Oliver Takens
Entwickler von KlimaCraft · 25. August 2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten
Kurz zusammengefasst
Ein Gerät ohne Weg nach draußen kann einem Zimmer keine Wärme entziehen, weil die Wärme nirgendwo hin kann. Unter dem Begriff „ohne Abluftschlauch“ laufen vier verschiedene Geräte, von denen nur zwei wirklich kühlen. Beim bekanntesten Fake-Gerät stehen laut ZDF-Faktencheck 3,91 Euro Einkaufspreis gegen 139,99 Euro im Shop. Ein ehrlicher Verdunstungskühler funktioniert physikalisch, an einem schwülen deutschen Sommertag bleiben rechnerisch aber nur rund 2,5 Kelvin übrig.
Die kurze Antwort: eine einzige Frage entscheidet
Ein Gerät, das keinen Weg nach draußen hat, kann ein Zimmer nicht kühlen.
Das ist keine Frage der Bauart, des Preises oder der Marke, sondern eine Frage der
Energiebilanz. Wärme lässt sich verschieben, aber nicht vernichten. Wohin sie
verschoben wird, muss am Gerät zu sehen sein: als Schlauch, als Rohr oder als dünne
Leitung, die aus dem Raum herausführt.
Der Suchbegriff „Klimaanlage ohne Abluftschlauch“ deckt allerdings vier sehr
verschiedene Geräte ab, und zwei davon kühlen tatsächlich. Der entscheidende
Unterschied ist nicht die Dicke des Schlauchs, sondern ob es überhaupt eine Verbindung
nach draußen gibt.
Kurz gesagt
Vier Fragen genügen, um ein Angebot einzuordnen. Die erste ist die physikalische, die
drei anderen sagen etwas darüber, wie ernst der Anbieter zu nehmen ist. Wer sie
durchgeht, bevor er zahlt, spart sich den Abschnitt weiter unten über
den Weg zum Geld zurück.
Die erste Frage entscheidet, die drei anderen bestätigen nur noch. Alles, was ein Gerät der Raumluft an Wärme entzieht, muss irgendwohin. Gibt es keinen Weg nach draußen, bleibt es im selben Zimmer. Die drei weiteren Fragen stammen aus den Erkennungsmerkmalen von Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und ZDF-Faktencheck.
Warum ohne Weg nach draußen keine Kühlung möglich ist
Eine Klimaanlage arbeitet wie eine Pumpe für Wärme. Innen nimmt sie Wärme aus der
Luft auf, außen gibt sie dieselbe Wärme wieder ab. Wie das im Einzelnen abläuft, steht
im Beitrag dazu, wie eine Klimaanlage
funktioniert. Für die Frage hier reicht der erste Satz: Die Wärme wird nicht
beseitigt, sie wird umgeräumt.
Damit steht und fällt alles mit der Frage, wohin sie umgeräumt wird. Steht das Gerät
geschlossen im Zimmer, ist die Antwort: in dasselbe Zimmer.
Wärme verschwindet nicht, sie zieht um. Eine Klimaanlage erzeugt keine Kälte. Sie nimmt Wärme an einer Stelle auf und gibt sie an einer anderen ab. Fehlt die zweite Stelle, ist der ganze Vorgang ein Kreis im selben Raum. Der Strom, den das Gerät dabei verbraucht, wird zusätzlich zu Wärme und bleibt ebenfalls da.
Dazu kommt ein zweiter Posten, den die Werbung nie erwähnt. Jedes Gerät verbraucht
Strom, und dieser Strom wird vollständig zu Wärme. Was ein Ventilator aus der
Steckdose zieht, gibt er als Wärme an dasselbe Zimmer wieder ab. Das ist wenig, aber
es ist das Gegenteil von Kühlung.
Der verbreitete Irrtum
„So ein Gerät kühlt eben etwas schwächer als eine richtige Klimaanlage.“ Richtig ist:
Es kühlt den Raum um null Watt. Zum Vergleich: Ein Zimmer mit 20 Quadratmetern braucht
nach der gängigen Faustzahl von 60 bis 100 Watt
je Quadratmeter zwischen 1.200 und 2.000 Watt Kühlleistung. Der Abstand zwischen
null und 1.200 ist kein Leistungsunterschied, sondern ein Kategorienunterschied.
Eine Einschränkung gehört dazu, und sie ist der Grund, warum sich diese Geräte
überhaupt verkaufen lassen. Ein echter Verdunstungskühler senkt die angezeigte
Temperatur durchaus, indem er Wasser verdunsten lässt. Die Wärme verschwindet dabei
nicht, sie steckt anschließend in der feuchteren Luft. Das Thermometer fällt, der
Wärmeinhalt des Raums nicht. Was das praktisch bedeutet, steht
weiter unten.
Woher die Zahlen stammen
Für diesen Beitrag wurden zwölf Seiten geprüft, die für den Suchbegriff „Klimaanlage
ohne Abluftschlauch“ weit vorn stehen. Auf den sieben meistgelesenen davon kommen die
Wörter Betrug, Fake oder Verbraucherzentrale kein einziges Mal vor, obwohl unter genau
diesem Begriff derzeit im großen Stil Geräte ohne Kühlfunktion verkauft werden. Die
Zahlen in diesem Beitrag stammen deshalb aus den Recherchen von ZDF, Stiftung Warentest
und Verbraucherzentrale, nicht aus Ratgeberseiten von Händlern.
Vier Geräte, ein Werbebegriff
Unter „ohne Abluftschlauch“ laufen im Handel mindestens vier verschiedene Dinge.
Sie werden mit denselben Wörtern beworben und unterscheiden sich in dem einen Punkt,
auf den es ankommt.
Zwei dieser vier Geräte kühlen ein Zimmer, zwei nicht. Der Werbebegriff „ohne Abluftschlauch“ trennt sie nicht, weil er die falsche Frage stellt. Entscheidend ist nicht die Dicke des Schlauchs, sondern ob es überhaupt einen Weg nach draußen gibt. Eine dünne Kältemittelleitung reicht dafür, ein hübsches Gehäuse ohne jede Öffnung nicht.
Das Fake-Gerät hat keinen Kühlteil. Die Stiftung Warentest hat im August 2026
ein solches Gerät gewogen und ihre Warnung mit der Zeile überschrieben, es sei
„beworben als Klimagerät, ist aber nur ein PC-Lüfter“. Das Gerät wog unter drei
Kilogramm. Das Splitgerät, das im selben Test am besten abschnitt, bringt 13 Kilogramm
im Innen- und 38 Kilogramm im Außengerät auf die Waage, zusammen also 51 Kilogramm. Ein Kältekreislauf besteht aus Verdichter, Wärmetauschern und
Kältemittel. Diese Teile wiegen etwas.
Der Verdunstungskühler ist die ehrliche Variante ohne Schlauch. Er saugt Luft
an, führt sie an einer feuchten Matte vorbei und bläst sie kühler und feuchter wieder
aus. Das funktioniert physikalisch, aber schwach und nur unter bestimmten Bedingungen.
Die Verbraucherzentrale nennt genau zwei Prinzipien, mit denen solche Geräte
überhaupt arbeiten können: den Kältekreislauf mit Abluft und die Wasserverdunstung.
Die mobile Splitanlage mit Schnellkupplung ist der Grund, warum der
Suchbegriff so verwirrend ist. Sie hat wirklich keinen dicken Abluftschlauch, sondern
eine dünne Kältemittelleitung mit vorgefertigter Kupplung, die durch das Fenster oder
die Wand geführt wird. Wärme verlässt den Raum dabei sehr wohl, nur eben durch ein
Rohr statt durch einen Luftschlauch. Solche Geräte kühlen tatsächlich, und sie
arbeiten technisch wie eine fest installierte Splitanlage.
Das Monoblockgerät mit dem dicken Schlauch ist das, wovon sich alle abgrenzen
wollen. Es kühlt, aber es hat eigene Schwächen, unter anderem den Unterdruck, den es im
Raum erzeugt. Ob es für Ihre Lage reicht, steht im Beitrag darüber, wann eine
mobile Klimaanlage sinnvoll ist.
Eine offene Frage
Wie viele der derzeit beworbenen Geräte in welche der vier Gruppen fallen, ist nicht
bekannt. Es gibt keine Erhebung dazu, und die Angebote wechseln innerhalb von Wochen.
Belegt sind einzelne Geräte, die geprüft und beschrieben wurden, nicht ein Anteil am
Markt. Wer eine Prozentzahl liest, sollte nach ihrer Quelle fragen.
Was die Zahlen über die Masche verraten
Die ausführlichste Einzelrecherche, die sich zu diesem Thema finden ließ, stammt
vom ZDF-Faktencheck vom 4. Juli 2026. Sie benennt sechs Marken, verfolgt zwei davon bis zum Einkaufspreis auf einer
chinesischen Handelsplattform zurück und stellt beide Preise nebeneinander.
Der Aufschlag liegt beim Zwölf- bis Sechsunddreißigfachen. Das ZDF beziffert die Gewinnspanne mit rund 3.500 Prozent für das eine und rund 1.070 Prozent für das andere Gerät. Die Nachrechnung bestätigt die Größenordnung. Zum Vergleich: Eine echte Split-Klimaanlage kostet im aktuellen Test der Stiftung Warentest 900 bis 2.000 Euro, ein guter Ventilator 75 bis 400 Euro.
Für dasselbe Gerät, das unter dem Namen Epicooler für 139,99 Euro verkauft wurde,
liegt der Einkaufspreis bei 3,91 Euro. Beim zweiten Gerät, Breezamax, stehen 187 Euro
gegen 15,99 Euro. Die Verbraucherzentrale nennt in ihrer Warnung vom 2. Juli 2026 zwei
weitere Beispiele derselben Art: rund 5 Euro Einkauf gegen 60 bis 70 Euro Verkauf und
rund 12 Euro gegen 138 Euro.
Die Reichweite dieser Anzeigen ist erheblich. Das ZDF zählt allein für Epicooler
seit Juni 2026 rund 20.000 Werbeanzeigen auf Facebook, von denen am Tag der Recherche
62 Varianten gleichzeitig aktiv waren. Ein Nachrichtenmedium beziffert die typische
Preisspanne solcher Angebote unter Berufung auf die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen mit 70 bis 140 Euro.
Die Anzeige ist die einzige Station, an der Sie noch nichts verloren haben. Ab der Zahlung hängt alles davon ab, wie Sie bezahlt haben. Die Polizeiliche Kriminalprävention ordnet das Muster als Betrugsphänomen ein und nennt dieselben Bausteine: erfundene Erfindergeschichten, gefälschte Bewertungen und nachgemachte Testseiten.
Weitere Namen aus derselben Kategorie werden beim ZDF und beim Faktencheckportal
Mimikama als mutmaßliche Fake-Geräte genannt, unter anderem AiraBreeze, NuraBreeze,
BrizaAC, HydroChill und AirZuma. Für diese Namen liegen allerdings keine eigenen
Preis- oder Leistungsangaben vor. Sie stehen hier als Beispiel für die Menge der
Marken, nicht als geprüfte Einzelfälle.
Die Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen fasst die Wirkung dieser
Geräte in einem Satz zusammen, der über ein Nachrichtenmedium zitiert wird: Sie
leisteten „nicht mehr als ein Standard-Ventilator“.
Ein Widerspruch, der nicht geglättet wird
Das ZDF nennt für Epicooler am 4. Juli 2026 einen Verkaufspreis von 139,99 Euro, die
Stiftung Warentest sechs Wochen später 163 Euro. Beide Angaben stammen aus eigenen
Käufen. Ein Hobbyportal dokumentiert für Breezamax eine Spanne von 87 bis 187 Euro,
je nachdem, welche Seite man aufruft. Die naheliegende Erklärung ist, dass die Preise
Teil der Masche sind und je nach Rabattinszenierung schwanken. Beweisen lässt sich das
mit den vorliegenden Quellen nicht, deshalb stehen hier beide Zahlen.
Was dieselbe Ware sonst noch ist
Das ZDF verfolgt den Epicooler in seinem Faktencheck vom 4. Juli 2026 bis zum Eintrag des
Herstellers auf der Handelsplattform Alibaba zurück. Dort steht dasselbe Gerät als
elektrischer Heizlüfter mit Ventilator, Leistung 1.800 Watt. Die 1.800 Watt sind
damit die Leistungsangabe eines Heizgeräts, also aufgenommener Strom, der vollständig zu
Wärme wird. Eine Kühlleistung ist das nicht. Beworben wird dasselbe Gerät mit 12.000 BTU,
umgerechnet 3.517 Watt Kühlleistung. Nachgemessen hat die 1.800 Watt niemand; belegt ist
der Eintrag im Listing, nicht das Innenleben des ausgelieferten Geräts. Dass die Richtung
stimmt, stützt ein zweiter Fund: Die Stiftung Warentest öffnete im August 2026 ein solches
Gerät und fand darin einen PC-Lüfter mit Heizmodul. Dass Käufer statt eines
Klimageräts einen Heizlüfter erhalten, ist in
unseriösen Angeboten für
Klimageräte als Einzelfall dokumentiert.
Sechs Warnzeichen, bevor Sie zahlen
Die folgenden Merkmale stammen aus den Veröffentlichungen von Verbraucherzentrale,
Stiftung Warentest, ZDF und der Polizeilichen Kriminalprävention. Keines davon ist ein
Beweis für sich. Treffen mehrere zusammen, ist das Angebot es nicht wert.
Keine Kühlleistung in Kilowatt oder BTU je Stunde. Steht dort nur eine
Wattzahl, ist das die Leistungsaufnahme, also der Stromverbrauch. Was die Angabe
bedeutet und wie beide zusammenhängen, steht im Beitrag über
BTU bei Klimaanlagen.
Keine Energieeffizienzklasse. Raumklimageräte müssen ein
Energielabel tragen, dessen Skala in der
Verordnung (EU) Nr. 626/2011 festgelegt ist. Fehlt die Klasse, ist das Angebot
entweder kein Klimagerät oder nicht regelkonform.
Auffällig niedriges Gewicht. Unter drei Kilogramm passt kein
Kältekreislauf hinein. Die Stiftung Warentest hat genau das nachgewogen.
Countdown-Timer und Rabattzähler in der Anzeige. Zeitdruck ist ein
Verkaufsmittel, keine Information. Der Preis eines seriösen Geräts hängt nicht
davon ab, wie lange Sie überlegen.
Erfinder-Geschichten und künstlich wirkende Bilder. Die Polizeiliche
Kriminalprävention nennt ausdrücklich erfundene Erfindergeschichten, gefälschte
Bewertungen und nachgemachte Testseiten als Bausteine dieser Masche.
Kein vollständiges europäisches Impressum, lange Lieferzeit. Zwei Wochen
oder mehr aus Fernost bedeuten, dass Rückgabe und Gewährleistung praktisch ins Leere
laufen.
Ein Merkmal steht auf keiner dieser Listen und verdient trotzdem eine eigene
Erwähnung: Auch die Quelle, auf der Sie über das Gerät lesen, kann nachgemacht sein.
Für den Suchbegriff dieses Beitrags steht auf einem der vorderen Plätze eine Seite
unter der Adresse test-stiftung.de. Sie ist nicht die Stiftung Warentest, die betreibt
test.de. Die Seite arbeitet nach eigenem Impressum mit Amazon-Partnerlinks und vergibt
trotzdem eine eigene Testsiegerbewertung. Ob der Name mit Absicht so gewählt wurde,
lässt sich von außen nicht belegen. Dass er zur Verwechslung einlädt, schon.
Praktisch
Suchen Sie den genauen Produktnamen zusammen mit dem Wort Verbraucherzentrale oder
Faktencheck. Bei den bekannten Fake-Marken erscheint dann innerhalb der ersten
Ergebnisse eine unabhängige Warnung. Die Verbraucherzentrale nennt in ihrer Warnung
vom 2. Juli 2026 sogar einzelne Shop-Adressen beim Namen, unter anderem groupsumi.de,
kaelte-held.com und trendingdealszone.click. Solche Shops verschwinden allerdings
schnell wieder, die Liste bleibt also immer unvollständig.
Was ein Verdunstungskühler wirklich leistet
Der Verdunstungskühler ist der Grund, warum die pauschale Antwort „alles Betrug“
falsch wäre. Er nutzt einen echten physikalischen Effekt: Wenn Wasser verdunstet,
braucht es dafür Energie, und diese Energie entnimmt es der Luft. Dieselbe Wirkung
spürt man, wenn man nass aus dem Wasser steigt.
Die Grenze dieses Effekts hat einen Namen. Die Kühlgrenztemperatur ist die
tiefste Temperatur, die sich durch Verdunstung überhaupt erreichen lässt. Sie hängt
von der Temperatur und der Luftfeuchte ab. Je feuchter die Luft schon ist, desto
weniger Wasser nimmt sie noch auf, und desto höher liegt diese Grenze. In der Grafik
steht rF für die relative Luftfeuchte, also den Anteil an Wasserdampf, den die Luft bei
dieser Temperatur höchstens aufnehmen könnte.
Der schwüle deutsche Sommertag ist genau der Fall, in dem es nicht funktioniert. Die Werte gelten für die Luft, die aus dem Gerät herauskommt, nicht für das Zimmer. Und sie hängen an einem angenommenen Wirkungsgrad, den keine unabhängige Messung bestätigt. Die Größenordnung ist trotzdem aussagekräftig: Je feuchter die Luft, desto weniger Wasser kann sie noch aufnehmen, und desto weniger bleibt von der Kühlung übrig.
Die drei Werte sind eine Modellrechnung, keine Messung. Sie stammen von einem
Rechnerportal, das die anerkannte Näherungsformel von Stull aus dem Jahr 2011 benutzt
und einen Gerätewirkungsgrad zwischen 70 und 85 Prozent annimmt. Die Formel ließ sich
nachrechnen und liefert dieselben Werte. Der angenommene Wirkungsgrad dagegen ist
durch nichts belegt. Er entscheidet aber darüber, wie viel von der physikalischen
Obergrenze überhaupt ankommt.
Zwei Einschränkungen sind wichtiger als die Zahlen selbst. Erstens beschreiben sie
die Luft am Auslass des Geräts, nicht die Raumtemperatur. Zweitens steigt die
Luftfeuchte im Zimmer mit jeder Minute Betrieb. Ein geschlossener Raum wird also
feuchter, und mit der Feuchte sinkt die Wirkung des Geräts. Genau deshalb ist der
schwüle deutsche Sommertag der ungünstigste Fall.
Für den Körper kommt eine zweite Grenze dazu. Menschen kühlen sich selbst durch
Schwitzen, also ebenfalls durch Verdunstung. In feuchter Luft funktioniert das
schlechter. Ein Gerät, das die Luftfeuchte erhöht, arbeitet an dieser Stelle gegen den
eigenen Zweck. Eine echte Klimaanlage macht das Gegenteil: Sie entzieht der Luft
Wasser, was man am Kondensat aus dem Ablaufschlauch sehen kann.
Eine Zahl ohne Prüfbedingungen
Ein Vergleichsportal nennt für ein getestetes Gerät „2,1 Grad in 60 Minuten“. Weder
Raumgröße noch Ausgangstemperatur, Luftfeuchte oder Messpunkt sind dabei angegeben.
Die Zahl liegt zufällig nahe an der Modellrechnung für einen schwülen Tag, ist aber
keine Bestätigung dafür, weil man nicht weiß, was gemessen wurde. Eine unabhängige
Messreihe zu Verdunstungskühlern in deutschen Sommerbedingungen konnte in der
Recherche zu diesem Beitrag nicht gefunden werden.
Wenn Sie ein solches Gerät nutzen
Im Tank steht Wasser, oft tagelang und bei Sommertemperatur. Die Verbraucherzentrale
rät deshalb zu wöchentlichem Wasserwechsel, um Keimen und Schimmel vorzubeugen. Diese
Empfehlung ist über ein Nachrichtenmedium wiedergegeben, nicht von der Seite der
Verbraucherzentrale selbst. Sie gilt für alle Geräte mit Wasserbehälter.
Schon bezahlt: der Weg zum Geld zurück
Wer bereits gekauft hat, hat mehr Rechte, als die meisten Shop-Seiten erkennen
lassen. Sie zu haben und sie durchzusetzen sind allerdings zwei verschiedene Dinge.
Wie Sie bezahlt haben, entscheidet mehr als jedes Argument. Die gesetzlichen Rechte gelten unabhängig davon: 14 Tage Widerruf, bei fehlender Widerrufsbelehrung ein Jahr und 14 Tage, dazu zwei Jahre Gewährleistung. Durchsetzbar sind sie aber nur gegen einen Händler, den man erreichen kann. Bei Anbietern außerhalb der EU ist genau das die Schwierigkeit.
Bei Online-Käufen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, ohne Begründung.
Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein
Jahr und 14 Tage. Bei den hier beschriebenen Shops ist das eher die Regel als die
Ausnahme. Unabhängig davon gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab
Erhalt der Ware. Kam nie etwas an, bleiben drei Jahre Zeit, den Anspruch geltend zu
machen.
Ein praktischer Punkt, der oft übersehen wird: Bei mangelhafter Ware muss man die
Rücksendekosten nicht vorstrecken. Nach § 475 Absatz 4 BGB lässt sich dafür ein
Vorschuss verlangen. Das ist wichtig, wenn die Rücksendeadresse in Fernost liegt und
das Porto den Warenwert übersteigt.
Beim Käuferschutz von Zahlungsdiensten lohnt ein Blick auf ein Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 22. November 2017 (Az. VIII ZR 83/16). Danach kann ein Verkäufer
sein Geld auch nach einem erfolgreichen Käuferschutzverfahren zivilrechtlich
zurückfordern. Der Käuferschutz ist also ein Verfahren des Anbieters, keine
abschließende gesetzliche Sicherheit. Auch die Fristen legt der Zahlungsdienst fest,
nicht das Gesetz.
Die Reihenfolge
Zuerst den Widerruf schriftlich erklären, mit Datum und Nachweis. Dann, je nach
Zahlungsart, die Rückbuchung bei der Bank oder den Käuferschutz beim Zahlungsdienst
anstoßen. Bei Vorkasse oder Überweisung bleibt die Anzeige bei der Polizei und die
Meldung an die Verbraucherzentrale, damit die Adresse in die Warnlisten kommt. Die
Verbraucherzentralen beraten dazu auch persönlich.
Ohne Abluftschlauch ist nicht ohne Außengerät
Zwei Formulierungen werden ständig verwechselt, und sie meinen etwas völlig
Verschiedenes.
Ohne Außengerät heißt: Es hängt nichts an der Fassade. Ein Monoblockgerät zum
festen Einbau hat kein Außengerät, aber zwei Durchbrüche in der Außenwand, durch die
Luft angesaugt und wieder ausgeblasen wird. Ein mobiles Monoblockgerät hat ebenfalls
kein Außengerät, dafür den dicken Schlauch. In beiden Fällen verlässt Wärme das
Zimmer.
Ohne Weg nach draußen heißt: Es gibt keine Verbindung, durch die Wärme den
Raum verlassen könnte. Nur diese zweite Gruppe kann physikalisch nicht kühlen. Wer
also liest, ein Gerät komme „ohne Außengerät“ aus, hat damit noch keine Aussage
darüber, ob es kühlt.
Nicht zu verwechseln
Ein dritter Begriff gehört in dieselbe Reihe: „ohne Fensterabdichtung“. Ein
Monoblockgerät, dessen Schlauch nur im gekippten Fenster hängt, hat zwar einen Weg
nach draußen, aber gleichzeitig ein offenes Fenster. Was das kostet, steht im Beitrag
über die mobile Klimaanlage am
gekippten Fenster. Der Weg nach draußen muss dicht sein, sonst kommt die Wärme
neben dem Schlauch wieder herein.
Bleibt die Frage, was man kaufen soll, wenn eine Bohrung in Wand oder Fenster nicht
infrage kommt. Ehrlich beantwortet gibt es drei Möglichkeiten: ein Monoblockgerät mit
ordentlicher Fensterabdichtung, eine mobile Splitanlage mit Schnellkupplung, oder gar
kein Kühlgerät, sondern ein guter Ventilator. Die Stiftung Warentest nennt für
Ventilatoren 75 bis 400 Euro und Stromkosten von 2 bis 14 Euro im Jahr. Ein Ventilator
kühlt den Raum nicht, aber er verspricht auch nichts anderes. Wie viel Kühlleistung
Ihr Zimmer überhaupt bräuchte, lässt sich vorher ausrechnen, und diese Zahl ist der
beste Schutz vor einem Angebot, das gar keine nennt.
Häufige Fragen
Nicht als Raumkühlung. Ein Gerät, das keine Verbindung nach draußen hat, kann dem Zimmer keine Wärme entziehen, weil die Wärme nirgendwo hin kann. Es gibt allerdings Geräte, die ohne dicken Abluftschlauch auskommen und trotzdem kühlen: mobile Splitanlagen mit einer dünnen Kältemittelleitung. Auch die haben einen Weg nach draußen, er sieht nur anders aus.
Das hängt davon ab, welches der vier Geräte gemeint ist. Reine Fake-Geräte ohne Kühlteil kühlen gar nicht. Verdunstungskühler kühlen die Luft am Auslass messbar, das Zimmer aber kaum, und sie erhöhen die Luftfeuchte. Mobile Splitanlagen und Monoblockgeräte kühlen tatsächlich, weil sie Wärme nach draußen abführen.
Eine Klimaanlage arbeitet mit einem geschlossenen Kältekreislauf und schiebt Wärme aus dem Raum nach draußen. Ein Luftkühler oder Verdunstungskühler lässt Wasser verdunsten. Dabei sinkt die Temperatur der durchströmenden Luft, während die Luftfeuchte steigt. Der Wärmeinhalt des Raums bleibt gleich, weil nichts nach draußen abgeführt wird.
An sechs Punkten: keine Kühlleistung in Kilowatt oder BTU je Stunde, keine Energieeffizienzklasse, ein Gewicht von wenigen Kilogramm, Countdown-Werbung mit Rabattzähler, erfundene Erfindergeschichten und ein fehlendes oder unvollständiges europäisches Impressum. Kommt eine Lieferzeit von zwei Wochen oder mehr aus Fernost dazu, sind Rückgabe und Gewährleistung praktisch nicht durchsetzbar.
Das hängt vor allem an der Zahlungsart. Bei Kreditkarte ist eine Rückbuchung über die eigene Bank möglich, beim Käuferschutz von Zahlungsdiensten sind die Aussichten mittel, bei Vorkasse und Überweisung schlecht. Unabhängig davon gelten 14 Tage Widerrufsrecht, bei fehlender Widerrufsbelehrung ein Jahr und 14 Tage, dazu zwei Jahre Gewährleistung.
Er erwärmt sie nicht, aber er kühlt den Raum auch nicht ab. Verdunstung wandelt fühlbare Wärme in Feuchte um, der Wärmeinhalt des Raums bleibt gleich. Dazu kommt der Strom für Ventilator und Pumpe, der vollständig zu Wärme wird. Unter dem Strich wird die Luft feuchter, das Thermometer fällt leicht, und der Raum verliert keine Wärme.
Nein. Ohne Außengerät heißt nur, dass nichts an der Fassade hängt. Ein fest eingebautes Monoblockgerät hat kein Außengerät, aber zwei Durchbrüche in der Wand, durch die Wärme abgeführt wird. Entscheidend ist nicht das Außengerät, sondern ob es überhaupt einen Weg nach draußen gibt.
Wer das geschrieben hat
Oliver Takens
Entwickelt KlimaCraft, eine Branchensoftware für Kälte- und Klimatechnik, und sieht dort täglich, woran Aufträge in der Praxis hängen. Schreibt hier für Leute, die keine Kältetechniker sind und auch keine werden wollen.
Stand: 25. August 2026 · Quellen: ZDF-Faktencheck „Fake-Klimaanlagen“ vom 4. Juli 2026 · Stiftung Warentest, Warnung vom 14. August 2026 · Verbraucherzentrale Bundesverband: „Fake-Klimaanlagen im Sommer“ (2. Juli 2026), „Hilft eine Mini-Klimaanlage gegen die große Hitze?“ (4. August 2026) und „Wann Käuferschutz einspringt“ (13. August 2026) · Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, 10. Juli 2026 · BGH, Urteil vom 22.11.2017, Az. VIII ZR 83/16 · § 475 Abs. 4 BGB · Stull, „Wet-Bulb Temperature from Relative Humidity and Air Temperature“, 2011, umgesetzt auf rechner-portal.de und hier nachgerechnet · mimikama.org · Berichte auf t-online.de, giga.de und insuedthueringen.de · eigene Prüfung von zwölf Ergebnisseiten zum Suchbegriff, darunter kaufland.de, klimaworld.com, enbw.com, priwatt.de, homeandsmart.de, smart-home-fox.de und test-stiftung.de