Oliver Takens
Entwickler von KlimaCraft · 25. August 2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten
Kurz zusammengefasst
Ein vollständiges Angebot für eine Split-Klimaanlage besteht aus elf Leistungszeilen und drei Summenzeilen: zwei Geräte, fünf Materialposten, vier Arbeitsposten, dann netto, Mehrwertsteuer, brutto. Wichtiger als der Betrag ist die Einheit daneben: „Kernbohrung 200 Euro“ heißt bei drei Innengeräten etwas anderes als „200 Euro je Stück“. Vier Positionen fehlen erfahrungsgemäß und kommen später als Nachtrag: Zusatzmeter, Beton statt Ziegel, Gerüst und Elektroanschluss. Und nur der Lohnanteil zählt für den Steuerbonus, deshalb muss er getrennt ausgewiesen sein.
Ein Musterangebot, Zeile für Zeile
Wer ein Angebot für eine Klimaanlage vor sich liegen hat, liest meist zwei Zahlen: den
Gerätepreis oben und die Summe unten rechts. Dazwischen stehen Zeilen, deren Bedeutung
nirgends erklärt wird. Dieser Beitrag geht sie durch, eine nach der anderen.
Damit das nicht abstrakt bleibt, steht am Anfang ein vollständiges Angebot. Es ist
nachgezeichnet nach einem Dokument, das ein Nutzer am 3. August 2026 in einem Forum
veröffentlicht hat. Für die Recherche zu diesem Beitrag wurden sieben Ratgeber-, Portal-
und Anbieterseiten geprüft. Auf keiner steht ein Angebot in dieser Form. Wer eines sehen
will, findet es bisher nur in Foren.
So sieht ein vollständiges Angebot aus: elf Leistungszeilen, drei Summenzeilen. Jede Zeile nennt Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis. Genau daran erkennt man ein prüfbares Angebot, und daran, dass sich die Summe aus den Zeilen darüber nachrechnen lässt. Keine der sieben geprüften Ratgeber-, Portal- und Anbieterseiten zeigt ein Angebot in dieser Form. Wer eines sehen will, findet es bisher nur in Foren.
Drei Eigenschaften dieses Dokuments sind wichtiger als die Beträge darin.
Jede Leistung hat eine eigene Zeile. Geräte, Leitung, Konsole, Bohrung, Montage,
Elektro und Inbetriebnahme stehen getrennt. Ein Angebot, das stattdessen „Lieferung und
Montage einer Split-Klimaanlage: 4.830,21 €“ schreibt, ist nicht falsch, aber es ist nicht
prüfbar. Sie können weder eine Position streichen noch eine vergleichen.
Neben jedem Betrag steht eine Einheit. Stück, laufender Meter, Satz, pauschal.
Ohne diese Angabe ist ein Preis keine Information, sondern eine Zahl.
Die Summe entsteht sichtbar. Elf Positionen ergeben 4.059,00 Euro netto,
19 Prozent Mehrwertsteuer sind 771,21 Euro, zusammen 4.830,21 Euro brutto. Diese Rechnung
sollten Sie bei Ihrem eigenen Angebot nachvollziehen, und zwar mit dem Taschenrechner.
Woher die Zahlen stammen
Die Vorlage ist ein echtes Angebot aus Österreich mit 20 Prozent Umsatzsteuer. Für dieses
Muster wurden die Einzelpositionen übernommen und mit 19 Prozent deutscher Mehrwertsteuer
neu gerechnet. Im Original ist die Nettosumme mit 3.856,05 € ausgewiesen, obwohl die
Positionen 4.059,00 € ergeben, eine Differenz von 202,95 €, vermutlich ein nicht
abgebildeter Nachlass. Genau solche Differenzen findet man nur beim Nachrechnen. Die
Beträge sind ein Einzelfall, kein Marktpreis.
Die Einheit ist der Teil, den fast alle Ratgeberseiten weglassen. Von sieben geprüften
Seiten nennt eine einzige durchgehend Einheiten. Der Rest schreibt „Kernbohrung 80 bis
200 Euro“ und lässt offen, ob das je Bohrung gilt oder für alle zusammen. Bei drei
Innengeräten ist das ein Unterschied von mehreren hundert Euro.
Die Einheit entscheidet, ob ein Preis günstig oder teuer ist. „Kernbohrung 200 Euro“ bedeutet bei einem Innengerät etwas anderes als bei dreien. Bei Positionen nach Stück muss die Menge dastehen, bei Positionen nach Maß die Meterzahl. Die gefährlichste Spalte ist die rechte: Was pauschal abgerechnet wird, ist nicht nachprüfbar, solange nicht danebensteht, was die Pauschale abdeckt.
Kurz gesagt
Prüfen Sie jede Zeile in dieser Reihenfolge: Was ist die Leistung, in welcher Einheit wird
sie abgerechnet, welche Menge ist angesetzt. Erst danach lohnt der Blick auf den Betrag.
Ob dieser Betrag angemessen ist, ist eine eigene Frage. Alles dazu steht im Beitrag
darüber, ob der Preis in Ihrem Angebot
realistisch ist.
Die Geräte: der Typ gehört vollständig ins Angebot
Position 1 und 2 sind die beiden Geräte. Sie gehören getrennt ausgewiesen, jedes mit
der vollständigen Typenbezeichnung des Herstellers, nicht nur mit der Serie. Der Grund ist
kein formaler.
Ein Nutzer berichtet in einem Forum, ein Anbieter habe versucht, ihm ein Gerät der
günstigeren Baureihe unter dem Namen der teureren zu verkaufen. Beide Reihen desselben
Herstellers klingen fast gleich und unterscheiden sich im Preis deutlich. Steht im Angebot
nur „Wandgerät 3,5 kW“, lässt sich so etwas hinterher nicht mehr auseinanderhalten. Steht
die vollständige Modellnummer da, können Sie das Datenblatt selbst nachschlagen.
Verbreiteter Irrtum
„Der Betrieb rechnet den Internetpreis ab.“ In zwei unabhängig dokumentierten Angeboten
lagen die Gerätepreise rund 42 und rund 50 Prozent über dem Preis, den derselbe Nutzer im
Netz fand. Das ist der Normalfall, nicht der Betrugsfall: Der Betrieb kauft ein, lagert,
liefert, haftet und leistet Gewährleistung auf das Gerät. Eine Verhandlungsposition bleibt
es trotzdem, besonders wenn der Aufschlag nirgends benannt wird.
Wenn Sie das Gerät selbst beschaffen wollen, klären Sie vorher zwei Punkte schriftlich:
wer die Gewährleistung für das Gerät übernimmt und ob der Betrieb die Montage einer
fremdbeschafften Anlage überhaupt anbietet. Viele tun das nicht, und wer es tut, rechnet
die Arbeit anders. Was eine komplette Anlage insgesamt kostet, steht im Überblicksbeitrag
dazu, was eine Klimaanlage mit Einbau kostet.
Das Material und der Streit um den Meterpreis
Die Positionen 3 bis 7 sind das Material. Sie wirken klein, machen im Musterangebot
aber 514 Euro aus. Der Reihe nach.
Kältemittelleitung, Position 3. Zwei isolierte Kupferrohre und die
Steuerleitung zwischen Innen- und Außengerät. Abrechnung nach laufendem Meter, meist mit
einem Freikontingent von fünf Metern je Innengerät.
Wandkonsole, Position 4. Der Träger, auf dem das Außengerät sitzt. Je Stück.
Alternativen sind Bodenkonsole oder Betonsockel, die kosten anderes Geld.
Schwingungsdämpfer, Position 5. Gummipuffer zwischen Gerät und Konsole. Ein
Satz je Gerät. Eine der wenigen Positionen unter 50 Euro, die man nicht streichen
sollte, weil sie Körperschall aus der Wand hält.
Kondensatschlauch, Position 6. Der Ablauf für das Wasser, das am Innengerät
anfällt. Wohin dieses Wasser laufen darf, ist eine eigene Frage; dazu steht mehr im
Beitrag darüber, warum eine Klimaanlage
Kondenswasser produziert.
Kleinmaterial und Kabelkanal, Position 7. Die Sammelposition. Hier ist eine
Pauschale üblich und in Ordnung, solange danebensteht, was sie abdeckt.
An Position 3 hängt der größte belegte Widerspruch dieses Themas.
Derselbe Meter kostet im Angebot rund das Zwanzigfache des Materials. Beide Zahlen sind belegt, und beide sind ehrlich: Links steht das nackte Rohr, rechts steht eine verlegte, isolierte, befestigte und gebördelte Leitung samt Arbeitszeit. Die Spanne zwischen beiden ist trotzdem die größte Verhandlungsposition im ganzen Angebot. Andere Quellen nennen für denselben Meter 22 €, 25 bis 55 €, 79,90 € und 80 bis 120 €.
Im Angebotsmeter steckt mehr als Rohr: Isolierung, Steuerleitung, Kabelkanal,
Befestigung, das Bördeln und Biegen der Enden und die Arbeitszeit dafür. Wie sich der
Betrag genau aufteilt, ist nirgends veröffentlicht, und dieser Beitrag erfindet keine
Aufteilung. Belegt sind nur die beiden Endpunkte.
Die Fachwelt streitet darüber offen. In einem Forum verteidigt ein Betrieb die
Aufschläge mit Lagerpersonal, Gemeinkosten und Einkaufsaufwand. Ein anderer Nutzer
spricht von „versteckten Gewinnen“ ohne echte Lagerhaltung, ein dritter fordert schlicht
Transparenz. Beide Seiten haben Argumente, und beide Seiten schreiben aus der Praxis.
Der praktische Hebel
Lassen Sie die Leitungslänge vor der Unterschrift messen, nicht schätzen. Ein Angebot mit
„5 m inklusive, jeder weitere Meter 103,50 €“ und ein Angebot mit „Montagematerial bis
18 m, pauschal“ beschreiben dieselbe Arbeit, verteilen das Risiko aber gegensätzlich. In
einem dokumentierten Fall wurde genau das verhandelt: Aus 14 Metern zu je 79,90 € wurde
eine Position „Montagematerial bis 18 m“ zu 831,81 €, und aus 9.356,56 € Endsumme wurden
7.261,52 €. Ein Teil davon ist Nachlass, ein Teil die geänderte Abrechnungsart.
Die Arbeitspositionen: bohren, anschließen, in Betrieb nehmen
Die Positionen 8 bis 11 sind die Arbeit. Sie sind steuerlich der einzige interessante
Teil des Angebots und fachlich der Teil, an dem die Anlage hängt.
Kernbohrung, Position 8. Abgerechnet wird je Bohrung, gestaffelt nach Material
und Wandstärke. Ein Bohrbetrieb nennt für Splitanlagen ab 160 Euro für die erste Bohrung
und 60 Euro für jede weitere. Der Rabatt entsteht, weil Anfahrt und Aufbau der Maschine
nur einmal anfallen. Diese Preisliste trägt allerdings kein Datum; belastbar ist daran die
Staffelung, nicht der Betrag. Ziegel ist billiger als Beton: Ein Fachbetrieb führt Beton mit 72
Millimetern Durchmesser und 350 Millimetern Länge ab 198 Euro getrennt auf. Über den
nötigen Durchmesser wird gestritten; in einem Forum wird ein 75-Millimeter-Rohr für
Klimaleitungen als ausreichend bewertet, wo der Fragesteller 110 Millimeter geplant
hatte.
Montage, Position 9. Die Pauschale für die eigentliche Handarbeit: Innengerät
auf die Montageplatte, Außengerät auf die Konsole, Leitung verlegen, biegen, bördeln,
Kanal setzen. Ob 600 Euro dafür viel sind, lässt sich abschätzen, weil zwei Angebote ihre
Stundensätze offenlegen: 80 Euro netto für den Monteur plus 55 Euro für den Hilfsarbeiter
in einem Fall, 65 plus 45 Euro im anderen. Ein Zweiergespann kostet damit 110 bis 135 Euro
je Stunde, und 600 Euro entsprechen rund viereinhalb bis fünfeinhalb Arbeitsstunden. Diese
Rechnung ersetzt kein Angebot, aber sie macht eine Pauschale prüfbar.
Elektroanschluss, Position 10. Das ist die Position mit dem größten
Nachtragsrisiko. Viele Angebote enthalten die Formulierung „sofern Kabel vorhanden“ oder
führen den Anschluss gar nicht auf. Liegt kein passender Stromkreis, wird daraus eine neue
Position. Im Musterangebot oben steht diese Zeile mit 300 Euro pauschal. Das ist eine
Zeile aus einem einzelnen dokumentierten Angebot, kein veröffentlichter Preis. Fragen Sie
vor der Unterschrift, ob der Betrieb den vorhandenen Stromkreis gesehen hat.
Was hier bewusst ohne Pauschale steht
Für die nachträgliche Elektro-Zuleitung einer Klimaanlage veröffentlicht kein geprüfter
Betrieb einen Preis. Belegt sind allein die Stundensätze einer allgemeinen Elektroquelle:
45 bis 65 Euro für den Gesellen, 65 bis 90 Euro für den Meister. Die Pauschalen,
die auf Portalen kursieren, nennen keine Quelle; wir führen sie deshalb auf keiner
unserer Seiten als Preis: weder hier noch beim
Nachrüsten noch bei den
versteckten Kosten. Lassen Sie sich
stattdessen den Leitungsweg in Metern ins Angebot schreiben.
Kondensatpumpe, wenn sie im Angebot steht. Sie fördert das Kondenswasser nach
oben, wenn kein natürliches Gefälle möglich ist. Ein erfahrener Nutzer rät im Forum
ausdrücklich davon ab, weil Pumpen laut sind und verstopfen können, und empfiehlt
stattdessen eine Leitung mit natürlichem Gefälle. Das ist eine der wenigen Positionen,
bei denen sich Nachfragen lohnt, ob sie nötig ist.
Zwei Preise für dasselbe Bauteil
Für die Kondensatpumpe als Material stehen zwei Händlerpreise nebeneinander:
113 Euro bei einem Fachhändler für ein benanntes Modell und 149 Euro in der
Preisliste eines Montagebetriebs, beide inklusive Mehrwertsteuer. Es sind zwei Preise für
dasselbe Bauteil aus zwei verschiedenen Listen, keine zwei Angebote für dieselbe
Lieferung; gemittelt wird hier nicht. Ein Ratgeberportal nennt 100 bis 200 Euro ohne
Quelle. Diese Spanne umfasst beide Preise, ersetzt sie aber nicht. Wir rechnen deshalb
auf allen Seiten mit 113 bis 149 Euro Material, auch bei den
versteckten Kosten und beim
Nachrüsten. Was der Einbau kostet, ist
in keiner Quelle beziffert.
Inbetriebnahme, Position 11. Diese eine Zeile hat die größte Preisspanne im
ganzen Angebot: von 240 Euro für vier Geräte bis zu 1.200 Euro für eine einzige Anlage mit
vier Innengeräten. Der Grund ist meist nicht der Stundensatz, sondern die Einheit (je
Anlage oder je Innengerät) und der Umfang.
Inbetriebnahme ist kein Knopfdruck, sondern ein halber Arbeitstag. Auf keiner der geprüften Ratgeberseiten taucht das Vakuumieren als eigene Position auf, die Stickstoff-Druckprobe auf keiner einzigen. Genau deshalb wirkt diese Zeile für Laien überteuert. Sie ist die Zeile mit der größten Preisspanne im ganzen Angebot, und der häufigste Grund dafür ist nicht Gier, sondern eine unklare Einheit.
In einem Forum berichtet ein Nutzer von 1.200 Euro brutto allein für die Inbetriebnahme
einer Anlage mit vier Innengeräten. Die erste Antwort darauf lautet: „Ist das nur die
Inbetriebnahme einer schon montierten Klimaanlage? Dann wäre es extrem teuer.“ Das ist die
richtige Frage. Die reine Inbetriebnahme fremdmontierter Anlagen ist ein eigenes,
teureres Preissegment, weil der Betrieb für eine Montage haftet, die er nicht ausgeführt
hat.
Eine offene Frage
Welche Norm die Reihenfolge Druckprobe, Vakuum, Befüllung im Einzelnen vorschreibt, wird
hier nicht behauptet. Die einschlägige DIN EN 378 lag für diesen Beitrag nicht vor. Belegt
ist, dass ein Fachbetrieb diese Schritte in seinem Leistungsverzeichnis führt und dass
eine Ratgeberseite Inbetriebnahme, Befüllung und Kältemittelnachweis zu einer Position
zusammenfasst. Wer eine Norm als Beleg genannt bekommt, sollte sich die Nummer geben
lassen.
Die Positionen, die gern fehlen
Ein Angebot beschreibt nicht nur Leistungen, es enthält Annahmen. Diese Annahmen stehen
selten als Zeile da, entscheiden aber darüber, ob die Endsumme hält.
Die vier klassischen Nachträge stehen schon im Angebot, nur als Voraussetzung. Ein Festpreis gilt für eine bestimmte Leitungslänge, eine bestimmte Wandart und eine bestimmte Arbeitshöhe. Stimmt eine dieser Annahmen nicht, wird daraus eine neue Position. Wer die vier Annahmen vor der Unterschrift abfragt, verwandelt Nachträge in Angebotszeilen.
Der Klassiker ist die Arbeitshöhe. Ein Fachbetrieb schreibt in seine Ausschlüsse, dass
der Festpreis nur bis 2,50 Meter Arbeitshöhe gilt und der Kunde darüber Gerüst oder
Hebebühne stellt. In einem dokumentierten Angebot steht die Arbeitsbühne mit 649 Euro als
eigene Zeile drin, bei anderen Betrieben eben nicht. Ein Autokran zum Anheben des
Außengeräts wird von einem Portal mit 320 bis 600 Euro geführt.
Die zweite stille Position ist das Kältemittel. Ein Leistungsverzeichnis nennt die
Nachfüllmenge mit „nach Bedarf, Tagespreis“. Das ist eine Position ohne Obergrenze, denn
wie viel nachgefüllt werden muss, hängt von der Leitungslänge ab und steht am Angebotstag
noch nicht fest. Verlangen Sie eine Mengenangabe in Kilogramm und einen Preis je
Kilogramm, oder zumindest eine Obergrenze.
Kostenvoranschlag oder verbindliches Angebot
Beide Wörter stehen für zwei verschiedene Dinge. Ein Festpreisangebot bindet den Betrieb
an die Summe. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung: Nach § 649 BGB muss der Betrieb
eine wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen (Absatz 2), und Sie dürfen den
Vertrag daraufhin kündigen (Absatz 1). Die Norm trägt die amtliche Überschrift
„Kostenanschlag“. Ältere Ratgebertexte nennen dafür § 650 BGB. Das ist die Zählung vor
der Reform des Bauvertragsrechts; unter § 650 BGB steht heute der Werklieferungsvertrag.
Eine feste Prozentgrenze für „wesentlich“ steht nicht im Gesetz. Welche Grenze
Gerichte ziehen, ließ sich für diesen Beitrag nicht belegen; dieselbe offene Frage steht
bei den versteckten Kosten. Sicherer ist
deshalb die schriftliche Frage: Ist das ein verbindliches Angebot oder ein
Kostenvoranschlag?
Brauchen Sie die angebotene Dichtheitsprüfung?
Manche Angebote und viele Wartungsverträge führen eine wiederkehrende Dichtheitsprüfung
als gesetzliche Pflicht auf. Für die meisten Wohnhausanlagen stimmt das nach der
Rechenregel der F-Gase-Verordnung nicht. Zwei Dinge werden dabei verwechselt.
Die Prüfung bei der Montage ist handwerklich zwingend und gehört ins Angebot.
Sie steckt in Position 11. Die wiederkehrende Dichtheitskontrolle ist etwas anderes:
eine Betreiberpflicht, die erst ab einer bestimmten Kältemittelmenge greift.
Die Rechenregel steht im Angebot, wenn Kältemittel und Füllmenge darin stehen. Die Schwellen stammen vom Umweltbundesamt: 5 Tonnen CO₂-Äquivalent entsprechen 7,41 Kilogramm R32, bei R410A schon 2,40 Kilogramm. Wie viel Kältemittel eine übliche Wohnraum-Split enthält, ließ sich für diesen Beitrag nicht belastbar belegen. Deshalb steht hier keine Zahl, sondern die Rechnung, die Sie mit dem Wert aus Ihrem Angebot selbst durchführen können.
Die Rechnung ist einfach: Füllmenge in Kilogramm mal Treibhauspotenzial, geteilt durch
1.000, ergibt das CO₂-Äquivalent in Tonnen. R32 hat nach Angabe des Umweltbundesamts ein
Treibhauspotenzial von 675. Die Schwelle von fünf Tonnen entspricht damit 7,41 Kilogramm
R32; bei einer hermetisch geschlossenen Einrichtung liegt sie bei zehn Tonnen, also 14,81
Kilogramm. Für das ältere R410A sind es 2,40 beziehungsweise 4,79 Kilogramm.
Was hier bewusst nicht steht
Wie viel Kältemittel eine übliche Wohnraum-Splitanlage enthält, ließ sich in der Recherche
zu diesem Beitrag nicht aus einer belastbaren Quelle belegen. Deshalb steht hier nicht,
dass Ihre Anlage unter der Schwelle liegt. Ein Indiz gibt es: Das Personenzertifikat A2
ist auf Füllmengen unter drei Kilogramm zugeschnitten. Beweis ist das keiner. Die einzige
verlässliche Zahl steht auf dem Typenschild Ihres Außengeräts und sollte im Angebot
stehen. Auch die genauen Prüfintervalle in Monaten waren nicht primärbelegbar und stehen
deshalb nicht hier.
Eine Zeile gehört ins Angebot, die dort fast nie steht: der Nachweis der Sachkunde.
Seit 2024 heißen die Personenzertifikate A1, A2, B, C, D und E statt der alten Kategorien
I bis IV. Altzertifikate gelten laut Umweltbundesamt bis zum 12. März 2029 weiter, „Kälteschein
Kategorie I“ im Angebot ist also kein Fehler. Wie Sie den Nachweis anfordern und was er
bedeutet, steht ausführlich im Beitrag darüber, wie Sie
unseriöse Angebote erkennen.
Netto, brutto und der Teil, den das Finanzamt anerkennt
Zwei Fragen an die Summe unten rechts: Ist sie netto oder brutto, und wie viel davon
ist Lohn. Die erste Frage ist schnell geklärt: Im Musterangebot stehen Nettosumme,
Steuerbetrag und Bruttosumme untereinander, andere Betriebe nennen nur einen Bruttopreis.
Vergleichen Sie nie eine Nettosumme mit einer Bruttosumme; der Unterschied beträgt bei
4.059 Euro genau 771,21 Euro.
Das Gerät ist weniger als die Hälfte der Rechnung. Wer nur Gerätepreise vergleicht, vergleicht die kleinere Hälfte. Für die Steuer zählt allein der Arbeitsanteil, im Musterangebot also 1.500 Euro von 4.830 Euro. Steht dieser Anteil nicht getrennt im Angebot und später auf der Rechnung, ist er für das Finanzamt nicht vorhanden.
Die zweite Frage ist die teurere. § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes gewährt
eine Steuerermäßigung „um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen“ für
Handwerkerleistungen, „höchstens
jedoch um 1 200 Euro“ im Jahr. Absatz 5 desselben Paragrafen sagt wörtlich: „Der Abzug von
der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten.“
Material ist damit ausgeschlossen.
Für das Musterangebot heißt das: Von 4.059,00 Euro netto sind 1.500 Euro Arbeit, mit
Mehrwertsteuer 1.785 Euro. 20 Prozent davon sind 300 beziehungsweise 357 Euro weniger
Einkommensteuer. Ob der Netto- oder der Bruttolohn anzusetzen ist, entscheidet das
Finanzamt und nicht dieser Beitrag. Ausgeschöpft wäre der Höchstbetrag erst bei 6.000 Euro
Arbeitskosten im Jahr, denn 1.200 geteilt durch 0,20 ergibt 6.000. Diese Schwelle ist
gerechnet, sie steht so nicht im Gesetz.
Der Lohnanteil muss ausgewiesen sein. Das Finanzamt schätzt ihn nicht. Steht
auf der Rechnung nur eine Pauschalsumme, ist der Abzug verloren. Verlangen Sie die
getrennte Ausweisung schon im Angebot, dann steht sie später auch auf der Rechnung.
Rechnung und Überweisung sind Bedingung. § 35a Absatz 5 verlangt, dass eine
Rechnung vorliegt und die Zahlung „auf das Konto des Erbringers der Leistung“ erfolgt.
Barzahlung schließt die Ermäßigung aus, auch mit Quittung.
Der Höchstbetrag gilt je Jahr. 1.200 Euro Ermäßigung entsprechen 6.000 Euro
Arbeitskosten. Ein größerer Lohnanteil bringt im selben Jahr nichts mehr.
Eine offene Frage, die hier nicht entschieden wird
Häufig wird für Klimaanlagen auf § 35c EStG verwiesen, den Steuerbonus für energetische
Sanierungsmaßnahmen mit 7, 7 und 6 Prozent über drei Jahre. Nach dem Gesetzeswortlaut
zählt die Vorschrift acht Maßnahmen auf, und die Klimaanlage beziehungsweise
Luft-Luft-Wärmepumpe ist darin nicht ausdrücklich genannt. § 35c schließt sich zudem mit
§ 35a und mit öffentlich geförderten Maßnahmen gegenseitig aus. Welcher Weg in Ihrem Fall
gilt, ist eine Steuerfrage und keine Klimatechnikfrage. Sie gehört zum Steuerberater. Was
auf der Förderseite gilt, steht im Beitrag über
die Förderbedingungen seit dem 21. Juli 2026.
Die Liste zum Mitgehen
Nehmen Sie Ihr Angebot und gehen Sie diese vierzehn Punkte ab. Fehlt einer, ist das
kein Grund, den Betrieb zu wechseln. Es ist ein Grund, eine E-Mail zu schreiben.
Vollständige Typenbezeichnung beider Geräte. Nicht nur Serie und Kilowatt.
Innen- und Außengerät als getrennte Zeilen. Mit Menge und Einzelpreis.
Leitungslänge in Metern. Und der Preis für jeden Meter darüber hinaus.
Konsole, Dämpfer und Befestigung. Auch wenn es Kleinbeträge sind.
Kondensatführung. Gefälleleitung oder Pumpe, und warum.
Kernbohrung je Stück. Mit Anzahl, Durchmesser und Wandmaterial.
Elektroanschluss. Ausdrücklich, nicht als „sofern vorhanden“.
Inbetriebnahme mit Inhalt. Druckprobe, Vakuum, Befüllung, Einweisung,
Dokumentation. Und je Anlage oder je Innengerät.
Kältemittel mit Typ und Menge. Kilogramm und Preis je Kilogramm, keine
offene Tagespreisposition.
Arbeitshöhe und Gerüst. Wer stellt was, ab welcher Höhe.
Anfahrt. Pauschale bis zu welchem Radius, danach welcher Satz.
Lohn und Material getrennt. Sonst kostet es Sie bares Geld beim Finanzamt.
Netto, Steuer und Brutto untereinander. Und die Summe nachgerechnet.
Sachkundenachweis und Angebotsbindefrist. Beides dürfen Sie verlangen.
Wenn diese vierzehn Punkte stehen, ist Ihr Angebot vollständig. Ob es auch günstig ist,
ist die nächste Frage. Sie wird im Beitrag darüber beantwortet,
ob der Preis in Ihrem Angebot realistisch
ist. Für mehrere Räume kommt eine weitere Ebene dazu, weil sich Anfahrt, Bohrungen und
Inbetriebnahme anders verteilen. Dazu steht mehr im Beitrag über
ein Angebot für drei Zimmer.
Häufige Fragen
Jede Leistung als eigene Zeile mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis. Konkret: beide Geräte mit vollständiger Typenbezeichnung, Kältemittelleitung mit Meterzahl, Konsole und Befestigung, Kondensatführung, Kernbohrung je Stück, Elektroanschluss, Montage und Inbetriebnahme. Dazu Nettosumme, Mehrwertsteuer und Bruttosumme untereinander sowie der getrennt ausgewiesene Lohnanteil.
Nein, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Nach § 649 BGB muss der Betrieb eine wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen, und Sie dürfen den Vertrag dann kündigen. Die Norm heißt „Kostenanschlag“; ältere Texte führen sie unter der vor der Reform des Bauvertragsrechts gültigen Nummer § 650 BGB, die heute den Werklieferungsvertrag regelt. Eine feste Prozentgrenze dafür, was „wesentlich“ bedeutet, steht nicht im Gesetz. Ein verbindliches Festpreisangebot ist etwas anderes und bindet den Betrieb an die Summe. Fragen Sie schriftlich nach, was Ihnen vorliegt.
Weil im Angebotsmeter nicht nur Rohr steckt, sondern auch Isolierung, Steuerleitung, Kabelkanal, Befestigung, das Bördeln und Biegen der Enden und die Arbeitszeit dafür. Der Abstand ist trotzdem groß: Ein Nutzer kaufte im August 2026 beim Großhändler für 4,68 € je Meter, ein Fachbetrieb verlangt für den Meter über dem Freikontingent 103,50 €. Das ist eine Verhandlungsposition.
Druckprobe auf Dichtheit, Absaugen von Luft und Feuchtigkeit, Freigabe der Werksfüllung und gegebenenfalls Nachfüllen von Kältemittel, dann Messwerte, Einweisung und Dokumentation. Die Preisspanne für diese eine Zeile ist die größte im Angebot und reicht von 240 Euro für vier Geräte bis 1.200 Euro für eine Anlage. Entscheidend ist, ob je Anlage oder je Innengerät abgerechnet wird.
Weil Bohrkrone und Maschine anders belastet werden und der Vorgang länger dauert. Ein Fachbetrieb führt die Betonbohrung mit 72 Millimetern Durchmesser und 350 Millimetern Länge ab 198 Euro getrennt auf, während Ziegel im Festpreis enthalten ist. Wichtig ist die Einheit: Abgerechnet wird je Bohrung. Folgebohrungen sind günstiger, weil Anfahrt und Aufbau nur einmal anfallen.
Nur der Arbeitsanteil. § 35a Absatz 5 EStG sagt wörtlich, der Abzug gelte „nur für Arbeitskosten“; Material und Geräte sind ausgeschlossen. Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Bedingung sind eine Rechnung und die Überweisung auf das Konto des Betriebs. Ob stattdessen § 35c EStG in Betracht kommt, ist eine Frage für den Steuerberater.
Das hängt von der Kältemittelmenge ab. Die Rechnung lautet: Kilogramm mal Treibhauspotenzial geteilt durch 1.000 ergibt Tonnen CO₂-Äquivalent. Bei R32 mit einem Treibhauspotenzial von 675 entsprechen fünf Tonnen 7,41 Kilogramm, bei hermetisch geschlossenen Anlagen liegt die Schwelle bei zehn Tonnen. Erst darüber gilt die wiederkehrende Kontrollpflicht. Die Prüfung bei der Montage ist davon unabhängig und gehört ins Angebot.
Wer das geschrieben hat
Oliver Takens
Entwickelt KlimaCraft, eine Branchensoftware für Kälte- und Klimatechnik, und sieht dort täglich, woran Aufträge in der Praxis hängen. Schreibt hier für Leute, die keine Kältetechniker sind und auch keine werden wollen.
Stand: 25. August 2026 · Quellen: § 35a und § 35c EStG sowie § 649 BGB (Kostenanschlag) im Volltext über dejure.org · Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase · Umweltbundesamt, Fragen zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt Dichtheitskontrollen (27.03.2026) und Abschnitt Zertifizierung (08.07.2026) · Bundesfachschule Kälte-Klima, Zertifizierungskategorien · Leistungsverzeichnis und Preisliste eines Fachbetriebs für Multisplit-Komplettmontage · Preisliste eines Kernbohrbetriebs · Kostenaufstellungen von kosten-preise-ratgeber.de, daibau.de, my-hammer.de und reduco.ai · veröffentlichte Angebote und Einkaufspreise aus den Foren akkudoktor.net und energiesparhaus.at, jeweils Einzelfälle