Ein Musterangebot, Zeile für Zeile

Wer ein Angebot für eine Klimaanlage vor sich liegen hat, liest meist zwei Zahlen: den Gerätepreis oben und die Summe unten rechts. Dazwischen stehen Zeilen, deren Bedeutung nirgends erklärt wird. Dieser Beitrag geht sie durch, eine nach der anderen.

Damit das nicht abstrakt bleibt, steht am Anfang ein vollständiges Angebot. Es ist nachgezeichnet nach einem Dokument, das ein Nutzer am 3. August 2026 in einem Forum veröffentlicht hat. Für die Recherche zu diesem Beitrag wurden sieben Ratgeber-, Portal- und Anbieterseiten geprüft. Auf keiner steht ein Angebot in dieser Form. Wer eines sehen will, findet es bisher nur in Foren.

EIN MUSTERANGEBOT, ZEILE FÜR ZEILEMUSTERBETRIEB KÄLTE- UND KLIMATECHNIKAngebot über eine Split-Klimaanlage, ein Raum, ErdgeschossMUSTERPOS.LEISTUNGMENGEEINHEITEINZELPREISGESAMT1Außengerät, vollständige Typenbezeichnung1Stk.1.285,00 €1.285,00 €2Innengerät, vollständige Typenbezeichnung1Stk.760,00 €760,00 €3Kältemittelleitung, isoliert, mit Steuerleitung10lfd. m22,00 €220,00 €4Wandkonsole für das Außengerät1Stk.58,00 €58,00 €5Schwingungsdämpfer1Satz37,00 €37,00 €6Kondensatschlauch1Stk.49,00 €49,00 €7Kleinmaterial, Kabelkanal1pausch.150,00 €150,00 €8Kernbohrung, Bohr- und Stemmarbeiten1Stk.200,00 €200,00 €9Montage Innen- und Außengerät1pausch.600,00 €600,00 €10Elektroanschluss mit Zuleitung1pausch.300,00 €300,00 €11Inbetriebnahme, Evakuieren, Dichtheitsprüfung1pausch.400,00 €400,00 €MUSTERZwischensumme netto4.059,00 €Mehrwertsteuer 19 %771,21 €Endsumme brutto4.830,21 €MATERIAL UND GERÄTEARBEITMaterial und Geräte, zählt steuerlich nichtArbeit, nur dieser Teil zähltNachgezeichnet nach einem am 3. August 2026 in einem Forum veröffentlichten Angebot aus Österreich, dort mit 20 % Umsatzsteuer.Hier auf die Summe der Einzelpositionen und 19 % deutsche Mehrwertsteuer umgerechnet. Beispielrechnung, kein Marktpreis.
So sieht ein vollständiges Angebot aus: elf Leistungszeilen, drei Summenzeilen. Jede Zeile nennt Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis. Genau daran erkennt man ein prüfbares Angebot, und daran, dass sich die Summe aus den Zeilen darüber nachrechnen lässt. Keine der sieben geprüften Ratgeber-, Portal- und Anbieterseiten zeigt ein Angebot in dieser Form. Wer eines sehen will, findet es bisher nur in Foren.

Drei Eigenschaften dieses Dokuments sind wichtiger als die Beträge darin.

Jede Leistung hat eine eigene Zeile. Geräte, Leitung, Konsole, Bohrung, Montage, Elektro und Inbetriebnahme stehen getrennt. Ein Angebot, das stattdessen „Lieferung und Montage einer Split-Klimaanlage: 4.830,21 €“ schreibt, ist nicht falsch, aber es ist nicht prüfbar. Sie können weder eine Position streichen noch eine vergleichen.

Neben jedem Betrag steht eine Einheit. Stück, laufender Meter, Satz, pauschal. Ohne diese Angabe ist ein Preis keine Information, sondern eine Zahl.

Die Summe entsteht sichtbar. Elf Positionen ergeben 4.059,00 Euro netto, 19 Prozent Mehrwertsteuer sind 771,21 Euro, zusammen 4.830,21 Euro brutto. Diese Rechnung sollten Sie bei Ihrem eigenen Angebot nachvollziehen, und zwar mit dem Taschenrechner.

Woher die Zahlen stammen Die Vorlage ist ein echtes Angebot aus Österreich mit 20 Prozent Umsatzsteuer. Für dieses Muster wurden die Einzelpositionen übernommen und mit 19 Prozent deutscher Mehrwertsteuer neu gerechnet. Im Original ist die Nettosumme mit 3.856,05 € ausgewiesen, obwohl die Positionen 4.059,00 € ergeben, eine Differenz von 202,95 €, vermutlich ein nicht abgebildeter Nachlass. Genau solche Differenzen findet man nur beim Nachrechnen. Die Beträge sind ein Einzelfall, kein Marktpreis.

Die Einheit ist der Teil, den fast alle Ratgeberseiten weglassen. Von sieben geprüften Seiten nennt eine einzige durchgehend Einheiten. Der Rest schreibt „Kernbohrung 80 bis 200 Euro“ und lässt offen, ob das je Bohrung gilt oder für alle zusammen. Bei drei Innengeräten ist das ein Unterschied von mehreren hundert Euro.

NACH WELCHER EINHEIT WAS ABGERECHNET WIRDNach StückMenge und Einzelpreis getrenntInnengerätStk.AußengerätStk.KernbohrungStk.WandkonsoleStk.SchwingungsdämpferSatzKondensatpumpeStk.Menge mal EinzelpreisNach Maß und Zeitohne Maß keine PrüfungKältemittelleitunglfd. mMonteurstundeStd.Anfahrt über Radius€/kmGerüst, HebebühneTagKältemittelkgvorher messen lassenPauschalhier steckt der SpielraumKleinmaterialpausch.Montageje AnlageElektroanschlusspausch.Inbetriebnahmeje Anlage?oder etwa je Innengerät?Einheiten aus den Preislisten und Leistungsverzeichnissen von vier Betrieben und Portalen.
Die Einheit entscheidet, ob ein Preis günstig oder teuer ist. „Kernbohrung 200 Euro“ bedeutet bei einem Innengerät etwas anderes als bei dreien. Bei Positionen nach Stück muss die Menge dastehen, bei Positionen nach Maß die Meterzahl. Die gefährlichste Spalte ist die rechte: Was pauschal abgerechnet wird, ist nicht nachprüfbar, solange nicht danebensteht, was die Pauschale abdeckt.
Kurz gesagt Prüfen Sie jede Zeile in dieser Reihenfolge: Was ist die Leistung, in welcher Einheit wird sie abgerechnet, welche Menge ist angesetzt. Erst danach lohnt der Blick auf den Betrag. Ob dieser Betrag angemessen ist, ist eine eigene Frage. Alles dazu steht im Beitrag darüber, ob der Preis in Ihrem Angebot realistisch ist.

Die Geräte: der Typ gehört vollständig ins Angebot

Position 1 und 2 sind die beiden Geräte. Sie gehören getrennt ausgewiesen, jedes mit der vollständigen Typenbezeichnung des Herstellers, nicht nur mit der Serie. Der Grund ist kein formaler.

Ein Nutzer berichtet in einem Forum, ein Anbieter habe versucht, ihm ein Gerät der günstigeren Baureihe unter dem Namen der teureren zu verkaufen. Beide Reihen desselben Herstellers klingen fast gleich und unterscheiden sich im Preis deutlich. Steht im Angebot nur „Wandgerät 3,5 kW“, lässt sich so etwas hinterher nicht mehr auseinanderhalten. Steht die vollständige Modellnummer da, können Sie das Datenblatt selbst nachschlagen.

Verbreiteter Irrtum „Der Betrieb rechnet den Internetpreis ab.“ In zwei unabhängig dokumentierten Angeboten lagen die Gerätepreise rund 42 und rund 50 Prozent über dem Preis, den derselbe Nutzer im Netz fand. Das ist der Normalfall, nicht der Betrugsfall: Der Betrieb kauft ein, lagert, liefert, haftet und leistet Gewährleistung auf das Gerät. Eine Verhandlungsposition bleibt es trotzdem, besonders wenn der Aufschlag nirgends benannt wird.

Wenn Sie das Gerät selbst beschaffen wollen, klären Sie vorher zwei Punkte schriftlich: wer die Gewährleistung für das Gerät übernimmt und ob der Betrieb die Montage einer fremdbeschafften Anlage überhaupt anbietet. Viele tun das nicht, und wer es tut, rechnet die Arbeit anders. Was eine komplette Anlage insgesamt kostet, steht im Überblicksbeitrag dazu, was eine Klimaanlage mit Einbau kostet.

Das Material und der Streit um den Meterpreis

Die Positionen 3 bis 7 sind das Material. Sie wirken klein, machen im Musterangebot aber 514 Euro aus. Der Reihe nach.

  • Kältemittelleitung, Position 3. Zwei isolierte Kupferrohre und die Steuerleitung zwischen Innen- und Außengerät. Abrechnung nach laufendem Meter, meist mit einem Freikontingent von fünf Metern je Innengerät.
  • Wandkonsole, Position 4. Der Träger, auf dem das Außengerät sitzt. Je Stück. Alternativen sind Bodenkonsole oder Betonsockel, die kosten anderes Geld.
  • Schwingungsdämpfer, Position 5. Gummipuffer zwischen Gerät und Konsole. Ein Satz je Gerät. Eine der wenigen Positionen unter 50 Euro, die man nicht streichen sollte, weil sie Körperschall aus der Wand hält.
  • Kondensatschlauch, Position 6. Der Ablauf für das Wasser, das am Innengerät anfällt. Wohin dieses Wasser laufen darf, ist eine eigene Frage; dazu steht mehr im Beitrag darüber, warum eine Klimaanlage Kondenswasser produziert.
  • Kleinmaterial und Kabelkanal, Position 7. Die Sammelposition. Hier ist eine Pauschale üblich und in Ordnung, solange danebensteht, was sie abdeckt.

An Position 3 hängt der größte belegte Widerspruch dieses Themas.

EIN METER KÄLTEMITTELLEITUNG, ZWEIMAL BEPREISTBeim Großhändlerreines Kupferrohr, Einkauf4,68 €Im Angebot eines Fachbetriebsje Meter über dem Freikontingent103,50 €rund das ZwanzigfacheDarin stecken: Rohr, Isolierung, Steuerleitung, Kabelkanal,Befestigung, Bördeln und Biegen der Enden, Arbeitszeit.Wie sich der Betrag aufteilt, ist nirgends veröffentlicht. Belegt sind nur die beiden Endwerte: Einkaufspreiseines Nutzers vom 12.08.2026, Preisliste eines Fachbetriebs vom 24.08.2026.
Derselbe Meter kostet im Angebot rund das Zwanzigfache des Materials. Beide Zahlen sind belegt, und beide sind ehrlich: Links steht das nackte Rohr, rechts steht eine verlegte, isolierte, befestigte und gebördelte Leitung samt Arbeitszeit. Die Spanne zwischen beiden ist trotzdem die größte Verhandlungsposition im ganzen Angebot. Andere Quellen nennen für denselben Meter 22 €, 25 bis 55 €, 79,90 € und 80 bis 120 €.

Im Angebotsmeter steckt mehr als Rohr: Isolierung, Steuerleitung, Kabelkanal, Befestigung, das Bördeln und Biegen der Enden und die Arbeitszeit dafür. Wie sich der Betrag genau aufteilt, ist nirgends veröffentlicht, und dieser Beitrag erfindet keine Aufteilung. Belegt sind nur die beiden Endpunkte.

Die Fachwelt streitet darüber offen. In einem Forum verteidigt ein Betrieb die Aufschläge mit Lagerpersonal, Gemeinkosten und Einkaufsaufwand. Ein anderer Nutzer spricht von „versteckten Gewinnen“ ohne echte Lagerhaltung, ein dritter fordert schlicht Transparenz. Beide Seiten haben Argumente, und beide Seiten schreiben aus der Praxis.

Der praktische Hebel Lassen Sie die Leitungslänge vor der Unterschrift messen, nicht schätzen. Ein Angebot mit „5 m inklusive, jeder weitere Meter 103,50 €“ und ein Angebot mit „Montagematerial bis 18 m, pauschal“ beschreiben dieselbe Arbeit, verteilen das Risiko aber gegensätzlich. In einem dokumentierten Fall wurde genau das verhandelt: Aus 14 Metern zu je 79,90 € wurde eine Position „Montagematerial bis 18 m“ zu 831,81 €, und aus 9.356,56 € Endsumme wurden 7.261,52 €. Ein Teil davon ist Nachlass, ein Teil die geänderte Abrechnungsart.

Die Arbeitspositionen: bohren, anschließen, in Betrieb nehmen

Die Positionen 8 bis 11 sind die Arbeit. Sie sind steuerlich der einzige interessante Teil des Angebots und fachlich der Teil, an dem die Anlage hängt.

Kernbohrung, Position 8. Abgerechnet wird je Bohrung, gestaffelt nach Material und Wandstärke. Ein Bohrbetrieb nennt für Splitanlagen ab 160 Euro für die erste Bohrung und 60 Euro für jede weitere. Der Rabatt entsteht, weil Anfahrt und Aufbau der Maschine nur einmal anfallen. Diese Preisliste trägt allerdings kein Datum; belastbar ist daran die Staffelung, nicht der Betrag. Ziegel ist billiger als Beton: Ein Fachbetrieb führt Beton mit 72 Millimetern Durchmesser und 350 Millimetern Länge ab 198 Euro getrennt auf. Über den nötigen Durchmesser wird gestritten; in einem Forum wird ein 75-Millimeter-Rohr für Klimaleitungen als ausreichend bewertet, wo der Fragesteller 110 Millimeter geplant hatte.

Montage, Position 9. Die Pauschale für die eigentliche Handarbeit: Innengerät auf die Montageplatte, Außengerät auf die Konsole, Leitung verlegen, biegen, bördeln, Kanal setzen. Ob 600 Euro dafür viel sind, lässt sich abschätzen, weil zwei Angebote ihre Stundensätze offenlegen: 80 Euro netto für den Monteur plus 55 Euro für den Hilfsarbeiter in einem Fall, 65 plus 45 Euro im anderen. Ein Zweiergespann kostet damit 110 bis 135 Euro je Stunde, und 600 Euro entsprechen rund viereinhalb bis fünfeinhalb Arbeitsstunden. Diese Rechnung ersetzt kein Angebot, aber sie macht eine Pauschale prüfbar.

Elektroanschluss, Position 10. Das ist die Position mit dem größten Nachtragsrisiko. Viele Angebote enthalten die Formulierung „sofern Kabel vorhanden“ oder führen den Anschluss gar nicht auf. Liegt kein passender Stromkreis, wird daraus eine neue Position. Im Musterangebot oben steht diese Zeile mit 300 Euro pauschal. Das ist eine Zeile aus einem einzelnen dokumentierten Angebot, kein veröffentlichter Preis. Fragen Sie vor der Unterschrift, ob der Betrieb den vorhandenen Stromkreis gesehen hat.

Was hier bewusst ohne Pauschale steht Für die nachträgliche Elektro-Zuleitung einer Klimaanlage veröffentlicht kein geprüfter Betrieb einen Preis. Belegt sind allein die Stundensätze einer allgemeinen Elektroquelle: 45 bis 65 Euro für den Gesellen, 65 bis 90 Euro für den Meister. Die Pauschalen, die auf Portalen kursieren, nennen keine Quelle; wir führen sie deshalb auf keiner unserer Seiten als Preis: weder hier noch beim Nachrüsten noch bei den versteckten Kosten. Lassen Sie sich stattdessen den Leitungsweg in Metern ins Angebot schreiben.

Kondensatpumpe, wenn sie im Angebot steht. Sie fördert das Kondenswasser nach oben, wenn kein natürliches Gefälle möglich ist. Ein erfahrener Nutzer rät im Forum ausdrücklich davon ab, weil Pumpen laut sind und verstopfen können, und empfiehlt stattdessen eine Leitung mit natürlichem Gefälle. Das ist eine der wenigen Positionen, bei denen sich Nachfragen lohnt, ob sie nötig ist.

Zwei Preise für dasselbe Bauteil Für die Kondensatpumpe als Material stehen zwei Händlerpreise nebeneinander: 113 Euro bei einem Fachhändler für ein benanntes Modell und 149 Euro in der Preisliste eines Montagebetriebs, beide inklusive Mehrwertsteuer. Es sind zwei Preise für dasselbe Bauteil aus zwei verschiedenen Listen, keine zwei Angebote für dieselbe Lieferung; gemittelt wird hier nicht. Ein Ratgeberportal nennt 100 bis 200 Euro ohne Quelle. Diese Spanne umfasst beide Preise, ersetzt sie aber nicht. Wir rechnen deshalb auf allen Seiten mit 113 bis 149 Euro Material, auch bei den versteckten Kosten und beim Nachrüsten. Was der Einbau kostet, ist in keiner Quelle beziffert.

Inbetriebnahme, Position 11. Diese eine Zeile hat die größte Preisspanne im ganzen Angebot: von 240 Euro für vier Geräte bis zu 1.200 Euro für eine einzige Anlage mit vier Innengeräten. Der Grund ist meist nicht der Stundensatz, sondern die Einheit (je Anlage oder je Innengerät) und der Umfang.

WAS HINTER DER ZEILE INBETRIEBNAHME STECKT1DruckprobeDer Kreislauf wird mitStickstoff unter Druckgesetzt und aufDichtheit geprüft.2VakuumierenLuft und Feuchtigkeitwerden abgesaugt, bisdas Vakuum hält.3BefüllenDie Werksfüllung wirdfreigegeben, bei langerLeitung kommtKältemittel dazu.4ÜbergabeMesswerte, Einweisung,Dokumentation und derNachweis über dasKältemittel.Fehlt einer dieser Schritte, fragen Sie nach, was „Inbetriebnahme“ in Ihrem Angebot bedeutet.Schrittfolge nach dem Leistungsverzeichnis eines Fachbetriebs, nicht nach einer Norm.
Inbetriebnahme ist kein Knopfdruck, sondern ein halber Arbeitstag. Auf keiner der geprüften Ratgeberseiten taucht das Vakuumieren als eigene Position auf, die Stickstoff-Druckprobe auf keiner einzigen. Genau deshalb wirkt diese Zeile für Laien überteuert. Sie ist die Zeile mit der größten Preisspanne im ganzen Angebot, und der häufigste Grund dafür ist nicht Gier, sondern eine unklare Einheit.

In einem Forum berichtet ein Nutzer von 1.200 Euro brutto allein für die Inbetriebnahme einer Anlage mit vier Innengeräten. Die erste Antwort darauf lautet: „Ist das nur die Inbetriebnahme einer schon montierten Klimaanlage? Dann wäre es extrem teuer.“ Das ist die richtige Frage. Die reine Inbetriebnahme fremdmontierter Anlagen ist ein eigenes, teureres Preissegment, weil der Betrieb für eine Montage haftet, die er nicht ausgeführt hat.

Eine offene Frage Welche Norm die Reihenfolge Druckprobe, Vakuum, Befüllung im Einzelnen vorschreibt, wird hier nicht behauptet. Die einschlägige DIN EN 378 lag für diesen Beitrag nicht vor. Belegt ist, dass ein Fachbetrieb diese Schritte in seinem Leistungsverzeichnis führt und dass eine Ratgeberseite Inbetriebnahme, Befüllung und Kältemittelnachweis zu einer Position zusammenfasst. Wer eine Norm als Beleg genannt bekommt, sollte sich die Nummer geben lassen.

Die Positionen, die gern fehlen

Ein Angebot beschreibt nicht nur Leistungen, es enthält Annahmen. Diese Annahmen stehen selten als Zeile da, entscheiden aber darüber, ob die Endsumme hält.

WANN WELCHE POSITION NACHKOMMTIm Angebotwas der Preis voraussetztLeitung je Innengerät5 Meter inklusiveArbeitshöhebis 2,50 Metersteht im AngebotBeim Ortsterminwenn nachgemessen wirdZusatzmeter Leitung79,90 bis 103,50 €/mBeton statt Ziegelab 198 € je Bohrungvorher messen lassenAm Montagetagwenn es eng wirdGerüst über 2,50 m649 € im AngebotStromkreis fehltPreis unbelegtvorher fragenAuf der Rechnungwas zuletzt auftauchtKältemittelTagespreis, offenAnfahrt über 50 km1,19 €/km + 79 €/StdObergrenze verlangenBeträge aus Einzelfällen und Preislisten. Für die Zuleitung gibt es keinen Preis.
Die vier klassischen Nachträge stehen schon im Angebot, nur als Voraussetzung. Ein Festpreis gilt für eine bestimmte Leitungslänge, eine bestimmte Wandart und eine bestimmte Arbeitshöhe. Stimmt eine dieser Annahmen nicht, wird daraus eine neue Position. Wer die vier Annahmen vor der Unterschrift abfragt, verwandelt Nachträge in Angebotszeilen.

Der Klassiker ist die Arbeitshöhe. Ein Fachbetrieb schreibt in seine Ausschlüsse, dass der Festpreis nur bis 2,50 Meter Arbeitshöhe gilt und der Kunde darüber Gerüst oder Hebebühne stellt. In einem dokumentierten Angebot steht die Arbeitsbühne mit 649 Euro als eigene Zeile drin, bei anderen Betrieben eben nicht. Ein Autokran zum Anheben des Außengeräts wird von einem Portal mit 320 bis 600 Euro geführt.

Die zweite stille Position ist das Kältemittel. Ein Leistungsverzeichnis nennt die Nachfüllmenge mit „nach Bedarf, Tagespreis“. Das ist eine Position ohne Obergrenze, denn wie viel nachgefüllt werden muss, hängt von der Leitungslänge ab und steht am Angebotstag noch nicht fest. Verlangen Sie eine Mengenangabe in Kilogramm und einen Preis je Kilogramm, oder zumindest eine Obergrenze.

Kostenvoranschlag oder verbindliches Angebot Beide Wörter stehen für zwei verschiedene Dinge. Ein Festpreisangebot bindet den Betrieb an die Summe. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung: Nach § 649 BGB muss der Betrieb eine wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen (Absatz 2), und Sie dürfen den Vertrag daraufhin kündigen (Absatz 1). Die Norm trägt die amtliche Überschrift „Kostenanschlag“. Ältere Ratgebertexte nennen dafür § 650 BGB. Das ist die Zählung vor der Reform des Bauvertragsrechts; unter § 650 BGB steht heute der Werklieferungsvertrag. Eine feste Prozentgrenze für „wesentlich“ steht nicht im Gesetz. Welche Grenze Gerichte ziehen, ließ sich für diesen Beitrag nicht belegen; dieselbe offene Frage steht bei den versteckten Kosten. Sicherer ist deshalb die schriftliche Frage: Ist das ein verbindliches Angebot oder ein Kostenvoranschlag?

Brauchen Sie die angebotene Dichtheitsprüfung?

Manche Angebote und viele Wartungsverträge führen eine wiederkehrende Dichtheitsprüfung als gesetzliche Pflicht auf. Für die meisten Wohnhausanlagen stimmt das nach der Rechenregel der F-Gase-Verordnung nicht. Zwei Dinge werden dabei verwechselt.

Die Prüfung bei der Montage ist handwerklich zwingend und gehört ins Angebot. Sie steckt in Position 11. Die wiederkehrende Dichtheitskontrolle ist etwas anderes: eine Betreiberpflicht, die erst ab einer bestimmten Kältemittelmenge greift.

GILT DIE WIEDERKEHRENDE DICHTHEITSKONTROLLE FÜR IHRE ANLAGE?Steht im Angebot, welches Kältemittel eingefüllt wird?jaSteht auch die Füllmenge in Kilogramm dabei?jaR32 mit weniger als 7,41 Kilogramm Füllmenge?jaKeine wiederkehrende Kontrolle vorgeschriebenDie Dichtheitsprüfung bei der Montage ist etwas anderes und gehört ins Angebot.einmal nein?Dann nachrechnenKilogramm mal GWPgeteilt durch 1.000ergibt TonnenCO₂-Äquivalent. R32hat GWP 675. Ab 5Tonnen gilt dieKontrollpflicht,bei hermetischgeschlossenenAnlagen erst ab 10Tonnen, das sind14,81 kg R32.
Die Rechenregel steht im Angebot, wenn Kältemittel und Füllmenge darin stehen. Die Schwellen stammen vom Umweltbundesamt: 5 Tonnen CO₂-Äquivalent entsprechen 7,41 Kilogramm R32, bei R410A schon 2,40 Kilogramm. Wie viel Kältemittel eine übliche Wohnraum-Split enthält, ließ sich für diesen Beitrag nicht belastbar belegen. Deshalb steht hier keine Zahl, sondern die Rechnung, die Sie mit dem Wert aus Ihrem Angebot selbst durchführen können.

Die Rechnung ist einfach: Füllmenge in Kilogramm mal Treibhauspotenzial, geteilt durch 1.000, ergibt das CO₂-Äquivalent in Tonnen. R32 hat nach Angabe des Umweltbundesamts ein Treibhauspotenzial von 675. Die Schwelle von fünf Tonnen entspricht damit 7,41 Kilogramm R32; bei einer hermetisch geschlossenen Einrichtung liegt sie bei zehn Tonnen, also 14,81 Kilogramm. Für das ältere R410A sind es 2,40 beziehungsweise 4,79 Kilogramm.

Was hier bewusst nicht steht Wie viel Kältemittel eine übliche Wohnraum-Splitanlage enthält, ließ sich in der Recherche zu diesem Beitrag nicht aus einer belastbaren Quelle belegen. Deshalb steht hier nicht, dass Ihre Anlage unter der Schwelle liegt. Ein Indiz gibt es: Das Personenzertifikat A2 ist auf Füllmengen unter drei Kilogramm zugeschnitten. Beweis ist das keiner. Die einzige verlässliche Zahl steht auf dem Typenschild Ihres Außengeräts und sollte im Angebot stehen. Auch die genauen Prüfintervalle in Monaten waren nicht primärbelegbar und stehen deshalb nicht hier.

Eine Zeile gehört ins Angebot, die dort fast nie steht: der Nachweis der Sachkunde. Seit 2024 heißen die Personenzertifikate A1, A2, B, C, D und E statt der alten Kategorien I bis IV. Altzertifikate gelten laut Umweltbundesamt bis zum 12. März 2029 weiter, „Kälteschein Kategorie I“ im Angebot ist also kein Fehler. Wie Sie den Nachweis anfordern und was er bedeutet, steht ausführlich im Beitrag darüber, wie Sie unseriöse Angebote erkennen.

Netto, brutto und der Teil, den das Finanzamt anerkennt

Zwei Fragen an die Summe unten rechts: Ist sie netto oder brutto, und wie viel davon ist Lohn. Die erste Frage ist schnell geklärt: Im Musterangebot stehen Nettosumme, Steuerbetrag und Bruttosumme untereinander, andere Betriebe nennen nur einen Bruttopreis. Vergleichen Sie nie eine Nettosumme mit einer Bruttosumme; der Unterschied beträgt bei 4.059 Euro genau 771,21 Euro.

WORAUS DIE ENDSUMME DES MUSTERANGEBOTS BESTEHTGeräte, Positionen 1 und 2zählt nicht für den Steuerbonus2.045 €Material, Positionen 3 bis 7zählt nicht für den Steuerbonus514 €Arbeit, Positionen 8 bis 11nur dieser Teil zählt, § 35a EStG1.500 €Mehrwertsteuer 19 Prozentauf die Nettosumme von 4.059 Euro771 €Beispielrechnung aus dem Musterangebot oben. Mehrwertsteuer auf volle Euro gerundet, genau 771,21 €.
Das Gerät ist weniger als die Hälfte der Rechnung. Wer nur Gerätepreise vergleicht, vergleicht die kleinere Hälfte. Für die Steuer zählt allein der Arbeitsanteil, im Musterangebot also 1.500 Euro von 4.830 Euro. Steht dieser Anteil nicht getrennt im Angebot und später auf der Rechnung, ist er für das Finanzamt nicht vorhanden.

Die zweite Frage ist die teurere. § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes gewährt eine Steuerermäßigung „um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen“ für Handwerkerleistungen, „höchstens jedoch um 1 200 Euro“ im Jahr. Absatz 5 desselben Paragrafen sagt wörtlich: „Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten.“ Material ist damit ausgeschlossen.

Für das Musterangebot heißt das: Von 4.059,00 Euro netto sind 1.500 Euro Arbeit, mit Mehrwertsteuer 1.785 Euro. 20 Prozent davon sind 300 beziehungsweise 357 Euro weniger Einkommensteuer. Ob der Netto- oder der Bruttolohn anzusetzen ist, entscheidet das Finanzamt und nicht dieser Beitrag. Ausgeschöpft wäre der Höchstbetrag erst bei 6.000 Euro Arbeitskosten im Jahr, denn 1.200 geteilt durch 0,20 ergibt 6.000. Diese Schwelle ist gerechnet, sie steht so nicht im Gesetz.

  • Der Lohnanteil muss ausgewiesen sein. Das Finanzamt schätzt ihn nicht. Steht auf der Rechnung nur eine Pauschalsumme, ist der Abzug verloren. Verlangen Sie die getrennte Ausweisung schon im Angebot, dann steht sie später auch auf der Rechnung.
  • Rechnung und Überweisung sind Bedingung. § 35a Absatz 5 verlangt, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung „auf das Konto des Erbringers der Leistung“ erfolgt. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus, auch mit Quittung.
  • Der Höchstbetrag gilt je Jahr. 1.200 Euro Ermäßigung entsprechen 6.000 Euro Arbeitskosten. Ein größerer Lohnanteil bringt im selben Jahr nichts mehr.
Eine offene Frage, die hier nicht entschieden wird Häufig wird für Klimaanlagen auf § 35c EStG verwiesen, den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen mit 7, 7 und 6 Prozent über drei Jahre. Nach dem Gesetzeswortlaut zählt die Vorschrift acht Maßnahmen auf, und die Klimaanlage beziehungsweise Luft-Luft-Wärmepumpe ist darin nicht ausdrücklich genannt. § 35c schließt sich zudem mit § 35a und mit öffentlich geförderten Maßnahmen gegenseitig aus. Welcher Weg in Ihrem Fall gilt, ist eine Steuerfrage und keine Klimatechnikfrage. Sie gehört zum Steuerberater. Was auf der Förderseite gilt, steht im Beitrag über die Förderbedingungen seit dem 21. Juli 2026.

Die Liste zum Mitgehen

Nehmen Sie Ihr Angebot und gehen Sie diese vierzehn Punkte ab. Fehlt einer, ist das kein Grund, den Betrieb zu wechseln. Es ist ein Grund, eine E-Mail zu schreiben.

  • Vollständige Typenbezeichnung beider Geräte. Nicht nur Serie und Kilowatt.
  • Innen- und Außengerät als getrennte Zeilen. Mit Menge und Einzelpreis.
  • Leitungslänge in Metern. Und der Preis für jeden Meter darüber hinaus.
  • Konsole, Dämpfer und Befestigung. Auch wenn es Kleinbeträge sind.
  • Kondensatführung. Gefälleleitung oder Pumpe, und warum.
  • Kernbohrung je Stück. Mit Anzahl, Durchmesser und Wandmaterial.
  • Elektroanschluss. Ausdrücklich, nicht als „sofern vorhanden“.
  • Inbetriebnahme mit Inhalt. Druckprobe, Vakuum, Befüllung, Einweisung, Dokumentation. Und je Anlage oder je Innengerät.
  • Kältemittel mit Typ und Menge. Kilogramm und Preis je Kilogramm, keine offene Tagespreisposition.
  • Arbeitshöhe und Gerüst. Wer stellt was, ab welcher Höhe.
  • Anfahrt. Pauschale bis zu welchem Radius, danach welcher Satz.
  • Lohn und Material getrennt. Sonst kostet es Sie bares Geld beim Finanzamt.
  • Netto, Steuer und Brutto untereinander. Und die Summe nachgerechnet.
  • Sachkundenachweis und Angebotsbindefrist. Beides dürfen Sie verlangen.

Wenn diese vierzehn Punkte stehen, ist Ihr Angebot vollständig. Ob es auch günstig ist, ist die nächste Frage. Sie wird im Beitrag darüber beantwortet, ob der Preis in Ihrem Angebot realistisch ist. Für mehrere Räume kommt eine weitere Ebene dazu, weil sich Anfahrt, Bohrungen und Inbetriebnahme anders verteilen. Dazu steht mehr im Beitrag über ein Angebot für drei Zimmer.

Häufige Fragen

Jede Leistung als eigene Zeile mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis. Konkret: beide Geräte mit vollständiger Typenbezeichnung, Kältemittelleitung mit Meterzahl, Konsole und Befestigung, Kondensatführung, Kernbohrung je Stück, Elektroanschluss, Montage und Inbetriebnahme. Dazu Nettosumme, Mehrwertsteuer und Bruttosumme untereinander sowie der getrennt ausgewiesene Lohnanteil.
Nein, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Nach § 649 BGB muss der Betrieb eine wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen, und Sie dürfen den Vertrag dann kündigen. Die Norm heißt „Kostenanschlag“; ältere Texte führen sie unter der vor der Reform des Bauvertragsrechts gültigen Nummer § 650 BGB, die heute den Werklieferungsvertrag regelt. Eine feste Prozentgrenze dafür, was „wesentlich“ bedeutet, steht nicht im Gesetz. Ein verbindliches Festpreisangebot ist etwas anderes und bindet den Betrieb an die Summe. Fragen Sie schriftlich nach, was Ihnen vorliegt.
Weil im Angebotsmeter nicht nur Rohr steckt, sondern auch Isolierung, Steuerleitung, Kabelkanal, Befestigung, das Bördeln und Biegen der Enden und die Arbeitszeit dafür. Der Abstand ist trotzdem groß: Ein Nutzer kaufte im August 2026 beim Großhändler für 4,68 € je Meter, ein Fachbetrieb verlangt für den Meter über dem Freikontingent 103,50 €. Das ist eine Verhandlungsposition.
Druckprobe auf Dichtheit, Absaugen von Luft und Feuchtigkeit, Freigabe der Werksfüllung und gegebenenfalls Nachfüllen von Kältemittel, dann Messwerte, Einweisung und Dokumentation. Die Preisspanne für diese eine Zeile ist die größte im Angebot und reicht von 240 Euro für vier Geräte bis 1.200 Euro für eine Anlage. Entscheidend ist, ob je Anlage oder je Innengerät abgerechnet wird.
Weil Bohrkrone und Maschine anders belastet werden und der Vorgang länger dauert. Ein Fachbetrieb führt die Betonbohrung mit 72 Millimetern Durchmesser und 350 Millimetern Länge ab 198 Euro getrennt auf, während Ziegel im Festpreis enthalten ist. Wichtig ist die Einheit: Abgerechnet wird je Bohrung. Folgebohrungen sind günstiger, weil Anfahrt und Aufbau nur einmal anfallen.
Nur der Arbeitsanteil. § 35a Absatz 5 EStG sagt wörtlich, der Abzug gelte „nur für Arbeitskosten“; Material und Geräte sind ausgeschlossen. Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Bedingung sind eine Rechnung und die Überweisung auf das Konto des Betriebs. Ob stattdessen § 35c EStG in Betracht kommt, ist eine Frage für den Steuerberater.
Das hängt von der Kältemittelmenge ab. Die Rechnung lautet: Kilogramm mal Treibhauspotenzial geteilt durch 1.000 ergibt Tonnen CO₂-Äquivalent. Bei R32 mit einem Treibhauspotenzial von 675 entsprechen fünf Tonnen 7,41 Kilogramm, bei hermetisch geschlossenen Anlagen liegt die Schwelle bei zehn Tonnen. Erst darüber gilt die wiederkehrende Kontrollpflicht. Die Prüfung bei der Montage ist davon unabhängig und gehört ins Angebot.
Oliver Takens
Wer das geschrieben hat

Oliver Takens

Entwickelt KlimaCraft, eine Branchensoftware für Kälte- und Klimatechnik, und sieht dort täglich, woran Aufträge in der Praxis hängen. Schreibt hier für Leute, die keine Kältetechniker sind und auch keine werden wollen.

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Die Positionen stehen. Stimmt auch der Preis?

Dieselben Zeilen, andere Frage: Was ist ein realistischer Betrag, und woran erkennen Sie ein Angebot, das zu billig ist.

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Stand: 25. August 2026 · Quellen: § 35a und § 35c EStG sowie § 649 BGB (Kostenanschlag) im Volltext über dejure.org · Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase · Umweltbundesamt, Fragen zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt Dichtheitskontrollen (27.03.2026) und Abschnitt Zertifizierung (08.07.2026) · Bundesfachschule Kälte-Klima, Zertifizierungskategorien · Leistungsverzeichnis und Preisliste eines Fachbetriebs für Multisplit-Komplettmontage · Preisliste eines Kernbohrbetriebs · Kostenaufstellungen von kosten-preise-ratgeber.de, daibau.de, my-hammer.de und reduco.ai · veröffentlichte Angebote und Einkaufspreise aus den Foren akkudoktor.net und energiesparhaus.at, jeweils Einzelfälle