Oliver Takens
Entwickler von KlimaCraft · 25. August 2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten
Kurz zusammengefasst
Ja, es gibt Klimaanlagen ohne Außengerät, und sie kühlen wirklich. Der Preis dafür sind zwei Öffnungen von 16 bis 20 Zentimetern in der Außenwand, denn die Wärme muss trotzdem hinaus. Der Verdichter steht dabei im Raum, und das hört man: Die Herstellerangaben reichen von 26 bis 58 Dezibel, weil zwei verschiedene Messgrößen dieselbe Einheit benutzen. Zur Miete und in einer Eigentümergemeinschaft muss den Bohrungen vorher jemand zustimmen.
Die kurze Antwort
Ja, es gibt sie, und sie kühlen wirklich. Fest eingebaute Monoblockgeräte
erledigen den ganzen Kältekreislauf in einem einzigen Gehäuse im Raum. An der Fassade
hängt nichts. Diese Geräte sind keine Werbeerfindung, es gibt sie von mehreren Herstellern
mit vollständigen Datenblättern.
Der Preis dafür steht selten im ersten Absatz: Das Gerät braucht zwei Öffnungen in
der Außenwand mit 16 bis 20 Zentimetern Durchmesser. Durch die eine wird Außenluft
angesaugt, durch die andere die Abwärme wieder hinausgeblasen. Kein Außengerät heißt also
nicht kein Eingriff in die Fassade, sondern ein anderer.
Kurz gesagt
Die Frage, die über das Vorhaben entscheidet, ist nicht technisch, sondern rechtlich:
Dürfen Sie zweimal durch die Außenwand bohren? Im eigenen Haus meistens ja. Zur Miete oder
in einer Eigentümergemeinschaft muss vorher jemand zustimmen. Was dazu belegt ist und was
offen bleibt, steht im Abschnitt zur Genehmigung.
Was „ohne Außengerät“ alles bedeuten kann
Der Begriff ist unscharf, und genau daran verdienen einige Anbieter. Drei völlig
verschiedene Gerätearten kommen ohne Gerät an der Fassade aus, und sie haben außer diesem
Merkmal wenig gemeinsam. Wenn Sie den Überblick über alle Bauarten suchen, hilft
die Übersicht aller Klimaanlagen-Arten beim
Einordnen.
Das fest eingebaute Monoblockgerät. Ein Gehäuse an der Innenseite der
Außenwand, zwei Kernbohrungen nach draußen, außen nur zwei Lüftungsgitter. Darum geht es
in diesem Beitrag.
Das Fensterklimagerät. Es sitzt im Fensterrahmen und braucht keine Bohrung,
dafür ist das Fenster belegt. In den zehn für diesen Beitrag geprüften Ratgeberseiten
taucht es nur zweimal überhaupt auf, und keine der beiden nennt Leistungs- oder
Preisdaten. Belastbare Zahlen dazu gibt es hier deshalb nicht.
Das mobile Monoblockgerät mit Abluftschlauch. Es steht auf Rollen, der
Schlauch geht ins Fenster. Kein Außengerät, aber auch kein dichtes Fenster.
Jede Bauart löst ein Problem und schafft ein anderes. Das fest eingebaute Gerät hält Fenster und Fassade frei, kostet dafür zwei große Löcher in der Wand. Das mobile Gerät braucht keine Bohrung, dafür bleibt das Fenster nicht dicht. Nur die Splitanlage hat den lauten Teil draußen. Und genau der hängt dann an der Fassade. Die Spanne für die Splitanlage stammt von MediaMarkt mit Verweis auf den ADAC.
Der verbreitete Irrtum
„Ohne Außengerät“ und „ohne Abluftschlauch“ sind nicht dasselbe. Ein Vergleichsportal
führt unter der Überschrift „Klimaanlage ohne Außengerät Test“ vier Geräte auf, die
allesamt mobile Monoblocks mit Abluftschlauch sind. Beide Formulierungen sagen etwas
Verschiedenes: „ohne Außengerät“ heißt, dass nichts an der Fassade hängt. „Ohne Weg nach
draußen“ hieße, dass keine Wärme den Raum verlassen kann, und dann kühlt das Gerät gar
nicht. Wie man das eine vom anderen unterscheidet, steht im Beitrag über
die Geräte ganz ohne Weg nach draußen.
Nicht in diese Reihe gehört der Verdunstungskühler, auch wenn zwei der geprüften Seiten
ihn unter den Möglichkeiten ohne Außengerät mitzählen. Er lässt Wasser verdunsten, statt
Wärme aus dem Raum zu befördern. Am Luftauslass ist es dadurch kühler, der Raum verliert
aber keine Wärme, und die Luftfeuchte steigt. Bosch formuliert das in seinem Ratgeber
unmissverständlich: Ein solches Gerät „senkt die Raumtemperatur nicht aktiv“. Auch die
kleinen Tischgeräte, die als Mini-Klimageräte verkauft
werden, arbeiten nach diesem Prinzip.
Kein Außengerät, aber zwei Löcher
Physik lässt sich nicht verhandeln. Eine Klimaanlage erzeugt keine Kälte, sie schiebt
Wärme aus dem Raum hinaus. Diese Wärme muss irgendwie nach draußen. Bei der Splitanlage
übernimmt das ein Gerät an der Fassade, verbunden durch eine schmale Durchführung. Beim
Monoblockgerät bleibt der ganze Kreislauf im Raum, und stattdessen wird Luft durch die
Wand geführt.
Kein Gerät an der Fassade heißt nicht kein Loch in der Fassade. Bei der Splitanlage geht eine Durchführung für zwei dünne Kupferrohre und den Kondensatschlauch durch die Wand, dafür hängt draußen ein Gerät. Beim fest eingebauten Monoblockgerät ist es umgekehrt: außen nur zwei Lüftungsgitter, innen der komplette Kältekreislauf samt Verdichter, und dafür zwei Bohrungen, die deutlich größer sind.
Die zweite Folge daraus ist der Grund, warum der nächste Abschnitt so lang ist: Beim
Monoblockgerät steht der Verdichter im Zimmer. Er ist das lauteste Bauteil einer
Klimaanlage. Bei der Splitanlage steht er draußen. Alles andere in diesem Vergleich ist
Abwägungssache, dieser Punkt ist Bauart.
Die Bohrungen liegen eng beieinander, und sie sind groß. Zwischen dem kleinsten und dem größten Wert liegen vier Zentimeter. Für die Planung heißt das: Ein Gerät, das in eine schon vorhandene Öffnung passen soll, muss zum Lochbild passen, nicht umgekehrt. Innova gibt für die 2.0-Serie zusätzlich den Abstand der beiden Bohrungen an, 29,3 Zentimeter von Mitte zu Mitte.
Für den Einbau selbst nennt eine Ratgeberseite ein bis zwei Stunden Montagezeit und
Bohrdurchmesser von 16 bis 20 Zentimetern, was sich mit den Herstellerangaben deckt.
Kosten für Gerät und Montage werden mit rund 400 bis 800 Euro für die Montage
einschließlich Kernbohrung angegeben, das Gerät selbst mit 800 bis 3.500 Euro. Ein
konkretes Beispiel aus dem Handel: Das Innova Florenz INHP15 mit 2,9 Kilowatt Kühlleistung
steht mit 2.799 Euro in der Liste.
Zwei Fragen, die niemand beantwortet
Erstens: Wohin mit dem Kondenswasser? Eine Klimaanlage entzieht der Luft Feuchtigkeit, und
die muss ablaufen. Von zehn geprüften Ratgeberseiten erwähnen zwei das Thema überhaupt,
und keine nennt eine konkrete Lösung oder eine Norm dafür. Zweitens: Was passiert mit den
Bohrungen beim Auszug oder beim späteren Umstieg auf eine Splitanlage? Zu Verschließen,
Verputzen und den Kosten dafür stand in keiner der geprüften Quellen etwas. Beides gehört
vor der Beauftragung mit dem Betrieb geklärt, schriftlich.
Wie laut es im Raum wirklich wird
Hier liegt die größte Lücke des ganzen Themenfelds, und sie ist nicht technischer,
sondern sprachlicher Natur. Die kursierenden Dezibelwerte für dieselbe Gerätekategorie
reichen von 19 bis 65. Der Grund ist nicht, dass die Geräte so verschieden wären. Der
Grund ist, dass zwei völlig verschiedene Messgrößen dieselbe Einheit benutzen.
Der Schalldruckpegel beschreibt, was an einem bestimmten Ort im Raum ankommt.
Er hängt vom Abstand ab. Das ist die Größe, die Ihrem Ohr entspricht.
Der Schallleistungspegel beschreibt, wie viel Schall das Gerät insgesamt
abgibt, unabhängig vom Abstand. Er ist immer deutlich höher und dient dem Vergleich
zwischen Geräten. Wie er zu bestimmen ist, regelt DIN EN 12102‑1:2023‑11.
Zwei Geräte, vier Zahlen, und keine davon ist mit den anderen vergleichbar. Innova nennt für ein und dasselbe Gerät 29 bis 43 Dezibel Schalldruck und 58 Dezibel Schallleistung. Bei KRONE liegen zwischen beiden Angaben 11 Dezibel. Wer zwei Geräte nebeneinander legt, vergleicht deshalb oft Äpfel mit Birnen: Olimpias 43 ist eine Schallleistung, Innovas 43 ein Schalldruck. Die rote Gruppe ist für einen Vergleich unbrauchbar, weil niemand dazuschreibt, was gemessen wurde.
Ein einziges Datenblatt macht den Unterschied unfreiwillig sichtbar: Innova nennt für
das Florenz INHP15 sowohl 29 bis 43 Dezibel als auch 58 Dezibel. Beide Angaben sind
richtig, sie meinen nur Verschiedenes. Bei KRONE ist es dasselbe Bild, dort liegen zwischen
Schalldruck und Schallleistung 11 Dezibel.
Praktisch heißt das für den Kauf: Vergleichen Sie nur Werte derselben Größe, und lassen
Sie sich vom Betrieb bestätigen, welche gemeint ist. Steht in einem Prospekt nur eine
nackte Dezibelzahl ohne Zusatz, ist sie für einen Vergleich wertlos. Für das Schlafzimmer
lässt sich aus den vorliegenden Daten keine Empfehlung ableiten, weil dafür ein
Schalldruckwert am Bett nötig wäre und ein belastbarer Grenzwert für Wohnräume in dieser
Recherche nicht auffindbar war. Eine erfundene Komfortschwelle steht hier deshalb nicht.
Was sich daraus trotzdem sagen lässt
Der Verdichter steht bei dieser Bauart im Raum, bei der Splitanlage nicht. Zwei
Installateurseiten nennen für Split-Innengeräte 19 bis 30 Dezibel, für fest eingebaute
Wandgeräte einmal rund 30 und einmal rund 41 Dezibel. Diese Zahlen widersprechen sich und
nennen die Messgröße nicht. Die Richtung ist trotzdem in allen Quellen dieselbe: Das
Monoblockgerät ist im Raum lauter. Wie groß der Abstand genau ist, ist offen.
Was die Geräte leisten, und was die Angaben wert sind
Die geprüften Datenblätter nennen Kühlleistungen zwischen 2,6 und 3,1 Kilowatt für die
gängigen Modelle. Das reicht für einen Raum, nicht für eine Wohnung. Wer mehrere Räume
kühlen will, braucht mehrere Geräte und damit mehrere Bohrungspaare.
Interessanter als die Leistung selbst ist, was die Hersteller daraus machen. Zwei
Geräte mit praktisch identischer Kühlleistung werden für völlig verschiedene Raumgrößen
beworben.
Zwei fast gleich starke Geräte, und der Hersteller nennt die dreifache Raumgröße. Beide Geräte liefern rund 2,9 Kilowatt. Innova bewirbt damit bis zu 80 Quadratmeter, KRONE nennt 25. Umgerechnet auf die Fläche liegt der eine Wert weit unter dem üblichen Korridor, der andere darüber. Rot steht hier für die Angabe, die zu einem zu kleinen Gerät führt, Orange für die vorsichtige. Verlassen sollte man sich auf keine von beiden.
Rechnen Sie das kurz nach. Ein Raum von 80 Quadratmetern bräuchte nach der üblichen
Faustzahl zwischen 4,8 und 8,0 Kilowatt. Das beworbene Gerät liefert 2,9. Umgekehrt
bräuchten 25 Quadratmeter nach derselben Faustzahl 1,5 bis 2,5 Kilowatt, das Gerät liefert
2,93. Eine Ratgeberseite nennt eigene Faustwerte, die deutlich näher am Korridor liegen:
2,0 Kilowatt für 20 Quadratmeter, 2,6 für 30 und 3,5 für 40. Eine Quelle für diese Werte
gibt sie nicht an.
Woher die Zahlen stammen
Alle Leistungs-, Schall- und Bohrungsangaben in diesem Beitrag stammen aus
Herstellerunterlagen von Olimpia Splendid, Innova und KRONE oder aus Händlerseiten, die
Herstellerangaben wiedergeben. Preis-, Lautstärke- und Verbrauchsangaben ohne
Herstellerbezug sind im Text als Ratgeberangaben gekennzeichnet. Die Faustzahl von 60 bis
100 Watt je Quadratmeter ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine Rechnung.
Belastbarer ist es, die passende
Kühlleistung selbst zu berechnen.
Bei der Effizienz wird die Lage dünn. Die Datenblätter nennen EER-Werte zwischen 2,6 und
4,05 sowie COP-Werte zwischen 3,1 und 4,31. Der EER ist ein Wert für einen einzigen
Betriebspunkt unter Normbedingungen. Für den Vergleich über eine ganze Saison wäre der SEER
die richtige Kennzahl, und genau der fehlt in allen geprüften Unterlagen dieser
Gerätekategorie. Ein Ratgeberportal beschriftet seine Effizienzgrafik zwar mit „SEER“,
nennt darunter aber EER-Werte, also einen Einzelpunktwert unter einer Saisonüberschrift.
Ein sauberer Effizienzvergleich zwischen Monoblock und Splitanlage ist mit den
vorliegenden Daten nicht möglich.
Eine offene Frage, die hier nicht gelöst wird
Ein Installationsbetrieb rechnet vor, ein Monoblockgerät brauche in einem Raum von 25
Quadratmetern rund 240 Kilowattstunden je Sommer, eine Splitanlage rund 130. Eine Quelle
für diese beiden Zahlen nennt die Seite nicht, und als Fachbetrieb hat sie ein
wirtschaftliches Interesse an der Splitmontage. Ein Ratgeberportal beziffert den
Mehrverbrauch stattdessen mit 20 bis 40 Prozent, ebenfalls ohne Quelle. Nimmt man die
erste Rechnung ernst und setzt den aktuellen Strompreis von 37,0 Cent je Kilowattstunde
ein, ergibt das 88,80 gegenüber 48,10 Euro im Jahr, also rund 41 Euro Unterschied. Das ist
eine Rechnung mit unbelegten Eingangswerten und keine Prognose für Ihren Raum.
Belastbarer ist eine Herstellerangabe: Für das Innova Florenz INHP15 sind 520
Kilowattstunden im Jahr bei 500 Betriebsstunden angegeben. Bei 37,0 Cent je
Kilowattstunde sind das 192,40 Euro im Jahr. Diese Zahl gilt für die Norm-Betriebsstunden,
nicht für Ihren Sommer.
Die Genehmigungsfrage
Das ist der Kern des Themas, und es ist der Punkt, an dem die verfügbaren Ratgeber am
weitesten auseinandergehen. Von zehn geprüften Seiten behauptet eine, für ein Gerät ohne
Außengerät sei „keine Genehmigung nötig, ideal für Mieter und WEG“. Sechs sagen das
Gegenteil und verlangen eine Zustimmung. Keine einzige dieser zehn Seiten nennt dafür ein
Gesetz, eine Norm oder ein Urteil.
Der Widerspruch löst sich zum Teil auf, wenn man genau hinsieht: Die Aussage „keine
Genehmigung nötig“ trifft für ein mobiles Gerät zu, das man aufstellt und wieder wegräumt.
Für ein Gerät, das zwei Löcher von 16 bis 20 Zentimetern in die Außenwand bekommt, ist sie
eine andere Behauptung. Sie stehen bei der einen Seite allerdings unter derselben
Überschrift.
Der Aufwand hängt nicht am Gerät, sondern an der Eigentumslage. Im eigenen Haus ist die Bohrung eine Sache zwischen Ihnen und dem Handwerker. In jeder anderen Lage muss vorher jemand zustimmen, und diese Zustimmung gehört schriftlich in die Unterlagen. Von zehn geprüften Ratgeberseiten sagen sechs, dass eine Zustimmung nötig ist, eine sagt pauschal das Gegenteil, und keine einzige nennt dafür eine Rechtsquelle.
Zur Rechtslage gibt es eine aktuelle Entwicklung, die in keiner der zehn Seiten
auftaucht. Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen V ZR 162/25
entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft grundsätzlich die Gestattung
des Einbaus verlangen kann, auch wenn dafür die Fassade durchbohrt werden muss. Ein
früheres Urteil, Az. V ZR 105/24 aus dem März 2025, hält fest, dass der Einbau nicht allein
wegen einer Lärmprognose für den Betrieb abgelehnt werden darf.
Wo dieser Beitrag aufhört
Drei Einschränkungen gehören dazu, und sie sind wichtig. Erstens: Beide Urteile sind hier
über Fachportale referiert, die Urteilsvolltexte wurden für diesen Beitrag nicht
eingesehen. Zweitens: Das Urteil von 2026 bezieht sich ausdrücklich auf Splitanlagen mit
Außeneinheit. Ob dieselbe Abwägung für zwei Kernbohrungen ohne Außengerät gilt, ist nach
dem für diesen Beitrag geprüften Material nirgends entschieden. Drittens ist ein weiteres
Urteil aus dem Oktober 2025 belegt, Az. V ZR 41/24, dessen Inhalt sich hier nicht
verifizieren ließ. Was in Ihrem Fall gilt, hängt an der Teilungserklärung, an den
Beschlüssen Ihrer Gemeinschaft und an der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Diese drei
Punkte kann kein Ratgeber für Sie klären, auch dieser nicht.
Zwei Dinge kommen unabhängig von der Eigentumslage dazu. Denkmalschutz kann einen
Eingriff in die Fassade auch dann ausschließen, wenn Ihnen das Haus allein gehört; Bosch
nennt ihn ausdrücklich als typischen Grund, warum Menschen überhaupt nach Geräten ohne
Außeneinheit suchen. Und örtliche Gestaltungssatzungen können sichtbare Lüftungsgitter an
der Straßenseite untersagen. Beides ist Landes- und Gemeindesache, nicht Bundesrecht, und
deshalb steht hier keine allgemeingültige Antwort.
Ein Installationsbetrieb aus Berlin, der auf diese Gerätekategorie spezialisiert ist,
formuliert die praktische Konsequenz als einziger vollständig: Eigentümer, Vermieter,
Hausverwaltung, die Eigentümergemeinschaft und gegebenenfalls der Denkmalschutz sollten
vorab schriftlich zustimmen. Das ist keine Rechtsauskunft, aber es ist die Liste, die man
abarbeiten kann, bevor der erste Bohrkern gesetzt wird.
Gibt es dafür Förderung?
Ein Monoblockgerät mit Heizfunktion ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe: Es kann im
Winter die Richtung umdrehen und Wärme in den Raum holen. Die geprüften Datenblätter nennen
COP-Werte zwischen 3,1 und 4,31. Damit liegt die Frage nahe, ob es dafür Fördergeld gibt.
Keine der zehn Ratgeberseiten beantwortet sie. Auch die Herstellerseite selbst
macht dazu keine Angaben. Die einzige gefundene Seite, die das Thema überhaupt aufgreift,
nennt zwei Voraussetzungen: eine Listung bei der zuständigen Bundesstelle und einen
Schallwert zehn Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert. Dieselbe Seite nennt zusätzlich
eine Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Wärme, und genau diese Regel ist mit dem
Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 entfallen. Die Quelle ist damit in einem
Punkt nachweislich nicht auf dem aktuellen Stand, was ihre übrigen Angaben nicht
widerlegt, aber ungeprüft lässt.
Eine offene Frage
Ob ein fest eingebautes Monoblockgerät ohne Außeneinheit in die Förderung für Wärmepumpen
fällt, ließ sich für diesen Beitrag nicht belegen. Weder eine Primärquelle noch eine
Herstellerangabe sagt dazu etwas. Wer es wissen will, sollte vor dem Kauf beim Fachbetrieb
die Listung des konkreten Geräts nachfragen und sich das schriftlich geben lassen. Welche
Fördersätze und Nachweise für Wärmepumpen gelten, steht im Beitrag über
die aktuelle Förderung. Ob dieses Gerät darunter
fällt, ist damit ausdrücklich nicht beantwortet.
Unabhängig von der Förderung kommt für den Einbau durch einen Fachbetrieb der
Steuerabzug für Handwerkerleistungen in Betracht: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens
1.200 Euro im Jahr, nach § 35a EStG. Diese Angabe stammt aus einem Ratgeberportal; der
Gesetzestext selbst wurde für diesen Beitrag nicht eingesehen, und ob die Voraussetzungen
in Ihrem Fall vorliegen, klärt die Steuerberatung, nicht dieser Ratgeber.
Für wen sich das lohnt
Das fest eingebaute Monoblockgerät ist kein Kompromissprodukt für alle, sondern die
Lösung für eine bestimmte Lage: ein Raum, ein Verbot für Geräte an der Fassade, aber eine
Erlaubnis für Bohrungen darin. Wenn diese Kombination zutrifft, ist es eine echte
Alternative mit ordentlichen Datenblättern.
Vier Fragen, und nur bei vier Mal Ja lohnt sich der Aufwand. Die Reihenfolge ist wichtig. Wer zuerst das Gerät aussucht und dann fragt, ob er bohren darf, hat im ungünstigen Fall ein Gerät im Flur stehen, das nirgends eingebaut werden kann. Die beiden mittleren Fragen sind die, an denen es in der Praxis hängt.
Wenn ein Außengerät erlaubt wäre, spricht wenig für die Monoblockvariante. Der
Verdichter stünde dann draußen statt im Zimmer, und das ist der Punkt, an dem die
Splitanlage systematisch im Vorteil ist. Was die beiden Bauarten technisch unterscheidet,
steht ausführlich in dem Vergleich zwischen Monoblock
und Split.
Wenn dagegen gar keine Bohrung erlaubt ist, bringt auch das fest eingebaute Gerät
nichts. Dann bleiben ein Fensterklimagerät oder ein mobiles Gerät mit Schlauch und
ordentlicher Fensterabdichtung. Beide haben eigene Nachteile, und beide sind ehrlicher als
ein Gerät, das verspricht, ohne jeden Weg nach draußen zu kühlen.
Eine letzte Zahl, die zur Einordnung gehört und aus einer Ratgeberquelle ohne
Herstellerbeleg stammt: Für Monoblockgeräte werden rund zehn Jahre Lebensdauer genannt, für
Splitanlagen fünfzehn und mehr. Wenn das zutrifft, verschiebt sich der Kostenvergleich über
die Nutzungsdauer weiter zugunsten der Splitanlage. Belegen ließ sich diese Angabe nicht,
und ein Hersteller nennt sie nirgends.
Häufige Fragen
Ja. Fest eingebaute Monoblockgeräte enthalten den gesamten Kältekreislauf in einem Gehäuse im Raum. An der Fassade sind nur zwei Lüftungsgitter sichtbar. Mehrere Hersteller, darunter Olimpia Splendid, Innova und KRONE, bieten solche Geräte mit vollständigen Datenblättern an. Die üblichen Kühlleistungen liegen bei 2,6 bis 3,1 Kilowatt, also für einen Raum.
Ja, sogar zwei. Durch die eine Öffnung wird Außenluft angesaugt, durch die andere die Abwärme hinausgeblasen. Die Herstellerangaben liegen bei 16,2 Zentimetern (Olimpia Splendid und Innova 2.0), 18,0 Zentimetern (KRONE) und 20,2 Zentimetern (Innova Florenz). Ohne Wanddurchbruch kühlt kein Gerät einen Raum, weil die Wärme sonst im Raum bleibt.
Im eigenen Einfamilienhaus in der Regel nicht, sofern kein Denkmalschutz und keine örtliche Gestaltungsvorgabe greift. In einer Eigentümergemeinschaft ist die Außenwand üblicherweise Gemeinschaftseigentum, ein Beschluss der Eigentümerversammlung wird nötig. Zur Miete braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters, bei einer WEG zusätzlich deren Beschluss. Was konkret gilt, hängt an Teilungserklärung und Landesbauordnung.
Die Herstellerangaben reichen von 26 bis 58 Dezibel, weil zwei verschiedene Messgrößen dieselbe Einheit benutzen. Der Schalldruckpegel beschreibt, was am Ohr ankommt, der Schallleistungspegel den Wert am Gerät selbst. Innova nennt für ein und dasselbe Gerät 29 bis 43 Dezibel Schalldruck und 58 Dezibel Schallleistung. Vergleichen Sie deshalb nur Werte derselben Größe.
Nein. Ohne Außengerät heißt, dass nichts an der Fassade hängt. Der Weg nach draußen bleibt: beim fest eingebauten Gerät zwei Kernbohrungen, beim mobilen Gerät der Schlauch. Geräte ganz ohne Weg nach draußen können einen Raum dagegen nicht kühlen, weil die Wärme nirgendwohin kann. Ein Vergleichsportal führt unter „ohne Außengerät“ vier mobile Geräte mit Schlauch auf.
Ein Hersteller gibt für sein 2,9-Kilowatt-Gerät 520 Kilowattstunden im Jahr bei 500 Betriebsstunden an. Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde sind das 192,40 Euro im Jahr. Wie viel mehr das gegenüber einer Splitanlage ist, lässt sich nicht sauber beziffern: Die Datenblätter nennen EER-Werte, aber keinen SEER, und die kursierenden Mehrverbrauchsangaben von 20 bis 40 Prozent stehen ohne Quelle da.
Nur mit Zustimmung des Vermieters, und die gehört schriftlich in die Unterlagen. Zwei Kernbohrungen in der Außenwand sind ein dauerhafter Eingriff in fremde Bausubstanz. Gehört das Haus zu einer Eigentümergemeinschaft, kann der Vermieter allein die Fassade nicht freigeben. Klären Sie vorher schriftlich mit, was beim Auszug mit den Öffnungen geschieht, denn dazu findet sich in den Ratgebern nichts.
Wer das geschrieben hat
Oliver Takens
Entwickelt KlimaCraft, eine Branchensoftware für Kälte- und Klimatechnik, und sieht dort täglich, woran Aufträge in der Praxis hängen. Schreibt hier für Leute, die keine Kältetechniker sind und auch keine werden wollen.
Stand: 25. August 2026 · Quellen: Herstellerkatalog Olimpia Splendid Unico Pro EVAN, Januar 2026 · Herstellerbroschüre Innova ..2.0-Serie · Produktdaten Innova Florenz INHP15 über klima-vertrieb.de, Abruf 24.08.2026 · KRONE WPK-290, krone-klima.de, Abruf 24.08.2026 · DIN EN 12102‑1:2023‑11 (Katalogeintrag dinmedia.de) · BGH, Az. V ZR 162/25 vom 17.07.2026 und Az. V ZR 105/24 vom März 2025, referiert über hausverwaltunggeo.de und weg-wissen.de, Volltexte nicht eingesehen · Strompreis 37,0 ct/kWh nach BDEW · geprüfte Ratgeber- und Anbieterseiten: bosch-homecomfort.com, mediamarkt.de, klimaworld.com, klimeo.de, homeandsmart.de, handwerkerwissen.com, temperaturheld.de, elettronew.com, klivatec.de, klima-vert.de und reduco.ai