Die kurze Antwort
„Mobile Split-Klimaanlage“ bezeichnet im Handel zwei völlig verschiedene Geräte. Beim einen ist der Verbindungsschlauch werkseitig fest verbunden und lässt sich nicht trennen. Beim anderen, meist „Quick Connect“ genannt, verschrauben Sie selbst eine Kupplung. Rechtlich sind das zwei Welten, und keine der zehn geprüften Seiten zieht diese Linie.
Die eine Frage, an der alles hängt, lautet: Müssen Sie eine Verschraubung am Kältemittelkreislauf öffnen oder schließen? Bei einem mobilen Splitgerät wie dem Midea PortaSplit lautet die Antwort nein. Sie stellen das Gerät auf, legen den Schlauch durchs Fenster, stecken den Netzstecker ein. Bei jedem Gerät mit trennbarer Kupplung lautet sie ja. Dann ist es Installation im Sinne von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573, und die darf nur ausführen, wer eine Sachkundebescheinigung vorweisen kann.
Drei Bauformen, ein Suchwort
Wer „mobile Split-Klimaanlage“ sucht, bekommt Ergebnisse zu drei verschiedenen Gerätearten. Das ist kein Zufall, sondern Marketing: Der Begriff verspricht die Leistung einer Splitanlage ohne den Aufwand einer Splitanlage, und deshalb heften ihn Händler an alles, was irgendwie dazu passt.
Der mobile Monoblock ist das Rollgerät mit dem dicken Abluftschlauch. Er hat kein Außengerät, der Verdichter steht im Zimmer, und seine Abwärme muss durch den Schlauch wieder hinaus. Stiftung Warentest beziffert die Folge klar: Die Effizienz mobiler Monoblockgeräte liegt „bis zu siebenmal geringer“ als die fest installierter Geräte. Warum das so ist und was ein Monoblock gegenüber einer Split wirklich leistet, steht in einem eigenen Beitrag.
Das mobile Splitgerät ist der interessante Zwischentyp. Verdichter und Verflüssiger stehen draußen, im Raum bleibt nur der Verdampfer. Verbunden sind beide durch einen Schlauch von 2,7 Zentimetern Dicke, der laut Stiftung Warentest „auch durch das leicht geöffnete Fenster gereicht“ wird und keinen Wanddurchbruch erfordert. Für das getestete Gerät nennt die Stiftung SEER 6,1 und SCOP 4,0 und damit „eine Effizienz auf dem Niveau mancher fester Splitgeräte“. Das ist der eigentliche Befund dieses Themas, und er stammt aus der einzigen unabhängigen Messung im ganzen Feld.
Das Quick-Connect-Wandgerät schließlich ist eine ganz normale fest installierte Splitanlage. Nur die Verbindung ist vereinfacht: Statt Rohre vor Ort zu bördeln, zu evakuieren und zu befüllen, gibt es eine vorkonfektionierte Leitung mit Schnellkupplungen an beiden Enden. Das Innengerät hängt an der Wand, die Leitung geht durch eine Kernbohrung, das Außengerät sitzt auf einer gedübelten Konsole an der Fassade.
Der praktische Preis der Fensterlösung wird selten genannt: Das Fenster bleibt dauerhaft einen Spalt offen. Eine Fensterdurchführung dichtet den Spalt ab, aber ein dicht schließendes Fenster ist es nicht mehr. Wie viel Kühlleistung ein gekipptes Fenster kostet, ist beim Monoblock dramatischer als beim Splitgerät, weil dort zusätzlich der heiße Schlauch im Spalt liegt. Ganz verschwindet der Effekt aber auch hier nicht.
Beim Lärm lohnt ein zweiter Blick auf die Herstellerangaben. Für das mobile Splitgerät nennt der Hersteller 39 Dezibel im Silent-Betrieb, 49 Dezibel maximal und 56 dB(A) für das Außengerät. Ein Testbericht hat selbst gemessen und kam innen auf 43 bis 44 Dezibel im Silent-Betrieb und rund 53 Dezibel in der höchsten Stufe. Das sind vier bis fünf Dezibel mehr als angegeben. Rechnen Sie mit diesem Aufschlag, wenn das Außengerät auf einem Balkon steht, unter dem jemand schläft.
Und noch ein Punkt, der über die Bauform entscheidet, sobald Sie zur Miete wohnen: Ein mobiles Splitgerät mit Fensterdurchführung verändert die Bausubstanz nicht. Kein Bohrloch, keine Befestigung an der Fassade, rückstandsfrei entfernbar. Ein Quick-Connect-Wandgerät braucht beides und ist damit eine bauliche Veränderung. In der Eigentümergemeinschaft kommt hinzu, dass Fassade und Außenwand zum Gemeinschaftseigentum gehören. Die mietrechtliche Antwort fällt für die beiden Geräteklassen also genauso unterschiedlich aus wie die kältetechnische.
Darf ich das selbst anschließen?
Beim fest verbundenen Schlauch ja. Bei jeder trennbaren Kupplung nein. Das ist die vollständige Antwort, und sie hängt weder am Kältemittel noch am Preis noch an der Garantie, sondern allein daran, ob Sie den Kältemittelkreislauf öffnen.
Die Grundlage steht in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/573. Dort heißt es, natürliche Personen würden für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten zertifiziert, und die erste dieser Tätigkeiten ist die „Installation“ der in Artikel 5 Absatz 2 aufgeführten Einrichtungen. Artikel 5 Absatz 2 listet unter Buchstabe b ausdrücklich „Klimaanlagen“ auf.
Deutschland setzt das in § 6 Absatz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung um. Der Satz ist kurz und lässt keinen Spielraum: Eine in Artikel 10 Absatz 1 aufgeführte Tätigkeit darf nur von natürlichen Personen durchgeführt werden, die eine die betreffende Tätigkeit abdeckende Sachkundebescheinigung vorweisen können.
Der Betreiber eines Onlineshops formuliert es in seinem eigenen Ratgeber übrigens völlig richtig: „Trotz der technischen Erleichterung bleibt der Vorgang des Verschraubens rechtlich gesehen ein Eingriff in den Kältemittelkreislauf.“ Genau das ist der Punkt. Was Sie ohne Sachkunde tun dürfen, ist alles davor: die Wandhalterung setzen, bohren, das Außengerät aufstellen, die Leitung verlegen. Was Sie nicht dürfen, ist das Verschrauben der Kupplung und die Inbetriebnahme.
Verkaufen darf man es, anschließen nicht
Der hartnäckigste Denkfehler zu diesem Thema geht so: Propan ist kein fluoriertes Treibhausgas, die F-Gase-Verordnung gilt also nicht, folglich darf ich ein R290-Gerät selbst anschließen. In Foren wird das breit vertreten, und in einem einzigen Thread standen drei verschiedene Rechtsauffassungen nebeneinander.
Unter der alten Rechtslage war der Gedanke vertretbar. Seit Artikel 10 Absatz 1 in der Fassung von 2024 ist er falsch. Der Wortlaut erfasst ausdrücklich Tätigkeiten „im Zusammenhang mit relevanten Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel“. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 zieht nach: Das Zertifikat A1 deckt Tätigkeiten „in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe“ ab.
Warum trotzdem beide Seiten irgendwie recht zu haben scheinen, liegt an einer Vorschrift, die tatsächlich nur für F-Gase gilt. Artikel 11 Absatz 7 verbietet den Verkauf nicht hermetisch geschlossener Geräte an Endverbraucher, solange kein Nachweis über die zertifizierte Installation vorliegt, und zwar nur für Geräte mit F-Gas-Füllung. Ein R290-Gerät darf Ihnen also verkauft werden. Anschließen dürfen Sie es trotzdem nicht.
Dieselbe Verwechslung steckt hinter dem zweiten Verkaufsargument: „hermetisch geschlossen“. Der Begriff ist in Artikel 3 Nummer 9 definiert und meint Einrichtungen, deren kältemittelführende Teile beim Hersteller durch Schweißen, Löten oder eine ähnliche dauerhafte Verbindung abgedichtet wurden, mit einer Leckagerate unter drei Gramm im Jahr. Eine Schraubkupplung, die Sie selbst zudrehen, ist keine dauerhafte Verbindung.
Und selbst wenn: Die Ausnahme für hermetisch geschlossene Geräte steht in Artikel 5, und Artikel 5 regelt die wiederkehrende Dichtheitskontrolle. Für die Zertifizierung nach Artikel 10 gibt es diese Ausnahme nicht. Wer beides zusammenwirft, kommt genau zu dem Ergebnis, das auf mehreren Verkaufsseiten steht.
Die gute Nachricht in diesem Abschnitt: Die wiederkehrende Dichtheitsprüfung, vor der viele Käufer Respekt haben, betrifft Raumklimageräte nicht. Die Pflicht beginnt bei fünf Tonnen CO₂-Äquivalent. Ein mobiles Splitgerät mit 620 Gramm R32 liegt bei rund 0,42 Tonnen, also bei weniger als einem Zehntel davon. Das heißt nicht, dass die Anlage keine Aufmerksamkeit braucht, nur dass sie keine gesetzlich vorgeschriebene bekommt.
Was sich am 17. April 2026 geändert hat
Am 17. April 2026 ist eine vollständig neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft getreten, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 100 vom 16. April 2026. Sie hat die Fassung von 2008 aufgehoben. Das ist der Grund, warum fast alles, was Sie im Netz zu diesem Thema finden, nicht mehr stimmt.
Drei Änderungen sind für Privatleute wichtig. Erstens die neue Paragrafenstruktur: Die Sachkundepflicht steht jetzt in § 6, die Bußgeldvorschrift in § 17. Zweitens die neuen Zertifikatstypen A1, A2, B, C, D und E an der Stelle der alten Kategorien I bis IV. A1 deckt alles ohne Füllmengenbegrenzung ab, A2 dasselbe unterhalb von drei Kilogramm Füllmenge, bei hermetisch geschlossenen Systemen unterhalb von sechs. Drittens die Ausweitung auf Kohlenwasserstoffe.
Alte Sachkundebescheinigungen bleiben bis zum 12. März 2029 gültig. Danach ist ein Auffrischungskurs nötig, anschließend alle sieben Jahre erneut. Wenn Ihnen jemand eine Bescheinigung vorlegt, lohnt deshalb ein Blick auf das Ausstellungsdatum.
Wer einen Anbieter beurteilen will, hat mit dem Datum ein brauchbares Prüfmittel. Steht auf einer Verkaufsseite „EU-Verordnung 517/2014“, ist der Text mindestens zwei Jahre alt und wurde seither nicht geprüft. Wer beim Recht schludert, hat die technischen Angaben daneben vermutlich auch nicht nachgerechnet.
Auch als Auftraggeber sind Sie in der Pflicht
Dieser Abschnitt enthält die praktisch wichtigste Information des ganzen Themas, und sie steht auf keiner einzigen der zehn geprüften Seiten. Auch in den Foren erwähnt sie niemand, nicht einmal die Fachleute.
§ 15 Absatz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung richtet sich nicht an den Monteur, sondern an Sie: Wer eine Tätigkeit nach Artikel 10 einem anderen Unternehmen überträgt, hat sicherzustellen, dass dieses die erforderliche Sachkundebescheinigung oder das erforderliche Unternehmenszertifikat vorweisen kann. Sie müssen sich den Nachweis also zeigen lassen. Der gute Glaube reicht nicht.
Was passiert, wenn man es nicht tut: Wer ohne Sachkundebescheinigung eine Tätigkeit nach Artikel 10 Absatz 1 ausführt, handelt nach § 17 Absatz 2 Nummer 3 ordnungswidrig. Wer als Auftraggeber den Nachweis nicht einholt, nach Nummer 6. Eine Ordnungswidrigkeit ist bußgeldbewehrt.
Und es gibt eine Falle, die in den Foren immer wieder beschrieben wird und mit Bußgeldern gar nichts zu tun hat: Wer eine Anlage im Internet kauft, findet danach oft keinen Betrieb, der sie in Betrieb nimmt. Viele Fachbetriebe fassen fremdgekaufte Geräte nicht an. Ein Nutzer beschreibt genau diese Zwickmühle: rechtlich nicht selbst anschließen dürfen und niemanden finden, der es tut. Klären Sie den Inbetriebnahme-Service, bevor Sie das Gerät bestellen.
Was in der „vorgefüllten“ Leitung wirklich steckt
„Vorgefüllte Leitungen“ ist das Verkaufsargument, das auf jeder zweiten Shopseite steht. Es beschreibt die Sache falsch herum, und der Irrtum ist nicht harmlos: Er führt dazu, dass Leute am Innengerät die falsche Schraube lösen.
Die Reihenfolge ist umgekehrt zur Werbung. In der Leitung ist Vakuum. Das Kältemittel sitzt vollständig im Außengerät, beim getesteten mobilen Splitgerät sind das 620 Gramm R32. Das Innengerät steht unter Stickstoffdruck, damit es bis zur Montage sauber und trocken bleibt. Ein Forennutzer berichtet, wie er am Innengerät eine Schraube löste, ein Zischen hörte und am nächsten Tag beim Händler reklamierte. Was in einer vorgefüllten Leitung wirklich drin ist, ist ein eigenes Thema wert.
Beim Anziehen drücken die Überwurfmuttern federbelastete Ventile auf und geben den Weg frei. Danach werden die Ventile am Außengerät geöffnet, und die Füllung verteilt sich im Kreis. Die Anzugsdrehmomente liegen laut einem Nutzer, der sie aus vier Herstellervorgaben zusammengetragen hat, zwischen 11 und 44 Newtonmetern. Diese Zahl ist eine Nutzerangabe und nicht herstellerbelegt, aber sie hat eine praktische Pointe: Handelsübliche Drehmomentschlüssel für Autoräder arbeiten meist erst ab 30 Newtonmetern und sind damit für den unteren Bereich ungeeignet.
Hält die Kupplung so dicht wie eine gebördelte Verbindung?
Ehrliche Antwort: Das weiß niemand. Es gibt zu dieser Frage keine Messung. Was es gibt, sind zwei Erfahrungsstränge, die sich widersprechen und beide ernst zu nehmen sind.
Gegen die Kupplung spricht die Sorge vor später Undichtigkeit. Ein Nutzer berichtet, mehrere Klimatechniker hätten ihm abgeraten, und beschreibt das typische Muster: Das Problem zeigt sich erst nach ein bis zwei Jahren, wenn schleichend Kältemittel entwichen ist und die Anlage nicht mehr richtig kühlt. Ein anderer beschreibt eine Kupplung, die bei der Montage „ausreichend offen“ war und sich mit der Zeit wieder geschlossen hatte. Ein Fachmann vermutet zusätzlich, die inneren Ventile könnten eine Engstelle bilden und dort einen Druckabfall erzeugen.
Für die Kupplung spricht die Praxis derselben Leute. Genau der Nutzer, der die Engstelle vermutet, schreibt im selben Thread: „Ich habe vor fünf und vier Jahren 3 Comfee-Split-Klimas mit Quick-Connect installiert und die funktionieren noch wie am ersten Tag.“ Ein weiterer berichtet von zwei Jahren störungsfreiem Betrieb.
Die Leitungslänge ist der eine Fehler, der sich nicht reparieren lässt
Vorkonfektionierte Leitungen lassen sich weder kürzen noch verlängern. Üblich sind fünf Meter als Standard; eine Affiliate-Seite nennt fünf bis fünfzehn Meter als gebräuchliche Spanne und bis zwanzig Meter im gehobenen Bereich, allerdings ohne eigene Quelle. Wer zu kurz bestellt, hat ein Problem, das sich nur durch ein neues Set lösen lässt.
Überlänge ist dagegen unkritisch. Der Rat aus dem Forum lautet, hinter dem Außengerät eine Schleife zu legen. Auch der verbreitete Gefälle-Mythos hält nicht stand: Ein Praktiker weist darauf hin, dass sich die Flussrichtung beim Umschalten zwischen Heizen und Kühlen umkehrt. Ein Gefälle könnte also gar nicht in beide Richtungen richtig sein. Gefälle braucht nur der Kondensatschlauch.
Diese Liste stammt aus einem dokumentierten Montagebericht und ist die einzige ihrer Art im deutschen Netz. Sie steht bisher nur in einem Forum:
- Deckenhöhe vergessen. Sieben Meter Leitung sollten bis zum Boden reichen und reichten nicht, weil die abgehängte Decke nicht mitgerechnet war.
- Biegeradius unterschätzt. Rohre folgen eher einem Radius von zehn Zentimetern als von fünf. Jede Kurve kostet zusätzliche Länge.
- Kabelkanal zu klein. Zwei Rohre mit 3 und 2,5 Zentimetern passen rechnerisch in einen Kanal von 4 auf 6 Zentimetern. In der Praxis nicht.
- Wand dicker als das Anschlussrohr lang. Bei der Kernbohrung fällt das erst auf, wenn gebohrt ist.
- Falscher Drehmomentschlüssel. Vier verschiedene Vorgaben zwischen 11 und 44 Newtonmetern, und der Radschlüssel aus dem Kofferraum beginnt erst bei 30.
- Krähenfußschlüssel mit Haken gekauft. Die bekommt man nach dem Anziehen nicht mehr vom Rohr.
- Kondensatweg nicht geplant. Er braucht durchgehendes Gefälle, und zwar von Anfang an.
Was es kostet, und für wen sich was lohnt
Die Preise gehen weit auseinander, und der Grund ist nicht die Bauform, sondern die Marke. Ein Quick-Connect-Set mit 12.000 BTU liegt je nach Anbieter zwischen rund 400 und 900 Euro, ein 18.000-BTU-Set zwischen 549 und 1.289 Euro. Markengeräte in derselben Bauform kosten das Drei- bis Vierfache: Für Mitsubishi-Wandgeräte mit Quick-Connect nennt ein Fachhändler 2.289,71 und 2.557,22 Euro, für Daikin ab 2.037 Euro. Die Bauart ist in allen Fällen dieselbe.
Die eigentliche Rechnung stellt aber niemand auf, und sie geht so: Ein mobiles Splitgerät kostet einmal den Gerätepreis, mehr nicht. Ein Quick-Connect-Set kostet den Gerätepreis plus die Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb. Nur ein einziger Forennutzer nennt für diesen Posten eine Zahl, rund 500 Euro, und zwar im Jahr 2023. Keine Ratgeberseite nennt überhaupt eine. Damit landen Sie bei ungefähr 1.300 Euro, gegenüber 873 Euro für das aufstellfertige Gerät.
Wer stattdessen konventionell selbst montieren will, braucht Werkzeug: Vakuumpumpe rund 200 Euro, Monteurhilfe 50 Euro, Bördelgerät 50 bis 60 Euro. Diese Zahlen werden in mehreren Foren übereinstimmend genannt. Sie lösen das Rechtsproblem allerdings nicht, denn die Sachkundepflicht hängt nicht am Werkzeug.
- Mieter ohne Bohrerlaubnis. Mobiles Splitgerät. Es ist die einzige Bauform mit Außengerät, die keine bauliche Veränderung erzeugt, und die Effizienz liegt laut Stiftung Warentest auf dem Niveau mancher fester Splitgeräte.
- Eigentümer mit Fachbetrieb. Klassische Split-Anlage. Wenn ohnehin ein Betrieb kommt, bringt die Schnellkupplung keinen Vorteil. Sie schränkt eher ein: In den geprüften Angeboten gab es Quick-Connect nur als Wandgerät, während sonst auch Truhengerät und Deckenkassette zur Wahl stehen.
- Eigentümer, der selbst vorbereiten will. Quick-Connect ist sinnvoll, aber nur mit vorher geklärtem Inbetriebnahme-Service. Holen Sie die Zusage schriftlich, bevor Sie bestellen.
- Wer noch Zeit hat. Wann man kauft, ist eine eigene Frage und in einem eigenen Beitrag zum Kaufzeitpunkt behandelt. Die Entscheidung zwischen den drei Bauformen bleibt davon unberührt.
Häufige Fragen
Noch offen: Was heißt eigentlich „vorgefüllt“?
Warum in der Leitung kein Kältemittel steckt, sondern Vakuum, und was das für den Anschluss bedeutet.
Zur vorgefüllten LeitungStand: 25. August 2026 · Quellen: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 3, 5, 10 und 11 · Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 zur Zertifizierung · Chemikalien-Klimaschutzverordnung in der Fassung vom 16. April 2026, BGBl. 2026 I Nr. 100, zitiert nach dem Referentenentwurf des BMUKN · Umweltbundesamt und Bayerisches Landesamt für Umwelt zu den nationalen Regelungen · Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und TWK Karlsruhe zu den Zertifikaten A1 bis E · Stiftung Warentest, Mobile Klimaanlagen und Klimageräte im Test, Preisstand 23.04.2026 · Gerätetests von smart-home-fox.de und solarhandel24.de · Shop- und Vergleichsseiten kaeltebringer.de, klimaworld.com, klimaanlagen-oase.de, quicksplit.info und homeandsmart.de, abgerufen am 24.08.2026 · Forenbeiträge auf akkudoktor.net, heizungsforum.de und energiesparhaus.at
