Die kurze Antwort
Vor der Geldfrage stehen zwei Rechtsfragen, und beide beantwortet das Typenschild am Außengerät Ihrer Split Klimaanlage in einer Minute. Steht dort R22, ist die Sache entschieden: Dieses Kältemittel darf seit 2015 niemand mehr nachfüllen, auch kein aufgearbeitetes. Steht dort R410A, R407C oder R32, darf nachgefüllt werden. Die im Netz verbreitete Gegenbehauptung ist falsch, und warum, steht weiter unten.
Danach beginnt das Rechnen. Die Umrechnung passt in eine Zeile: Beide Wege werden auf Kosten pro Jahr umgerechnet. Nur so lassen sich 1.400 Euro Reparatur und 3.500 Euro Neuanlage überhaupt vergleichen. Im Musterfall dieses Beitrags (zwölf Jahre alte Anlage, Verdichter defekt, im Angebot manchmal Kompressor genannt) müsste die reparierte Anlage danach noch 7,7 Jahre durchhalten, damit sich die Reparatur trägt. Sie wäre dann rund zwanzig Jahre alt.
Diese 550 Euro sind kein Naturgesetz. Sie folgen aus drei Angaben, die Sie durch Ihre eigenen ersetzen können: dem Preis der Neuanlage, ihrer angesetzten Nutzungsdauer und dem Stromverbrauch beider Geräte. Der ganze Rechenweg steht offen im Abschnitt über die Entscheidungsrechnung. Wie lange eine Anlage überhaupt hält, ist die zweite Hälfte der Antwort und in einem eigenen Beitrag belegt: wie lange eine Split-Anlage typischerweise hält. Der belastbare Korridor liegt dort bei elf bis fünfzehn Jahren, nicht bei den überall behaupteten fünfzehn bis zwanzig.
Zuerst das Typenschild, dann der Taschenrechner
Das Typenschild sitzt außen an der Seitenwand des Außengeräts, ist etwa eine Handbreit groß und meist auf Englisch beschriftet. Vier Felder darauf entscheiden die Reparaturfrage, bevor irgendjemand einen Preis nennt: REFRIGERANT nennt das Kältemittel, CHARGE die Füllmenge in Kilogramm, dazu kommen Modell- und Seriennummer. Fotografieren Sie das Schild, bevor Sie den ersten Betrieb anrufen.
Steht dort R22, ist die Reparatur nicht teuer, sondern verboten. Das Umweltbundesamt formuliert es so: Seit dem 1. Januar 2015 ist es europaweit untersagt, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel wie R22 zu verwenden. Und weiter: „Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss.“ Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 zum Schutz der Ozonschicht, national ergänzt durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung.
Steht dort R410A, beginnt der interessantere Teil. „R410A ist ab 2025 verboten, die alte Anlage kann man nicht mehr füllen“ ist der Satz, mit dem im Moment viele Angebote begründet werden. Er ist falsch.
Das Serviceverbot der neuen F-Gase-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/573, knüpft nicht an Stoffnamen, sondern an einen Schwellenwert. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt seit dem 1. Januar 2026: Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von 2.500 oder mehr dürfen nicht mehr zur Instandhaltung und Wartung verwendet werden. R410A hat nach der Verordnung ein Treibhauspotenzial von 2.088, R407C von 1.774 und R32 von 675. Alle drei liegen darunter. Das Umweltbundesamt schreibt in seiner FAQ zur F-Gas-Verordnung ausdrücklich, dass R410A vom Wartungsverbot nicht erfasst ist. Die Fachzeitschrift HLH bestätigt das im Januar 2026 mit derselben Begründung, ein internationaler Fachhändler ebenfalls.
Was tatsächlich passiert, ist etwas anderes und für Ihre Rechnung wichtiger: Die Menge an fluorierten Treibhausgasen, die überhaupt in den europäischen Markt darf, schrumpft in Stufen. Für 2025 und 2026 sind es noch 24,3 Prozent des Basiswerts, für 2027 bis 2029 noch 12,3 Prozent, für 2030 bis 2032 noch 5,2 Prozent. Dazu kommt seit Januar 2026 eine Quotengebühr von 3 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent. Es gibt für R410A kein Nachfüllverbot. Es gibt eine schrumpfende Menge und einen steigenden Preis.
Warum „nur das Außengerät tauschen“ selten der günstige Weg ist
Wenn der Verdichter defekt ist, liegt ein Gedanke nahe: Das Innengerät hängt noch gut da, die Leitungen liegen, also tauschen wir nur die Außeneinheit. Technisch ist das oft machbar. Rechtlich ist es keine Reparatur.
Der Satz steht in der FAQ des Umweltbundesamts unter Frage 9.3, und er hat eine handfeste Folge: Der halbe Tausch rutscht aus dem Wartungsrecht heraus und in das Recht für neue Anlagen hinein. Dort gelten andere Fristen, andere Kältemittelvorgaben und andere Nachweise, und dort ist nicht mehr entscheidend, was in Ihrer Anlage steckt, sondern was heute überhaupt noch neu eingebaut werden darf.
Praktisch heißt das: Fragen Sie den Betrieb ausdrücklich, ob er ein passendes Außengerät für Ihr Kältemittel überhaupt noch bekommt und wie er den Vorgang dokumentiert. Kommt darauf keine klare Antwort, ist der halbe Tausch keine Option, sondern ein Risiko. Dazu kommt das Technische: Innen- und Außengerät eines Splitsystems sind aufeinander abgestimmt, Regelung und Leistungsdaten inklusive. Frei mischen lassen sie sich nicht.
Und dann ist da die Frage, an der überraschend viele Reparaturen scheitern: Bekommt der Betrieb das Ersatzteil noch? Eine gesetzliche Ersatzteilpflicht gibt es für Klimageräte nicht. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799, deren Vorgaben bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen sind, führt in ihrem Anhang Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Displays, Schweißgeräte, Staubsauger, Server, Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Tablets sowie E-Bikes und E-Scooter auf. Klimageräte und Wärmepumpen stehen nicht darauf. Auch die Ökodesign-Verordnung für Raumklimageräte enthält keine Ersatzteilanforderung.
Was welcher Defekt kostet, und warum die Diagnose extra kommt
Hier ist Vorsicht angebracht, und zwar bei den Quellen. Die Preistabellen im Netz stammen fast ausschließlich von Handwerkervermittlern, und keine einzige nennt eine Methode oder eine Quelle. Eine der bekanntesten Seiten heißt „Preisradar“ und führt Positionen wie Kondensator, Hochdruckleitung und Schlauch. Das ist die Begriffswelt der Auto-Klimaanlage, nicht die einer Split-Anlage im Haus. Wer im Netz nach Reparaturpreisen sucht, landet zuverlässig in der Kfz-Welt.
Belastbar sind allein die Positionen, die bei mehreren unabhängigen Anbietern in derselben Größenordnung auftauchen. Das sind diese:
| Position | Genannte Spanne | Woher die Zahl stammt |
|---|---|---|
| Verdichter tauschen | 800 bis 2.500 € | Handwerkerbörse, bei Anlagen bis 3,5 kW 800 bis 1.500 € |
| Verflüssiger oder Verdampfer ersetzen | 400 bis 1.200 € | dieselbe Quelle |
| Elektronik und Sensorik, etwa die Steuerplatine | 300 bis 1.000 € | dieselbe Quelle, einzige Bezifferung im Feld |
| Lüftermotor innen oder außen | 250 bis 700 € | dieselbe Quelle |
| Rohrleitungen und Ventile | 250 bis 800 € | dieselbe Quelle |
| Kältemittel nachfüllen einschließlich Lecksuche | 200 bis 500 € | dieselbe Quelle; ein Meisterbetrieb nennt 150 bis 250 € |
| Dichtheitsprüfung | 50 bis 100 € | Angabe eines Meisterbetriebs |
| Leckagesuche je nach Verfahren | 80 bis 300 € | Fachportal: elektronisch 80 bis 150 €, Stickstoff-Drucktest 120 bis 200 €, Formiergas 180 bis 300 € |
| Diagnose und Fehlersuche | 50 bis 150 € | Handwerkervermittlung |
| Anfahrt | 30 bis 130 € | zwei Quellen, 30 bis 120 € und 60 bis 130 € |
| Stundensatz | 60 bis 135 € | Fachportal 80 bis 135 €, Vermittlungsportal 60 bis 80 €; dieser Widerspruch bleibt offen |
Alle Angaben aus dem Jahr 2026, ohne Quellenangabe der jeweiligen Anbieter. Sie taugen als Größenordnung, nicht als Verhandlungsgrundlage: Wer sie einem Betrieb vorhält, hält ihm eine Zahl ohne Herkunft vor.
Die Position, die im Angebot am schwersten zu kalkulieren ist, ist das Kältemittel. Dazu kursieren Preise, die um den Faktor vier auseinanderliegen.
Ein Nutzer legt im Heizungsforum seine Rechnung offen: 416 Euro netto für 2,6 Kilogramm R410A, also rund 160 Euro je Kilogramm, Arbeitszeit separat. Ein anderer im selben Faden berichtet von rund 200 Euro je Kilogramm. Die Fachpresse ordnet den Verkaufspreis im November 2025 bei 100 bis 120 Euro ein. Ein Onlineangebot mit 40 Euro je Kilogramm halten Fachleute im selben Faden für Importware zweifelhafter Herkunft. Was ein gebrauchtes Altgerät und seine Neubefüllung kosten, ist getrennt aufgeschlüsselt im Beitrag über den Kauf einer gebrauchten Klimaanlage.
Der eigentliche Grund, warum Reparaturangebote überraschend hoch ausfallen, ist also selten das Ersatzteil. Es ist alles drumherum: Anfahrt, Fahrzeit, Diagnose, Drucktest, Kältemittel, Entsorgung des alten Kältemittels mit noch einmal 50 bis 200 Euro. Rechnen Sie damit, dass die Diagnose als eigene Position im Angebot steht, und lassen Sie sich vorher sagen, was sie kostet und ob sie bei Auftragserteilung angerechnet wird.
Wie viel Strom ein neues Gerät wirklich spart
Das häufigste Argument für den Neukauf ist der Stromverbrauch. „Moderne Geräte verbrauchen 30 bis 50 Prozent weniger“ steht im Feld an mehreren Stellen. Die Zahl stimmt. Was fehlt, ist ihre Umrechnung in Euro.
Der Rechenweg ist kurz. Die europäische Ökodesign-Verordnung rechnet den Saisonverbrauch eines Raumklimageräts mit 350 äquivalenten Betriebsstunden im Kühlbetrieb. Ein Gerät mit 3,5 Kilowatt Kälteleistung liefert in dieser Zeit 1.225 Kilowattstunden Kälte. Geteilt durch den SEER ergibt das den Strombedarf, mal 37,0 Cent je Kilowattstunde nach der BDEW-Strompreisanalyse den Betrag. Was der SEER-Wert genau aussagt, steht im Beitrag darüber, was SEER und SCOP bedeuten.
Für das Altgerät wurde hier der gesetzliche Mindestwert angesetzt, der ab 2013 für Split-Geräte galt: SEER 3,60. Das ist eine Annahme, kein Messwert. Vor 2013 gab es überhaupt keine SEER-Anforderung; ältere Geräte wurden nach dem EER gelabelt, und für sie ist ein SEER oft nirgends ausgewiesen. Ein exakter Vorher-Nachher-Vergleich ist bei Altgeräten deshalb häufig gar nicht möglich. Ist Ihr Gerät schlechter als angenommen, fällt die Ersparnis größer aus; an der Größenordnung ändert das wenig.
Die Rechnung: wie viele Jahre die Reparatur tragen muss
Jetzt kommen die Teile zusammen. Der Fehler, den fast jeder macht, ist der direkte Vergleich zweier Beträge: 1.400 gegen 3.500 Euro. Das ist kein Vergleich, weil die beiden Beträge verschieden lange halten. Vergleichbar werden sie erst als Jahreskosten.
Jahreskosten Neuanlage = Anschaffungspreis ÷ Nutzungsdauer + Stromkosten Neugerät.
Im Musterfall kostet die Neuanlage 3.500 Euro und wird über fünfzehn Jahre abgeschrieben, also 233,33 Euro im Jahr, dazu 74,30 Euro Strom: zusammen 307,64 Euro. Das Altgerät verbraucht 125,90 Euro Strom im Jahr. Die Differenz ist der Betrag, den die Reparatur pro Jahr kosten darf, ohne teurer zu werden als der Neukauf: 181,74 Euro. Und daraus folgt die eigentliche Antwort: 1.400 Euro geteilt durch 181,74 Euro sind 7,7 Jahre.
Die Anlage müsste nach der Reparatur also noch fast acht Jahre laufen und dabei rund zwanzig Jahre alt werden. Der belegte Korridor für die Nutzungsdauer liegt bei elf bis fünfzehn Jahren. Damit ist der Musterfall entschieden: ersetzen. Selbst großzügig gerechnet, mit vier Restjahren, kostet der Reparaturweg 475,90 Euro im Jahr und damit rund 168 Euro mehr als die Neuanlage.
Die gleiche Rechnung, nach dem Alter der Anlage aufgelöst, ergibt eine Tabelle, die Sie an Ihr eigenes Angebot halten können. Angenommen ist dabei jedes Mal der obere Rand des Korridors, das Gerät wird also fünfzehn Jahre alt. Das ist die für die Reparatur günstigste Annahme.
| Alter der Anlage | Restjahre bis fünfzehn | Höchstbetrag, bei dem sich die Reparatur noch trägt |
|---|---|---|
| 6 Jahre | 9 | rund 1.636 € |
| 8 Jahre | 7 | rund 1.272 € |
| 10 Jahre | 5 | rund 909 € |
| 12 Jahre | 3 | rund 545 € |
| 14 Jahre | 1 | rund 182 € |
Restjahre mal 181,74 Euro Spielraum. Eigene Modellrechnung dieses Beitrags, keine Norm und kein Richtwert aus einer Quelle. Gesetzt sind dabei: 3.500 Euro für die Neuanlage, fünfzehn Jahre Nutzungsdauer, SEER 6,10 für das Neugerät. Belegt sind nur der Strompreis, die 350 äquivalenten Betriebsstunden und der Ökodesign-Mindestwert SEER 3,60, mit dem hier das Altgerät angesetzt ist. Rechnen Sie mit einer kürzeren Lebensdauer als fünfzehn Jahren, sinken die Beträge entsprechend: Bei zwölf Jahren Gesamtnutzungsdauer bleiben einer zehn Jahre alten Anlage nur noch zwei Jahre und damit rund 363 Euro.
Wie empfindlich das Ergebnis auf die angesetzte Nutzungsdauer der Neuanlage reagiert, lässt sich in einer Zeile zeigen: Bei zwölf Jahren braucht die Reparatur 5,8 Restjahre, bei fünfzehn Jahren 7,7 und bei achtzehn Jahren 9,8. Die Richtung der Entscheidung ändert sich in keinem der drei Fälle.
Eine Randbedingung gehört noch dazu. Wenn der Betrag für die Neuanlage im Moment nicht da ist, verschiebt das die Rechnung nicht, sondern die Zahlungsweise. Welche Wege es gibt und was sie kosten, steht unter Klimaanlage finanzieren.
Gewährleistung: zwei Jahre, vielleicht fünf
Ob 1.400 Euro gut angelegt sind, hängt auch daran, wie lange der Betrieb für seine Arbeit einsteht. Keine Seite im geprüften Feld beantwortet das. Der Gesetzestext tut es teilweise.
§ 634a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs setzt die Verjährung der Mängelansprüche bei einem Werk, dessen Erfolg „in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache“ besteht, auf zwei Jahre. Das ist der Regelfall für eine Reparatur. Für Arbeiten „bei einem Bauwerk“ nennt derselbe Absatz fünf Jahre.
Eine Hoffnung lässt sich gleich streichen. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie sieht vor, dass sich die Gewährleistung um zwölf Monate verlängert, wenn ein Verbraucher innerhalb der Gewährleistung die Reparatur statt des Ersatzes wählt; umzusetzen ist das bis zum 31. Juli 2026. Diese Regel gilt nur für die Produkte aus dem Anhang der Richtlinie; Klimageräte stehen dort nicht.
Bleibt die Steuer. Eine Reparatur in einem selbst genutzten Haushalt ist eine Handwerkerleistung, und dafür sieht § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes eine Ermäßigung von 20 Prozent der Lohnkosten vor, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Material zählt nicht mit, und die Rechnung muss unbar bezahlt sein. Die Einzelheiten, samt der Abgrenzung zu anderen Vorschriften, stehen im Beitrag darüber, wie sich eine Klimaanlage steuerlich absetzen lässt. Eine Förderung für die Reparatur selbst gibt es nicht; ob der Austausch gefördert wird, hängt daran, ob die Anlage als Heizung eingesetzt wird, und steht unter Klimaanlage Förderung.
Der Entscheidungsbaum zum Durchgehen
Alles zusammen ergibt vier Stufen. Drei davon sind beantwortet, bevor überhaupt ein Betrag im Raum steht. Und sie entscheiden häufiger als die Rechnung.
Und das sind die Fragen, die Sie dem Betrieb stellen, bevor Sie unterschreiben:
- Welches Kältemittel ist drin, und wie viel? Beides steht auf dem Typenschild. Bei R22 erübrigt sich der Rest.
- Was genau ist defekt, und wie wurde das festgestellt? Ein Verdichterschaden nach Sichtprüfung ist keine Diagnose. Lassen Sie sich die Messwerte nennen, auf die sich der Befund stützt.
- Ist das Ersatzteil lieferbar, und bis wann? Lassen Sie sich die Lieferzeit nennen. Eine Pflicht zur Bevorratung gibt es nicht.
- Was kostet die Diagnose, wenn ich danach ablehne? Diese Frage vor dem Termin stellen, nicht danach.
- Wie lange gilt die Gewährleistung, und worauf genau? Schriftlich ins Angebot.
- Wie oft war schon etwas? Der dritte Defekt in fünf Jahren ist ein Ergebnis, kein Zufall. Ein Fachmann in einem Bauforum führt Kältemittelverlust nach wenigen Jahren zuerst auf eine schlampige Montage zurück.
Häufige Fragen
Die Entscheidung ist gefallen, es wird ein neues Gerät?
Was eine Split-Anlage mit Einbau kostet, Position für Position und mit den Preisen, die Betriebe tatsächlich aufrufen.
Zu den Kosten mit EinbauStand: 25. August 2026 · Quellen: Umweltbundesamt, FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 9 (Fragen 9.3 und 9.11) und Meldung zum HFCKW-Verbot vom 16.12.2014 · Verordnung (EU) 2024/573 und Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 · Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Fragen aus der Praxis · Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg · Bernd Genath in HLH über ingenieur.de, 27.01.2026 · cci Dialog, 04.11.2025, zur Quotengebühr · Verordnungen (EU) 206/2012 und 626/2011, SEER-Mindestwerte und Klassengrenzen, Ökodesign-Unterlage des Fachverbands Gebäude-Klima · BDEW-Strompreisanalyse, August 2026 · § 634a und § 35a EStG in der Wiedergabe von dejure.org · Runder Tisch Reparatur zur Richtlinie (EU) 2024/1799 · Preisangaben von meister-job.de, my-hammer.de, klimatechniker.net und rieth.team · Forenbeiträge auf heizungsforum.de, waermepumpenforum.com, akkudoktor.net und energiesparhaus.at
