Die kurze Antwort
Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion ist technisch eine Wärmepumpe. Genauer: eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Sie holt Wärme aus der Außenluft und gibt sie im Zimmer wieder ab, mit demselben Kältekreislauf, denselben Bauteilen und derselben Physik wie die Wärmepumpe, die im Garten des Nachbarn steht.
Der Unterschied zur üblichen Heizungswärmepumpe liegt nicht im Kältekreislauf, sondern darin, woran die Wärme übergeben wird. Eine Klimaanlage übergibt sie direkt an die Raumluft. Eine Heizungswärmepumpe übergibt sie an Wasser, und dieses Wasser kann außer den Heizkörpern auch den Warmwasserspeicher versorgen. Aus diesem einen Unterschied folgt fast alles andere: die Dusche, die Förderbedingungen, die Art der Effizienzzahlen.
Eine der geprüften Vergleichsseiten formuliert es sauber: „Klimaanlagen sind Wärmepumpen, aber Wärmepumpen (außer Luft-Luft-Wärmepumpen) sind streng genommen keine Klimaanlagen.“ Ein Hersteller bringt es auf dieselbe Linie und antwortet auf die Frage nach dem Unterschied zwischen Luft-Luft-Wärmepumpe und Klimaanlage mit einem Satz: Es gibt keinen.
Das Bauteil, das den Unterschied macht
Der Kältekreislauf einer Klimaanlage besteht aus vier Hauptbauteilen und läuft immer in derselben Reihenfolge. Wenn Sie das noch nicht kennen, lohnt vorher ein Blick darauf, wie der Kältekreislauf grundsätzlich funktioniert. Für diesen Beitrag genügt: Der Verdichter presst Kältemittel zusammen, es wird dabei heiß, gibt seine Wärme an einem Wärmetauscher ab, entspannt sich und wird an einem zweiten Wärmetauscher wieder kalt.
Ein reines Kühlgerät verbindet diese Bauteile fest: Der Wärmetauscher im Raum ist immer der kalte, der draußen immer der heiße. Ein Gerät mit Heizfunktion hat ein zusätzliches Bauteil zwischen Verdichter und Wärmetauschern, das Vierwegeventil. Es dreht die Fließrichtung des Kältemittels um. Damit tauschen die beiden Wärmetauscher ihre Rollen.
Das ist der ganze Trick. Der Verdichter ändert nichts an seiner Arbeitsweise, er dreht weiter in dieselbe Richtung. Was sich ändert, ist der Weg, den das heiße Gas nimmt: im Sommer zum Außengerät, im Winter zum Innengerät. Deshalb bläst dasselbe Außengerät im Sommer warme Luft aus und vereist im Winter gelegentlich.
Die Fachwelt behandelt beide Gerätearten ohnehin gemeinsam. Die einschlägige Klassifizierungsnorm DIN EN 14511-1 in der Ausgabe 2023-08 trägt den Titel „Begriffe für die Einstufung und Leistung von Luftkonditionierern, Flüssigkeitskühlsätzen und Wärmepumpen“ und führt alle drei unter einer gemeinsamen Systematik. Benannt werden die Geräte darin nach ihren Wärmeträgern, indem „an erster Stelle der Wärmeträger für den Außenwärmeübertrager und an zweiter Stelle der Wärmeträger für den Innenwärmeübertrager angegeben wird“. Daher die Namen: Luft-Luft, Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser.
Warum der Wärmeträger alles entscheidet
Der zweite Teil des Gerätenamens sagt, woran die Wärme im Haus übergeben wird. Bei Luft-Luft ist das die Raumluft, bei Luft-Wasser das Heizwasser. Das klingt nach einer Formalie und ist in Wahrheit die Wurzel jedes weiteren Unterschieds.
Für Luft-Luft spricht, dass ein Übertragungsschritt entfällt. Es gibt keinen Wasserkreis, keine Vorlauftemperatur, keine Heizkurve und keinen hydraulischen Abgleich. Die Wärme geht direkt vom Kältemittel in die Luft, und deshalb wird ein Zimmer schnell warm. Das ist auch der Grund, warum das Verfahren im ungedämmten Altbau funktioniert, wo eine Heizungswärmepumpe an zu hohen Vorlauftemperaturen scheitert. Was dabei praktisch zu beachten ist, steht im Beitrag dazu, worauf es beim Heizen im Altbau ankommt.
Gegen Luft-Luft spricht, dass die Wärme nur dort ankommt, wo ein Innengerät hängt. Ein Nutzer, der mehrere Geräte betreibt, formuliert das im Forum von akkudoktor.net nüchtern: „Die Luftverteilung zwischen den einzelnen Räumen funktioniert sehr viel schlechter, als man eigentlich denkt.“ Ein wasserführendes System verteilt die Wärme dagegen über Rohrleitungen in jeden Raum, in dem ein Heizkörper steht, auch hinter geschlossenen Türen.
Warum die Dusche kalt bleibt
Die praktisch wichtigste Folge des Wärmeträgers betrifft das Warmwasser. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe erzeugt keines. Sie hat schlicht kein Medium, an das sie die Wärme so abgeben könnte, dass sie in einem Speicher landet. Eine Vergleichsseite schreibt das ausdrücklich: „Alle drei Wärmepumpen können auch Warmwasser bereiten. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe kann das nicht.“
Die Ausnahme existiert. Mehrere Hersteller bieten Multisplit-Systeme an, bei denen neben den Innengeräten ein Warmwasserspeicher mit eigenem Wärmetauschermodul am selben Außengerät hängt. In Foren genannt werden unter anderem Daikin Multi+ mit 120 Litern, Hitachi Multi+ Yutampo mit 190 Litern, Mitsubishi Mr. Slim mit 200 Litern und Samsung EHS TDM Plus.
Nur funktioniert das anders, als die naheliegende Vorstellung es sich ausmalt. Ein Nutzer im Forum von energiesparhaus.at stellt klar: „Diese Geräte funktionieren nicht so, dass die Räume gekühlt werden, und mit der Abwärme dann gleichzeitig der Speicher erwärmt wird.“ Der Speicher verhält sich wie ein weiteres Innengerät und teilt sich die Leistung des einen Verdichters mit den anderen. Der Fragesteller desselben Fadens schätzte die Investition auf rund 10.000 Euro und entschied sich dagegen, weil es „eher Spielerei/Luxus“ sei.
Der übliche Weg sieht anders aus. In einem namentlich belegten Erfahrungsbericht heizt ein Wirtschaftsingenieur sein Haus mit vier Innengeräten an zwei Außengeräten und löst das Warmwasser getrennt: „Seit Anfang 2024 wird Warmwasser über eine Brauchwasserwärmepumpe im Umluftbetrieb erzeugt.“ Das ist ein zweites Gerät mit eigenem Preis, eigenem Stellplatz und eigenem Stromzähleranschluss.
Zählt eine Klimaanlage als Heizung?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Damit ist die Regel entfallen, die dem Vorgängergesetz seinen Beinamen gab. In der Begründung zur Bundestags-Drucksache 21/6278 steht der Satz auf Seite 2 wörtlich: „Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien […] entfällt.“
An ihre Stelle tritt eine Liste gleichrangiger Erfüllungsoptionen für den Heizungstausch in § 42 Absatz 2 GModG. Position 2 der Liste lautet „elektrisch angetriebene Wärmepumpe“. Luft-Luft-Wärmepumpen werden darin weder ausdrücklich genannt noch ausdrücklich ausgeschlossen. Dass sie als Bauart einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe unter diese Position fallen, ist eine naheliegende Einordnung, aber keine im Gesetzestext bestätigte Aussage. Wir kennzeichnen das hier als das, was es ist: eine begründete Auslegung.
Die Verbraucherzentrale schreibt zum neuen Gesetz allgemein: „Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe müssen Sie für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften des GModG nichts Besonderes beachten.“ Klimageräte behandelt sie an dieser Stelle nicht gesondert.
Bemerkenswert ist, was in diesem Themenfeld fehlt. Keine der sieben geprüften Ratgeberseiten erwähnt das GModG oder den Wegfall der 65-Prozent-Regel, auch die nicht, die im Sommer 2026 aktualisiert wurden. Die Rechtsfrage, die einen Großteil der Suchenden überhaupt erst antreibt, bleibt im gesamten Feld unbeantwortet.
Was bei der Förderung belegt ist
Hier wird es unübersichtlich, und zwar nicht wegen der Sache, sondern wegen der Quellenlage. Ein Vergleichsportal schreibt in einer Tabellenzeile pauschal, Luft-Luft sei „meist nicht förderfähig“. Zwei spezialisierte Förderblogs nennen dagegen übereinstimmend konkrete Bedingungen, unter denen es sehr wohl geht: eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650, die Deckung von mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs und die Listung des konkreten Geräts auf der Liste förderfähiger Anlagen.
Das KfW-Merkblatt 458 selbst, in der ab dem 21. Juli 2026 gültigen Fassung, nennt „elektrisch angetriebene Wärmepumpen“ als förderfähige Anlagentechnik, ohne Luft-Luft-Wärmepumpen oder Klimageräte namentlich zu erwähnen oder auszuschließen. Die technischen Zusatzbedingungen stehen dort nicht. Sie stammen in beiden Fällen aus Sekundärquellen; die naheliegende Primärquelle, eine technische FAQ der Förderstelle, war während der Recherche nicht abrufbar.
Verbreitet ist zusätzlich die Behauptung, die Anlage müsse die bestehende Heizung vollständig ersetzen. Auch dafür ließ sich keine Primärquelle finden; im Merkblatt 458 steht die Bedingung nicht. Was der Reihe nach tatsächlich belegt ist und was nicht, steht ausführlich im Beitrag über die Fördersätze seit dem 21. Juli 2026.
Dort steht auch, warum ein Blick auf das Datum einer Ratgeberseite nicht genügt. Zwei der Seiten, die die Luft-Luft-Bedingungen am ausführlichsten beschreiben, rechnen noch mit einem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 statt 16 Prozent, mit einem Effizienzbonus für natürliche Kältemittel, den es seit der Reform nicht mehr gibt, und mit förderfähigen Höchstkosten von 30.000 statt 28.000 Euro. Eine davon trägt den Vermerk „zuletzt geprüft 17. August 2026“, also fünf Wochen nach der Reform.
Ein historischer Hinweis gehört dazu, weil er zeigt, wie beweglich dieser Punkt ist: Luft-Luft-Wärmepumpen wurden im Februar 2023 wegen Unklarheiten bei der netzdienlichen Schnittstelle vorübergehend von der Liste förderfähiger Anlagen gestrichen und im Juni 2023 wieder aufgenommen.
Effizienz: Prüfstand gegen Feld
Für die Frage, welche Bauart effizienter heizt, kursieren im Netz Zahlen, die munter durcheinandergehen. Sie stammen aus drei völlig verschiedenen Quellenarten, und niemand trennt sie.
Die erste Art ist der genormte Prüfstandswert. Der SCOP wird nach einem festen Verfahren im Labor ermittelt, mit einem festgelegten Referenzklima. Was diese Kennzahl genau misst und warum sie nicht der Verbrauch Ihres Hauses ist, steht im Beitrag darüber, was SEER und SCOP wirklich bedeuten. Für Luft-Luft-Wärmepumpen nennt ein Fachverband eine Spanne von 4,0 bis 5,0.
Die zweite Art ist die Herstellerspanne. Ein Vergleichsportal nennt für dieselbe Gerätekategorie „JAZ 3,5 bis 4,0 bei optimalen Bedingungen“. Das liegt unterhalb der Verbandsspanne, und es verwendet zusätzlich den falschen Begriff: Eine Jahresarbeitszahl ist ein gemessener Betriebswert, kein Prospektwert. Beide Angaben nebeneinander stehen zu lassen ist ehrlicher, als sich für eine zu entscheiden.
Die dritte Art ist die Feldmessung, und hier wird es interessant. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat 77 Wärmepumpen in Bestandsgebäuden vier Jahre lang gemessen, Baujahre zwischen 1826 und 2001, beheizte Flächen zwischen 90 und 370 Quadratmetern. Die 61 Luft-Wasser-Anlagen erreichten im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4 bei einer Spanne von 2,6 bis 4,9. Die 16 Sole-Wasser-Anlagen kamen auf 4,3 bei einer Spanne von 3,6 bis 5,4.
Luft-Luft-Wärmepumpen waren nicht Teil dieser Studie, und eine vergleichbare gibt es für sie in Deutschland nicht. Das ist die eigentliche Nachricht dieses Abschnitts. Was existiert, sind Einzelfälle: Eine Nutzerin bei akkudoktor.net berichtet für ein 5-kW-Splitgerät in einem 115 Quadratmeter großen, teilsanierten Altbau nach einem Winter mit Temperaturen bis minus 12 Grad eine gemessene Jahresarbeitszahl von 3,9. In einem Erfahrungsbericht nennt ein Wirtschaftsingenieur rund 1.500 Kilowattstunden Strom für eine Heizperiode und schätzt daraus eine Jahresarbeitszahl von „ca. 4,5“. Das ist eine Schätzung, ausdrücklich ohne Wärmemengenzähler.
Bei den Anschaffungskosten ist die Lage klarer. Ein gemeinnütziges Verbraucherportal nennt für eine Luft-Luft-Wärmepumpe inklusive Installation 12.500 bis 17.500 Euro im Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern und 7.500 bis 10.500 Euro in einer 70-Quadratmeter- Wohnung. Ein Vergleichsportal setzt Luft-Luft mit 8.000 bis 15.000 Euro gegen Luft-Wasser mit 20.000 bis 35.000 Euro, jeweils vor Förderung. Was der Betrieb danach kostet, ist eine eigene Rechnung; sie steht im Beitrag darüber, was das Heizen mit einer Klimaanlage im Jahr kostet.
Wie verbreitet die Bauart ist, lässt sich nur getrennt beantworten. Der Fachverband Gebäude-Klima meldet für 2025 über 300.000 verkaufte Raumklimageräte und Luft-Luft-Wärmepumpen, nach über 250.000 im Vorjahr; der Höchststand lag 2020 bei über 330.000 Einheiten. Der Bundesverband Wärmepumpe meldet für dasselbe Jahr 299.000 verkaufte Heizungswärmepumpen, ein Plus von 55 Prozent, davon 95 Prozent Luft-Wasser und 5 Prozent Erdreich, dazu 49.500 Warmwasser-Wärmepumpen. Für das erste Halbjahr 2024 wies der Fachverband einen Anteil von 26,8 Prozent Luft-Luft-Geräten an allen geförderten Wärmepumpen aus; eine neuere Prozentangabe war nicht auffindbar.
Kann eine Wärmepumpe auch kühlen?
Die Frage lässt sich auch umdrehen. Wenn eine Klimaanlage heizen kann, kann eine Heizungswärmepumpe dann kühlen? Ja, aber deutlich schwächer, und die im Netz übliche Formulierung „aktiv und passiv“ ist in dieser Pauschalität falsch.
- Aktive Kühlung kehrt den Kältekreislauf um, genau wie beim Klimagerät. Der Verdichter läuft und braucht Strom. Das können Luft-Wasser-Wärmepumpen, sofern sie dafür gebaut sind.
- Passive Kühlung lässt den Verdichter aus und nutzt einen natürlich kalten Speicher. Das geht nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Ein Fachportal begründet das so: Die passive Kühlfunktion sei „aufgrund der im Sommer vorherrschenden Außenlufttemperaturen nur Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen vorbehalten“. Die Außenluft ist im Hochsommer schlicht zu warm, um als kalte Quelle zu dienen.
Die Zahlen stammen aus der Vergleichstabelle eines Heizungsherstellers: rund 2 bis 3 Grad Absenkung mit Flächenkühlung, bis zu 10 Grad mit einer klassischen Klimaanlage. Nutzer bestätigen die Größenordnung eher nach unten. Im Bauexpertenforum schreibt einer: „Es bringt definitiv etwas, aber es ist nicht mit einer Klimaanlage zu vergleichen, vor allem in Bezug auf die Luftfeuchte.“ Er nennt es „eine Temperierung, keine Kühlung“ und beziffert den Effekt auf 1 bis 1,5 Grad. Ein anderer berichtet dagegen von 24 Grad im Haus bei 38 Grad draußen, gegenüber 27 Grad im Vorjahr ohne Kühlung.
Der Hinweis auf die Luftfeuchte trifft einen echten Unterschied. Eine Klimaanlage führt die Raumluft über einen Wärmetauscher, dessen Oberfläche deutlich unter dem Taupunkt liegt, und entzieht ihr dabei Wasser. Deshalb läuft aus dem Innengerät Kondenswasser. Eine Fußbodenkühlung darf genau das nicht, weil das Wasser sonst auf dem Boden stünde. Sie senkt die Temperatur, nicht die Feuchte.
Häufige Fragen
Und was kostet das Heizen damit im Jahr?
Der Rechenweg von der Wohnfläche über die Jahresarbeitszahl bis zur Jahresrechnung, mit den Zahlen echter Haushalte.
Zu den HeizkostenStand: 25. August 2026 · Quellen: Bundestags-Drucksache 21/6278 vom 8. Juni 2026, Gesetzentwurf und Begründung zum GModG · zvshk.de zu § 42 Abs. 2 GModG · verbraucherzentrale.de zum GModG, Stand 21. August 2026 · KfW-Merkblatt 458, Fassung 07/2026 · Fraunhofer ISE, Pressemitteilung zum Wärmepumpen-Feldtest vom 3. November 2025 · haustec.de mit Zahlen des Fachverbands Gebäude-Klima · si-shk.de zum Marktbericht Raumklimageräte 2025 · waermepumpe.de (Bundesverband Wärmepumpe), Absatzzahlen vom 27. Januar 2026 · baunormenlexikon.de zu DIN EN 14511-1, Ausgabe 2023-08 · energie-experten.org zum Kühlen mit Wärmepumpen · co2online.de · Ratgeber- und Herstellerseiten klimeo.de, 1komma5.com, aroundhome.de, daikin.de, bosch-homecomfort.com, enbw.com, erdgas-suedwest.de, enter.de, se-energieberatung.de und solaranlage-tipps.de, abgerufen am 24. August 2026 · Forenbeiträge auf akkudoktor.net, energiesparhaus.at und bauexpertenforum.de
