Die kurze Antwort
Wenn ein Außengerät möglich ist, nehmen Sie Split. Wenn keines möglich ist, bleibt der fest installierte Monoblock, und er kostet Sie zwei große Löcher in der Außenwand und ein hörbares Gerät im Zimmer. Das ist die ganze Entscheidung, und sie fällt fast nie am Preis und nie an der Optik.
Sie fällt an der Wand. Ein Splitgerät kommt mit einem Durchbruch von 60 bis 80 Millimetern aus, durch den zwei dünne Kupferrohre laufen. Ein fest installierter Monoblock braucht zwei Kernbohrungen von je 160 bis 200 Millimetern für die Luft, dazu eine kleinere von rund 30 Millimetern für das Kondenswasser. Von zwölf geprüften Ratgeberseiten nennt keine einzige diese Zahlen.
Was hier bewusst nicht steht, ist eine Zahl für den Effizienzunterschied. Die rankenden Seiten nennen dafür Werte, die sich um mehr als das Doppelte widersprechen, und keine einzige nennt eine Quelle. Warum wir das nicht mit einem eigenen Wert glätten, steht weiter unten.
Was Monoblock und Split technisch unterscheidet
Beide Bauarten arbeiten mit demselben Kältekreislauf und denselben vier Bauteilen: Verdichter, Verflüssiger, Expansionsventil und Verdampfer. Wer den Ablauf noch nicht kennt, findet ihn im Grundlagenbeitrag dazu, wie eine Klimaanlage funktioniert. Der Unterschied zwischen Monoblock und Split ist nicht die Technik. Es ist der Ort.
Beim Monoblock stecken alle vier Bauteile in einem Gehäuse, und dieses Gehäuse steht im Raum. Die Wärme, die das Gerät der Raumluft entzieht, muss trotzdem nach draußen. Sie geht über zwei Luftkanäle durch die Wand: Durch den einen wird Außenluft angesaugt, durch den anderen verlässt sie das Haus wieder, deutlich wärmer als vorher. Beim Splitgerät ist derselbe Kreislauf aufgeteilt. Verdampfer und Expansionsventil sitzen im Innengerät, Verdichter und Verflüssiger im Außengerät, und zwischen beiden liegen nur zwei dünne Kupferleitungen.
Aus dieser Aufteilung folgt der zweite große Unterschied: Beim Split steht der Verdichter draußen. Er ist das lauteste Bauteil der ganzen Anlage, und beim Monoblock steht er zwei Meter neben Ihnen. Auch die Wärme nimmt einen anderen Weg: Beim Split gibt ein eigenes Gehäuse an der Fassade sie ab, beim Monoblock muss sie durch die Wand.
Wichtig ist eine Abgrenzung, die im Netz durchweg unterbleibt. Wenn von einem Monoblock die Rede ist, sind zwei sehr verschiedene Geräte gemeint. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich das fest installierte Gerät mit zwei echten Wanddurchbrüchen. Davon zu unterscheiden ist das mobile Gerät mit Abluftschlauch, das auf Rollen steht und nur einen einzigen Durchlass von 120 bis 150 Millimetern braucht. Beide Geräte werden regelmäßig in einen Topf geworfen, sogar in Quellen, die Millimeterwerte nennen. Wer wissen will, welche Bauarten es sonst noch gibt, findet alle Bauarten von Klimaanlagen im Überblick in einem eigenen Beitrag, und speziell alle Klimaanlagen ohne Außengerät in einem weiteren.
Ein Vorteil des festen Monoblocks gegenüber dem mobilen Schlauchgerät gehört an dieser Stelle genannt, weil er sonst untergeht: Das feste Gerät hat eine eigene Zuluftöffnung. Es saugt seine Kühlluft von draußen an und nicht aus dem Zimmer, und damit entsteht im Raum kein Unterdruck, der warme Luft durch jede Ritze nachzieht. Der klassische Vorwurf gegen mobile Geräte trifft den fest eingebauten Monoblock also nicht.
Nicht verwechseln: Monoblock ist nicht Monosplit
Zwei Begriffe klingen ähnlich und meinen Gegensätzliches. Ein Monoblock hat kein Außengerät. Ein Monosplit hat genau eines, und zwar für genau ein Innengerät. Das Wort mono bezieht sich beim Monosplit auf die Zahl der Innengeräte, nicht auf das Fehlen einer Außeneinheit. Der Gegenbegriff zum Monosplit ist Multisplit, nicht Monoblock. Wenn Sie an dieser Stelle unsicher sind, hilft der Vergleich von Monosplit und Multisplit weiter.
Warum die Effizienzfrage hier offen bleibt
Dass ein Splitgerät effizienter arbeitet als ein Monoblock, behaupten alle geprüften Seiten. Die Bauart gibt dafür auch Gründe her: Der Verflüssiger eines Monoblocks muss in ein Wohnzimmergehäuse passen und ist deshalb klein, und die Luft muss durch zwei Wandkanäle mit ihrem Strömungswiderstand. Ein Außengerät hat diese Beschränkung nicht.
Nur beziffern lässt sich das nicht. MediaMarkt nennt für Split einen SEER von 5,0 bis 9,0 und für Monoblock 2,5 bis 4,0. betterpick.de nennt für Monoblock 2,5 bis 3,0, für mobiles Split 5,5 und für festes Split 6,5 und mehr. klimaruf.de und klima-expert.at arbeiten überhaupt nicht mit Zahlen, sondern mit alten Effizienzklassenbuchstaben. Keine dieser Quellen nennt ein Modell, ein Datenblatt oder einen Eintrag in der europäischen Produktdatenbank. Was SEER und SCOP überhaupt messen und warum die Zahl ohne Betriebspunkt wenig sagt, steht in einem eigenen Beitrag zu SEER und SCOP.
Wird 2026 noch etwas gefördert?
Die Förderung läuft seit dem 21. Juli 2026 über die KfW mit einer Grundförderung von 30 Prozent, die sich mit Boni auf bis zu 70 Prozent erhöhen kann. Angesetzt wird dabei an der Heizung, nicht am Kühlgerät. Welche Anforderungen ein Gerät dafür erfüllen muss und welche Boni es gibt, steht in unserem Beitrag zur aktuellen Förderung für Klimaanlagen.
Eine Zahl, die Ihnen dabei begegnen wird, ist überholt: netatmo.com nennt „25 Prozent aller förderfähigen Kosten durch die BAFA“. Das ist weder die aktuelle Quote noch die zuständige Stelle. Dass eine bekannte Marke diesen Satz stehen lässt, sagt etwas darüber, wie schnell Förderangaben veralten.
Wie groß der Wanddurchbruch wirklich ist
Das ist die Frage, an der die Entscheidung praktisch scheitert oder gelingt, und es ist zugleich die Frage, die in der gesamten geprüften Konkurrenz unbeantwortet bleibt. MediaMarkt und klima-expert.at benutzen das Wort Wanddurchbruch, ohne eine Zahl zu nennen. Alle übrigen schweigen ganz dazu.
Für das Splitgerät wird ein Durchbruch von 60 bis 80 Millimetern gebohrt. Hindurch laufen zwei Kupferleitungen, der Kondensatschlauch und die Steuerleitung, alles im selben Loch. Wird ein Schutzrohr eingesetzt, kommen 10 bis 20 Millimeter dazu.
Der fest installierte Monoblock braucht zwei Bohrungen von je 160 bis 200 Millimetern, eine für die angesaugte Außenluft und eine für die erwärmte Abluft, dazu eine dritte von rund 30 Millimetern für das Kondensat. Im Durchmesser ist das etwa der Faktor 2,5. In der Fläche, und die ist für Statik, Dämmung und Fassade entscheidend, ist es sehr viel mehr: Zwei Kreise von 180 Millimetern haben zusammen rund 509 Quadratzentimeter, ein Kreis von 70 Millimetern rund 38. Das ist etwa das Dreizehnfache. Vergleicht man die günstigsten und ungünstigsten Enden der Spannen gegeneinander, liegt der Faktor zwischen 8 und 22.
Praktisch heißt das: Beim Split verhandeln Sie über ein Loch von der Größe einer Münze. Beim Monoblock verhandeln Sie über zwei Öffnungen von der Größe eines Suppentellers plus eine dritte, und das in einer Außenwand, die meistens nicht Ihnen allein gehört.
Wer welches Gerät einbauen darf, und warum
Dass ein Splitgerät von einem zertifizierten Betrieb montiert werden muss und ein Monoblock nicht, schreiben viele Seiten. Warum das so ist, erklärt keine der zwölf geprüften. Meist steht dort eine Begründung, die nicht stimmt: Es liege an der Kältemittelmenge.
Maßgeblich ist § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Sachkunde ist danach bei jedem Eingriff in den Kältemittelkreislauf Pflicht, und dazu zählt die Montage von Kältemittelleitungen. Die Füllmenge spielt für diese Frage keine Rolle. Ausdrücklich erfasst sind auch Systeme mit vorgefüllten Schnellkupplungen, die im Handel gern als Selbstmontage-Lösung angeboten werden.
Ein werkseitig hermetisch geschlossenes Gerät hat diesen Eingriff vor Ort nicht. Sein Kreislauf wird nie geöffnet. Solche Geräte sind, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind, zusätzlich von den Grenzwerten für Kältemittelverluste und den damit verbundenen Dichtheitskontrollen ausgenommen. Das ist der ganze rechtliche Unterschied, und er hat nichts mit der Menge im Gerät zu tun.
Die Verordnung gilt in neuer Fassung seit dem Frühjahr 2026. Die alten Sachkundekategorien I und II werden dabei durch A1 und A2 ersetzt. Alte Zertifikate bleiben bis zum 12. März 2029 gültig, danach ist eine Aufbauschulung nötig. Für Sie als Auftraggeber ändert das wenig, für die Frage nach dem richtigen Nachweis auf der Rechnung aber schon.
Wie laut ist welches Gerät wirklich
Die Lärmfrage wird fast immer falsch gestellt, weil sie zwei völlig verschiedene Probleme in einen Satz packt. Beim Monoblock ist Lärm Ihr Problem: Der Verdichter läuft im selben Zimmer, in dem Sie schlafen wollen. Beim Splitgerät ist Lärm das Problem Ihrer Nachbarn: Im Raum bleibt ein Lüfter, draußen steht ein Verdichter, und der steht in Richtung eines fremden Schlafzimmerfensters.
Beide Probleme haben verschiedene Maßstäbe, und deshalb ist der Vergleich zweier Dezibelzahlen aus zwei Prospekten wertlos. Ein Gerätepegel wird am Gerät bestimmt, nach einer Norm, in einem definierten Abstand. Ein Immissionsrichtwert gilt am Fenster des Nachbarn. Das eine sagt nichts über das andere.
Für den Nachbarschaftsstreit zählt genau ein Wert: 35 dB(A) nachts im reinen Wohngebiet. Das ist der Richtwert, an dem sich Gerichte bei Klimaanlagen-Außengeräten orientieren. Das Oberlandesgericht München entschied 2022 über einen Fall, in dem 38 dB(A) gemessen wurden. Drei Dezibel darüber genügten für die Anordnung, das Gerät zu beseitigen. In einem Münchner Fall von 2019 wurden an der Grundstücksgrenze sogar bis zu 50 dB(A) gemessen, wobei dort der Streit ohnehin um die fehlende Zustimmung ging.
Für den Monoblock gilt dieser Wert praktisch nicht, weil draußen kein Gerät steht. Dafür schlafen Sie neben dem Verdichter. Das ist die häufigste Enttäuschung mit dieser Bauart, und sie lässt sich nicht wegdämmen: Ein Verdichter ist ein Motor mit einem Kolben, und er läuft nachts, wenn Sie kühlen wollen. Wenn ein Monoblock ins Schlafzimmer soll, ist ein Probelauf im Laden oder ein Rückgaberecht mehr wert als jede Prospektzahl.
Prüfbar ist die Angabe des Herstellers trotzdem. Fragen Sie nach dem Schallleistungs- oder Schalldruckpegel mit Angabe der Norm und des Messabstands. Steht im Datenblatt nur eine nackte Zahl, ist sie nicht vergleichbar, weder mit einem anderen Gerät noch mit einem Grenzwert. Genau daran scheitern alle sieben Seiten in der Grafik oben. Die vollständige Erklärung der Lärmgrenzwerte nach Gebietstyp gehört in einen eigenen Beitrag und würde diesen sprengen.
Monoblock oder Split in der Mietwohnung
Für Mieter wird die Frage meistens andersherum gestellt: nicht welches Gerät besser ist, sondern welches überhaupt erlaubt ist. Und da fällt die Antwort ernüchternder aus, als es die verbreitete Faustregel vermuten lässt.
Beide festen Bauarten greifen in die Außenwand ein, und die Außenwand gehört in keinem der beiden Fälle dem Mieter. Beim Splitgerät kommt hinzu, dass ein Außengerät an der Fassade oder auf dem Balkon montiert wird, also an oder auf einem Bauteil, über das der Mieter nicht allein bestimmt. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist keine der beiden Varianten eine gute Idee, und zwar unabhängig davon, wie gut sie technisch passt.
Wer wirklich ohne Zustimmung auskommen muss, landet zwangsläufig bei den Geräten, die nichts an der Bausubstanz verändern: beim mobilen Gerät mit Abluftschlauch durch das gekippte Fenster oder bei den kleinen Klimageräten für einzelne Arbeitsplätze. Beide Wege haben eigene Kompromisse, aber sie brauchen keine Genehmigung.
Für Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es dagegen eine Entscheidung, die genau diesen Beitrag betrifft. Das Landgericht Karlsruhe hat 2024 entschieden, dass eine Gemeinschaft, die Monoblockgeräte gestattet hat, deshalb noch lange keine Splitgeräte gestatten muss. Das Gericht sah in der stärkeren Beeinträchtigung durch ein Außengerät einen sachlichen Unterschied. Wer also darauf setzt, dass ein bereits genehmigter Monoblock beim Nachbarn den Weg für das eigene Splitgerät frei macht, liegt nach dieser Entscheidung falsch.
Umgekehrt gilt seit 2025 auch: Für den Durchbruch durch die Außenwand genügt ein Mehrheitsbeschluss, ein einstimmiges Votum ist nicht nötig. Und ein pauschales Klimaanlagenverbot in der Hausordnung hält einer Prüfung nicht stand, wenn es den Einzelfall nicht betrachtet. Die Gemeinschaft darf die Genehmigung aber an Auflagen knüpfen, etwa an Ruhe zwischen 22 und 6 Uhr.
Was die Gerichte bisher entschieden haben
In keiner der zwölf geprüften Ratgeberseiten steht ein einziges Aktenzeichen. Dabei ist die Rechtsprechung zu diesem Thema in den letzten Jahren erkennbar in Bewegung geraten, mit dem Bundesgerichtshof allein dreimal innerhalb eines Jahres.
Drei Linien lassen sich daraus ablesen. Erstens: Wer ohne Zustimmung montiert, verliert. Das gilt seit 2011 unverändert. Zweitens: Wer sich gegen ein genehmigtes Gerät wehren will, braucht mehr als ein ungutes Gefühl. Die bloße Sorge vor künftigem Lärm reicht dem Bundesgerichtshof nicht. Drittens: Eine erteilte Genehmigung ist trotzdem kein Freibrief. Wenn das Gerät später tatsächlich zu laut ist, bleibt dem einzelnen Eigentümer der Abwehranspruch.
Für die Bauartentscheidung heißt das: Das Splitgerät ist rechtlich der aufwendigere Weg, weil es ein sichtbares, hörbares Gerät im Gemeinschaftseigentum oder an der Grenze zum Nachbarn hinterlässt. Der Monoblock ist rechtlich der leisere Weg nach außen und der lautere nach innen.
Die Entscheidung in vier Fragen
Am Ende bleibt eine kurze Kette. Sie kommt ohne Effizienzzahlen und ohne Dezibelprospekte aus, weil beides in dieser Entscheidung ohnehin nicht trägt.
- Erst die Wand messen, dann das Gerät suchen. Zwei Bohrungen von 160 bis 200 Millimetern brauchen eine Wandstelle, an der weder Leitungen noch tragende Teile im Weg sind. Das entscheidet sich vor Ort, nicht im Katalog.
- Zustimmung schriftlich, nicht am Gartenzaun. Bei beiden festen Bauarten ist die Genehmigung der eigentliche Engpass, nicht die Technik.
- Beim Monoblock zählt der Schlaf, nicht der Sommertag. Ein Gerät, das tagsüber angenehm ist, kann nachts unerträglich sein. Wenn möglich, vor dem Kauf hören.
- Beim Split zählt der Standort des Außengeräts. Nicht die Wand des Nachbarn, nicht das Schlafzimmerfenster gegenüber, und mit Blick auf 35 dB(A) in der Nacht.
Häufige Fragen
Noch unklar, welche Bauarten es überhaupt gibt?
Fenstergerät, Truhengerät, Kanalgerät und der Rest: der Überblick über alle Bauarten, bevor es an die Auswahl geht.
Zum ÜberblickStand: 25. August 2026 · Quellen: § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung in der Zusammenfassung der IHK sowie Fachbeiträge von testo.com und schiessl-kaelte.com zur Neufassung 2026 · abluftbohrungen.de für die Kernbohrungsdurchmesser am Monoblock · hitze24.com für Splitgerät und mobiles Gerät · akustikfuchs.de für TA-Lärm-Richtwert und Rechtsprechung (OLG Düsseldorf I-3 Wx 179/09, AG München 484 C 17510/18, OLG München 17.02.2022, AG Freiburg 56 C 1752/21 WEG, BGH V ZR 86/24, V ZR 105/24, V ZR 128/24) · mietrechtsiegen.de für LG Karlsruhe 11 S 122/23 · Wettbewerberangaben zu Lautstärke und Effizienz von mediamarkt.de, wohnglueck.de, betterpick.de, insiderchecks.de, klimaruf.de, klima-expert.at, sollero.de und netatmo.com, jeweils ohne eigene Quellenangabe · GWP-Wert für R32 nach IPCC AR5
