide haben eigene Nachteile, und beide sind ehrlicher als ein Gerät, das verspricht, ohne jeden Weg nach draußen zu kühlen.

Eine letzte Zahl, die zur Einordnung gehört und aus einer Ratgeberquelle ohne Herstellerbeleg stammt: Für Monoblockgeräte werden rund zehn Jahre Lebensdauer genannt, für Splitanlagen fünfzehn und mehr. Wenn das zutrifft, verschiebt sich der Kostenvergleich über die Nutzungsdauer weiter zugunsten der Splitanlage. Belegen ließ sich diese Angabe nicht, und ein Hersteller nennt sie nirgends.

Häufige Fragen

Ja. Fest eingebaute Monoblockgeräte enthalten den gesamten Kältekreislauf in einem Gehäuse im Raum. An der Fassade sind nur zwei Lüftungsgitter sichtbar. Mehrere Hersteller, darunter Olimpia Splendid, Innova und KRONE, bieten solche Geräte mit vollständigen Datenblättern an. Die üblichen Kühlleistungen liegen bei 2,6 bis 3,1 Kilowatt, also für einen Raum.
Ja, sogar zwei. Durch die eine Öffnung wird Außenluft angesaugt, durch die andere die Abwärme hinausgeblasen. Die Herstellerangaben liegen bei 16,2 Zentimetern (Olimpia Splendid und Innova 2.0), 18,0 Zentimetern (KRONE) und 20,2 Zentimetern (Innova Florenz). Ohne Wanddurchbruch kühlt kein Gerät einen Raum, weil die Wärme sonst im Raum bleibt.
Im eigenen Einfamilienhaus in der Regel nicht, sofern kein Denkmalschutz und keine örtliche Gestaltungsvorgabe greift. In einer Eigentümergemeinschaft ist die Außenwand üblicherweise Gemeinschaftseigentum, ein Beschluss der Eigentümerversammlung wird nötig. Zur Miete braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters, bei einer WEG zusätzlich deren Beschluss. Was konkret gilt, hängt an Teilungserklärung und Landesbauordnung.
Die Herstellerangaben reichen von 26 bis 58 Dezibel, weil zwei verschiedene Messgrößen dieselbe Einheit benutzen. Der Schalldruckpegel beschreibt, was am Ohr ankommt, der Schallleistungspegel den Wert am Gerät selbst. Innova nennt für ein und dasselbe Gerät 29 bis 43 Dezibel Schalldruck und 58 Dezibel Schallleistung. Vergleichen Sie deshalb nur Werte derselben Größe.
Nein. Ohne Außengerät heißt, dass nichts an der Fassade hängt. Der Weg nach draußen bleibt: beim fest eingebauten Gerät zwei Kernbohrungen, beim mobilen Gerät der Schlauch. Geräte ganz ohne Weg nach draußen können einen Raum dagegen nicht kühlen, weil die Wärme nirgendwohin kann. Ein Vergleichsportal führt unter „ohne Außengerät“ vier mobile Geräte mit Schlauch auf.
Ein Hersteller gibt für sein 2,9-Kilowatt-Gerät 520 Kilowattstunden im Jahr bei 500 Betriebsstunden an. Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde sind das 192,40 Euro im Jahr. Wie viel mehr das gegenüber einer Splitanlage ist, lässt sich nicht sauber beziffern: Die Datenblätter nennen EER-Werte, aber keinen SEER, und die kursierenden Mehrverbrauchsangaben von 20 bis 40 Prozent stehen ohne Quelle da.
Nur mit Zustimmung des Vermieters, und die gehört schriftlich in die Unterlagen. Zwei Kernbohrungen in der Außenwand sind ein dauerhafter Eingriff in fremde Bausubstanz. Gehört das Haus zu einer Eigentümergemeinschaft, kann der Vermieter allein die Fassade nicht freigeben. Klären Sie vorher schriftlich mit, was beim Auszug mit den Öffnungen geschieht, denn dazu findet sich in den Ratgebern nichts.
Oliver Takens
Wer das geschrieben hat

Oliver Takens

Entwickelt KlimaCraft, eine Branchensoftware für Kälte- und Klimatechnik, und sieht dort täglich, woran Aufträge in der Praxis hängen. Schreibt hier für Leute, die keine Kältetechniker sind und auch keine werden wollen.

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Wäre eine Splitanlage doch die bessere Wahl?

Monoblock oder Split: der Technikvergleich mit den Zahlen, die den Unterschied machen.

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Stand: 25. August 2026 · Quellen: Herstellerkatalog Olimpia Splendid Unico Pro EVAN, Januar 2026 · Herstellerbroschüre Innova ..2.0-Serie · Produktdaten Innova Florenz INHP15 über klima-vertrieb.de, Abruf 24.08.2026 · KRONE WPK-290, krone-klima.de, Abruf 24.08.2026 · DIN EN 12102‑1:2023‑11 (Katalogeintrag dinmedia.de) · BGH, Az. V ZR 162/25 vom 17.07.2026 und Az. V ZR 105/24 vom März 2025, referiert über hausverwaltunggeo.de und weg-wissen.de, Volltexte nicht eingesehen · Strompreis 37,0 ct/kWh nach BDEW · geprüfte Ratgeber- und Anbieterseiten: bosch-homecomfort.com, mediamarkt.de, klimaworld.com, klimeo.de, homeandsmart.de, handwerkerwissen.com, temperaturheld.de, elettronew.com, klivatec.de, klima-vert.de und reduco.ai