Was am Ende eines Jahres zusammenkommt
Der Kaufpreis ist die Zahl, über die im Verkaufsgespräch geredet wird. Die laufenden Kosten sind die Zahl, die danach jedes Jahr wiederkommt. Dieser Beitrag handelt ausschließlich von der zweiten. Was Gerät, Montage und Material einmalig kosten, steht in einem eigenen Beitrag darüber, was Anschaffung und Einbau kosten.
Die laufende Rechnung besteht aus genau einem echten Verbrauch und einer Reihe von Entscheidungen. Der Verbrauch ist der Strom. Alles andere (Wartung, Reinigung, Prüfungen, Ersatzteile) fällt nicht zwangsläufig an, sondern weil Sie es beauftragen oder weil etwas kaputt ist.
Die Trennlinie verläuft dabei nicht immer dort, wo man sie vermutet. Ein Wanddurchbruch ist ein einmaliger Posten, auch wenn er erst nachträglich auffällt. Ein Wartungsvertrag ist ein laufender Posten, auch wenn er im Angebot als einmalige Zeile steht. Und der Strom ist der einzige Posten, der jeden Monat weiterläuft, ohne dass jemand eine Rechnung schickt. Er steht in der Jahresabrechnung des Versorgers und ist dort nicht getrennt ausgewiesen. Genau deshalb wird er so oft geschätzt statt gerechnet.
Die drei Säulen zeigen dasselbe Gerät in drei Nutzungen. Als Referenz dient ein Daikin Perfera FTXM35A mit 3,5 Kilowatt Kühlleistung, weil für dieses Gerät beide Stromwerte auf demselben EU-Produktdatenblatt stehen und damit vergleichbar sind: 132 Kilowattstunden im Kühlbetrieb, 673 Kilowattstunden im Heizbetrieb. Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde sind das 48,84 Euro und 249,01 Euro im Jahr.
Rechnet man einen Wartungstermin dazu, landet die Jahressumme zwischen 164 und 413 Euro. Das ist die Spanne, um die es hier geht. Sie ist nicht besonders hoch, aber sie unterscheidet sich um den Faktor acht, je nachdem, wie Sie die Anlage benutzen.
Warum diese Größenordnung im Netz kaum korrekt zu finden ist, lässt sich an einer einzigen Seite zeigen.
Alle laufenden Posten auf einen Blick
Von neun geprüften Ratgeberseiten nennt keine einzige eine vollständige Liste. Drei Posten sind der übliche Umfang: Strom, Wartung, Filter. Vier weitere kommen auf keiner einzigen Seite vor. Die folgende Aufstellung ist der Versuch, sie zusammenzuziehen, inklusive der Zeilen, für die es keine belastbare Zahl gibt.
Zwei Dinge fallen an dieser Liste auf. Erstens: Die Ampelfarbe ist wichtiger als der Betrag. Vier der neun Zeilen bekommen bei den meisten Haushalten in einem normalen Jahr gar keine Zahl: Heizstrom, Reinigung, Dichtheitsprüfung und Kältemittel. Zwei davon stehen trotzdem regelmäßig auf Angeboten. Zweitens: Die Spannen beschreiben ein Gerät, nicht eine Anlage. Wer drei Innengeräte hat, zahlt bei der Wartung nicht 150 Euro, sondern das Dreifache plus Anfahrt.
Drei der Zeilen sind außerdem keine Jahresposten, sondern Ereignisse: Reinigung fällt an, wenn die Anlage riecht, Reparatur, wenn etwas ausfällt, Entsorgung genau einmal. Sie in einen Jahresbetrag umzurechnen, ergibt nur Sinn, wenn man auch weiß, wie oft sie eintreten. Und genau das ist der Punkt, an dem die Recherche für diesen Beitrag keine belastbare Grundlage gefunden hat.
Was in der Liste bewusst fehlt, sind die einmaligen Überraschungen: Wanddurchbruch, Elektroanschluss, Gerüst, Kernbohrung. Die gehören zum Kauf, nicht zum Betrieb, und stehen dort, wo es um die Posten geht, die beim Angebot übersehen werden.
Vier Fragen, die Ihre Jahressumme bestimmen
Die verbreitete Antwort auf „Was kostet der Betrieb?“ ist eine Spanne für einen Durchschnittshaushalt. Sie hilft niemandem, weil die Posten sich nicht am Durchschnitt entscheiden, sondern an vier Eigenschaften Ihrer Anlage.
Eine fünfte Frage kommt bei Mietwohnungen dazu: Wem gehört die Anlage, und was passiert beim Auszug? Ein Rückbau mit Verschließen der Fassadendurchführung ist kein laufender Posten, kann aber am Ende teurer sein als zehn Jahre Wartung. Ein belastbarer Eurobetrag dafür ließ sich in dieser Recherche nicht finden.
Strom: dasselbe Gerät, zwei sehr verschiedene Beträge
Der Stromverbrauch wird fast überall falsch gerechnet, und zwar auf dieselbe Weise: Anschlussleistung mal Betriebsstunden mal Strompreis. Ein Gerät mit 1.000 Watt läuft fünf Stunden, also 5 Kilowattstunden, also rund 1,85 Euro. Diese Rechnung gilt für einen Heizlüfter, nicht für eine Klimaanlage.
Der Grund ist die Invertertechnik. Ein modernes Splitgerät läuft die meiste Zeit nicht auf voller Leistung, sondern regelt die Verdichterdrehzahl herunter, sobald die Solltemperatur erreicht ist. Die richtige Rechnung geht deshalb über die Jahresarbeitszahl: Kühlleistung geteilt durch den SEER ergibt die mittlere Leistungsaufnahme. Was SEER und SCOP bedeuten, steht in einem eigenen Beitrag.
Noch einfacher ist es, den Umweg ganz zu sparen. Auf dem Energielabel jedes Geräts steht der Jahresstromverbrauch bereits fertig ausgerechnet, einmal für den Kühlbetrieb und einmal für den Heizbetrieb.
Die 350 Stunden im Kühlbetrieb sind keine Schätzung, sondern die Referenzbetriebszeit der europäischen Energielabel-Systematik; die Verbraucherzentrale nennt sie ausdrücklich. Die 1.400 Stunden im Heizbetrieb sind aus dem Verbrauchswert und der Effizienzangabe des Geräts zurückgerechnet; eine Primärquelle für diese Referenzzahl ließ sich in dieser Recherche nicht beschaffen. Verlässlich ist der Verbrauchswert selbst, weil er auf dem Datenblatt steht. Was auf dem Energielabel steht und wie man es liest, ist getrennt erklärt.
Beide Stundenzahlen sind ausdrücklich kein Nutzungsprofil. Wer in einer Dachwohnung von Juni bis September täglich kühlt, kommt über 350 Stunden hinaus, und wer nur an zehn Hitzetagen einschaltet, bleibt weit darunter.
Wie stark das nach oben ausschlagen kann, zeigen Selbstmessungen aus dem Akkudoktor-Forum. Nutzer, die ein ganzes Haus mit Splitgeräten heizen, berichten von 7 bis 12 Kilowattstunden am Tag. Zehn Kilowattstunden sind bei 37,0 Cent genau 3,70 Euro, über eine Heizperiode von 180 Tagen also rund 666 Euro. Das ist mehr als das Doppelte des Labelwerts, und der Unterschied liegt nicht am Gerät, sondern daran, dass hier ein Haus beheizt wird und nicht ein Raum mit 2,5 Kilowatt Auslegungsheizlast.
Für die eigene Zahl gibt es zwei Wege. Wer wissen will, was der laufende Betrieb in kleiner Münze kostet, findet die Rechnung dort, wo steht, was eine Stunde Betrieb kostet. Wer die Anlage im Winter einsetzt, rechnet besser über den Wärmepreis: Der Beitrag dazu erklärt, was Heizen mit der Klimaanlage kostet und ab welcher Arbeitszahl es sich gegen die vorhandene Heizung lohnt.
Wartung: freiwillig, und trotzdem der zweitgrößte Posten
Alle neun geprüften Seiten empfehlen eine Wartung. Keine sagt, worauf die Empfehlung beruht. Diese Lücke ist deshalb wichtig, weil die Wartung im Kühlbetrieb der größte Posten der Jahressumme ist, größer als der Strom.
Der Sachstand hat zwei Ebenen, und sie werden regelmäßig vermischt. Gesetzlich gibt es für ein Splitgerät im Privathaushalt keine Wartungspflicht. Es gibt nur eine Pflicht zur Dichtheitskontrolle, und die greift erst ab fünf Tonnen CO₂-Äquivalent Füllmenge. Vertraglich sieht es anders aus: Die Daikin-Garantiebedingungen mit Stand 1. April 2026 geben fünf Jahre Garantie auf Split-Geräte und verlangen dafür wörtlich, dass alle verbauten Produkte „den von DAIKIN Germany vorgeschriebenen regelmäßigen, jedoch mindestens jährlichen, Wartungen und/oder Inspektionen unterzogen worden sein“ müssen.
Damit ist die Wartung keine Auflage, sondern eine Prämie. Und Prämien kann man durchrechnen. Fünf Jahre zu je rund 115 Euro sind rund 575 Euro. Dafür bekommen Sie drei Garantiejahre über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers hinaus, die unabhängig von jeder Wartung besteht. Ob sich das lohnt, hängt daran, was im Schadensfall fällig wäre: Ein Verdichtertausch kann laut Plattformdaten 2.000 Euro und mehr kosten.
Der zweite Grund, warum die Wartungsangaben so weit auseinanderliegen, ist keine Meinungsverschiedenheit, sondern eine Verwechslung der Bezugsgröße. Die Ratgeberspannen von 100 bis 200 Euro beschreiben ein Gerät. Die Rechnungen, die Nutzer in Foren veröffentlichen, beschreiben eine Anlage: 570 Euro brutto für drei Geräte im Raum Stuttgart, 450 Euro im Jahr für einen Wartungsvertrag mit drei Innen- und zwei Außengeräten. Nur eine einzige Quelle im ganzen Feld schreibt „pro Gerät“ dazu.
Was ein einzelner Termin umfasst und woran der Preis hängt, steht im Beitrag darüber, was die Wartung im Einzelnen kostet. Die Vorfrage, ob eine Wartung überhaupt nötig ist, ist ebenfalls getrennt beantwortet, samt Rechner für die Prüfschwelle.
Die Posten, die meistens null Euro kosten
Drei Zeilen der Liste bekommen bei den meisten Haushalten dauerhaft keine Zahl. Sie stehen trotzdem regelmäßig auf Angeboten, und das ist der Grund, sie einzeln zu benennen.
- Der Filter wird nicht gekauft, sondern gewaschen. Der Standardfilter im Innengerät eines Splitgeräts ist ein Kunststoffgitter, das man ausspült und trocknen lässt. Kosten entstehen erst bei optionalen Zusatzfiltern mit Aktivkohle oder Photokatalyse, und die hat nicht jedes Gerät. Die Angaben im Netz reichen von „wenige Euro“ bis 150 Euro, ein Faktor 30, der sich allein durch diese Unterscheidung auflöst.
- Kältemittel ist kein Verbrauchsmittel. Es läuft in einem geschlossenen Kreislauf und wird nicht weniger, so wie das Kältemittel in einem Kühlschrank nicht weniger wird. Wenn welches fehlt, ist die Anlage undicht. Dann ist die eigentliche Leistung die Reparatur, nicht das Nachfüllen. Steht „Kältemittel nachfüllen“ als feste Position in einem Wartungsangebot, wird eine Reparatur als Vorsorge verkauft.
- Die Dichtheitsprüfung betrifft im Privathaushalt fast niemanden. Die Schwelle in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/573 lautet fünf Tonnen CO₂-Äquivalent, bei hermetisch geschlossenen und als solche gekennzeichneten Geräten zehn Tonnen. Das ist eine Angabe in Klimawirkung, nicht in Kilogramm.
Genau an dieser Umrechnung scheitert praktisch jede Laienseite. Fünf Tonnen entsprechen bei R-32 mit einem Treibhauspotenzial von 675 einer Füllmenge von 7,41 Kilogramm. Bei R-410A mit einem Treibhauspotenzial von 2.088 reichen dagegen schon 2,39 Kilogramm. Propan, also R-290, ist kein fluoriertes Treibhausgas; für solche Geräte gilt die Verordnung überhaupt nicht.
Ein Wohnraum-Splitgerät mit R-32 enthält rund ein Kilogramm. Belegt sind für die Perfera der A-Baureihe 0,95 Kilogramm bei der 2,0-Kilowatt-Baugröße und 1,10 Kilogramm bei der 2,5-Kilowatt-Baugröße; das entspricht 0,64 beziehungsweise 0,74 Tonnen CO₂-Äquivalent. Selbst das Gerät mit der größten in dieser Recherche gefundenen Wohnraumfüllung von 1,30 Kilogramm kommt auf 0,88 Tonnen und damit auf weniger als ein Fünftel der Schwelle. Man bräuchte in einer einzigen Anlage ein Vielfaches dieser Menge, damit die Pflicht greift. Auf das genaue Kilogramm kommt es bei dieser Frage deshalb nicht an. Bei einem älteren Multisplit mit R-410A dagegen kippt das Bild, weil dort ein gutes Drittel der Menge genügt.
Das Referenzgerät dieser Seite ist die 3,5-Kilowatt-Baugröße. Seine Stromwerte stehen im EU-Energielabel, seine Füllmenge nennt das Herstellerdatenblatt nicht. Belegt sind dort nur die beiden kleineren Baugrößen derselben Reihe: 0,95 Kilogramm R-32 bei 2,0 Kilowatt und 1,10 Kilogramm bei 2,5 Kilowatt. Im Handel kursiert für die 3,5-Kilowatt-Größe zwar eine Zahl, doch sie stammt aus einem Händlerlisting und ist mit 0,95 Kilogramm exakt die der kleinsten Baugröße. Da die mittlere Baugröße bereits bei 1,10 Kilogramm liegt, ist das nicht plausibel; deshalb steht der Wert hier nicht.
Die daneben kursierenden 0,76 Kilogramm gehören zu keiner dieser Baugrößen, sondern zur Vorgängerbaureihe Perfera R, für die Daikin diesen Wert über die Baugrößen FTXM20R bis FTXM35R angibt. Es stehen sich also nicht zwei Werte für dasselbe Gerät gegenüber, sondern zwei Gerätegenerationen. Dieselbe Unterscheidung treffen die Beiträge über die Wartung und über die zu groß gewählte Anlage.
Für die Prüfpflicht ändert die Lücke nichts. Alle genannten Zahlen sind Werksfüllungen, nicht die Gesamtfüllung. Maßgeblich ist die Werksfüllung plus die Menge, die beim Einbau für eine längere Leitung nachgefüllt wird. Die Perfera kommt ab Werk für zehn Meter Leitung gefüllt; für die Daikin-Splitbaureihe RXJ/RXM 20 bis 35 L nennt die Installationsanleitung darüber hinaus 20 Gramm je Meter bei höchstens zwanzig Metern Leitung, also höchstens 200 Gramm zusätzlich. Selbst das Wohnraumgerät mit der größten in dieser Recherche gefundenen Füllung enthält 1,30 Kilogramm R-32 und liegt mit 0,88 Tonnen immer noch um den Faktor 5,7 unter der Schwelle. Der Abstand ist so groß, dass ein paar hundert Gramm ihn nicht schließen. Sie müssen die Füllmenge Ihres Geräts für diese Frage also nicht auf das Zehntelkilo kennen. Maßgeblich bleibt ohnehin die Zahl auf Ihrem Typenschild, einschließlich dessen, was der Monteur beim Einbau nachgefüllt hat.
Der eine Posten, der Geld zurückbringt
Seit die Bundesnetzagentur Ende 2023 die Festlegung BK6-22-300 getroffen hat, gibt es eine Kategorie steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, in der Klimaanlagen ausdrücklich genannt sind: „Anlage zur Raumkühlung“. Die Regelung nach § 14a EnWG greift bei mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung in der Niederspannung und für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Keine der neun geprüften Kostenseiten erwähnt sie.
Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, die der Netzbetreiber festlegt. Für 2025 nennt ein Netzbetreiber 158,05 Euro im Jahr für Hamburg und 142,00 Euro für Berlin. Modul 2 senkt stattdessen den Netz-Arbeitspreis auf 40 Prozent, setzt aber einen separaten Zählpunkt voraus. Das ist der einzige Fall, in dem ein zweiter Zähler für eine Klimaanlage überhaupt sinnvoll ist. Für Modul 1 braucht es keinen.
Die Kehrseite gehört dazu: Jede technische Inbetriebnahme ist dem Netzbetreiber vorab mitzuteilen, und er darf die Anlage bei Netzengpass drosseln, in der Regel auf mindestens 4,2 Kilowatt. Wer davon Gebrauch macht, tauscht also ein Stück Verfügbarkeit gegen einen festen Jahresbetrag.
Der zweite Hebel nach unten ist die Steuer. Nach § 35a Abs. 3 EStG lassen sich 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einer Handwerkerleistung direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Wartungsarbeiten sind ausdrücklich erfasst. Voraussetzung sind eine Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und eine Überweisung; Barzahlung wird nicht anerkannt. Bei 115 Euro Wartung wären 20 Prozent rechnerisch 23 Euro. Weil nur der Arbeitsanteil zählt und das Material außen vor bleibt, sind es in der Praxis eher rund 20 Euro. Das ist etwa ein Sechstel des Postens. Der amtliche Gesetzestext war für diese Recherche nicht abrufbar; die Angaben stammen aus einer Fachdarstellung zum Steuerjahr 2025 und ersetzen keine Steuerberatung.
Was wir nicht belegen konnten
Vier Fragen kommen in der Suche regelmäßig vor, und für vier Fragen gibt es in dieser Recherche keine belastbare Antwort. Sie hier wegzulassen wäre bequemer, als sie zu benennen.
- Erhöht eine fest installierte Klimaanlage den Versicherungsbeitrag? Es ließ sich keine Versicherer-Primärquelle finden, die das beziffert. Nach dieser Recherche ist die Versicherung kein regelmäßiger Kostenposten. Belegen lässt sich das aber nicht. Belastbar ist nur, dass eine Anlage, die zum Gebäude gehört, dem Versicherer bekannt sein sollte.
- Was kostet die Demontage am Lebensende? Die Abgabe des Altgeräts am Wertstoffhof ist für Privathaushalte kostenfrei, und beim Neukauf besteht eine Rücknahmepflicht des Händlers. Was kostet, ist der Ausbau: Das Kältemittel muss von einem Fachbetrieb abgesaugt und zurückgewonnen werden. Ein Eurobetrag dafür ließ sich nicht belegen.
- Wann kommt die erste größere Reparatur? Weder Zeitpunkt noch Wahrscheinlichkeit ließen sich belegen. Belegt sind nur die Beträge, wenn es soweit ist: 50 bis 300 Euro für kleine Ersatzteile, bis zu 2.000 Euro für einen Verdichter. Ein Nutzer veröffentlichte eine Rechnung über 638 Euro allein für eine Diagnose; das Gerät war danach immer noch defekt. Diese Rechnung stammt von einem österreichischen Betrieb aus dem Jahr 2023; deutsche Stundensätze für 2026 können abweichen. Wie lange Geräte typischerweise durchhalten, ist im Beitrag zur Lebensdauer einer Klimaanlage zusammengetragen.
- Brauche ich einen zweiten Zähler? Nein, außer im oben beschriebenen Modul-2-Fall. Ein eigener Stromkreis ist etwas anderes als ein eigener Zähler und wird häufig damit verwechselt.
Häufige Fragen
Wollen Sie es für Ihr eigenes Gerät ausrechnen?
Der Strom ist der einzige Posten, der wirklich jeden trifft. Wie viel eine einzelne Betriebsstunde kostet, lässt sich in drei Schritten aus dem Datenblatt ablesen.
Zur StundenrechnungStand: 25. August 2026 · Quellen: Verordnung (EU) 2024/573, Artikel 5, über die Volltextfassung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg und EUR-Lex · Umweltbundesamt, FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 2 Dichtheitskontrollen · Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-22-300 in der Wiedergabe von N-ERGIE Netz und Vattenfall · § 19 Abs. 2 NAV · § 35a Abs. 3 EStG nach lohnsteuer-kompakt.de · Daikin Garantiebedingungen, Stand 01.04.2026 · EU-Produktdatenblatt (EPREL) der Daikin Perfera FTXM35A / RXM35A9 für die Stromwerte des Referenzgeräts · technisches Datenblatt Daikin Perfera FTXM-A für die Werksfüllung der 2,0- und der 2,5-Kilowatt-Baugröße; für die 3,5-Kilowatt-Baugröße nennt es keine, und die im Handel dafür angegebenen 0,95 kg stammen aus einem Händlerlisting, nicht aus einem Datenblatt · Daikin-Produktbroschüre Perfera FTXM-R für die Werksfüllung der Vorgängerbaureihe · Daikin-Installationsanleitung RXJ/RXM 20 bis 35 L für Vorfülllänge und Nachfüllmenge · BDEW-Strompreisanalyse, August 2026 · Verbraucherzentrale, Klimaanlage installieren, Stand 04.08.2026 · MyHammer Preisradar Klimaanlagen-Wartung, Stand 10.12.2025 · klimacraft.de zur Umrechnung der Prüfschwelle · Seitenanalyse von homeandsmart.de, heizsparer.de, klimeo.de, 1komma5.com, heizung.de, smartklimatisieren.de, klivatec.de, kaeltebringer.de und verbund.com · Forenbeiträge auf akkudoktor.net und energiesparhaus.at
