Die kurze Antwort

Vor der Geldfrage stehen zwei Rechtsfragen, und beide beantwortet das Typenschild am Außengerät Ihrer Split Klimaanlage in einer Minute. Steht dort R22, ist die Sache entschieden: Dieses Kältemittel darf seit 2015 niemand mehr nachfüllen, auch kein aufgearbeitetes. Steht dort R410A, R407C oder R32, darf nachgefüllt werden. Die im Netz verbreitete Gegenbehauptung ist falsch, und warum, steht weiter unten.

Danach beginnt das Rechnen. Die Umrechnung passt in eine Zeile: Beide Wege werden auf Kosten pro Jahr umgerechnet. Nur so lassen sich 1.400 Euro Reparatur und 3.500 Euro Neuanlage überhaupt vergleichen. Im Musterfall dieses Beitrags (zwölf Jahre alte Anlage, Verdichter defekt, im Angebot manchmal Kompressor genannt) müsste die reparierte Anlage danach noch 7,7 Jahre durchhalten, damit sich die Reparatur trägt. Sie wäre dann rund zwanzig Jahre alt.

Kurz gesagt Bei einer zwölf Jahre alten Split-Anlage trägt sich eine Reparatur nach dieser Rechnung nur noch bis rund 550 Euro. Alles darüber ist eine Wette auf Jahre, die das Gerät nach den belegten Nutzungsdauern nicht mehr vor sich hat.
DIE EINZIGE RECHNUNG, DIE BEIDE WEGE VERGLEICHBAR MACHTKosten pro Jahr in Euro, beide Wege auf dieselbe Weise gerechnet0100200300400500600700466,67 €125,90 €592,57 €Reparieren1.400 € Reparatur, danach noch drei JahreReparatur 1.400 € auf 3 RestjahreStrom Altgerät, SEER 3,6233,33 €74,30 €307,64 €Neu kaufen3.500 € Neuanlage, Nutzungsdauer 15 JahreNeuanlage 3.500 € auf 15 JahreStrom Neugerät, SEER 6,1284,93 € mehr im JahrDie Reparatur trägt sich erst, wenn die Anlage danach noch 7,7 Jahre läuft.Musterfall: zwölf Jahre alte Split-Anlage, 3,5 kW, Verdichterschaden. Strompreis 37,0 ct/kWh nach BDEW, 350 äquivalenteBetriebsstunden, Altgerät auf dem Ökodesign-Mindestniveau von 2013. Nutzungsdauer und SEER der Neuanlage sind gesetzteAnnahmen, keine belegten Werte.
Erst als Jahreskosten lassen sich 1.400 Euro und 3.500 Euro überhaupt vergleichen. Die Reparatur ist der kleinere Betrag und trotzdem der teurere Weg, weil sie sich auf wenige Restjahre verteilt. Diese Rechnung führt keine der geprüften Seiten vor: Das gesamte Feld nennt Kostenspannen für Einzeldefekte und überlässt den Vergleich dem Leser.

Diese 550 Euro sind kein Naturgesetz. Sie folgen aus drei Angaben, die Sie durch Ihre eigenen ersetzen können: dem Preis der Neuanlage, ihrer angesetzten Nutzungsdauer und dem Stromverbrauch beider Geräte. Der ganze Rechenweg steht offen im Abschnitt über die Entscheidungsrechnung. Wie lange eine Anlage überhaupt hält, ist die zweite Hälfte der Antwort und in einem eigenen Beitrag belegt: wie lange eine Split-Anlage typischerweise hält. Der belastbare Korridor liegt dort bei elf bis fünfzehn Jahren, nicht bei den überall behaupteten fünfzehn bis zwanzig.

Zuerst das Typenschild, dann der Taschenrechner

Das Typenschild sitzt außen an der Seitenwand des Außengeräts, ist etwa eine Handbreit groß und meist auf Englisch beschriftet. Vier Felder darauf entscheiden die Reparaturfrage, bevor irgendjemand einen Preis nennt: REFRIGERANT nennt das Kältemittel, CHARGE die Füllmenge in Kilogramm, dazu kommen Modell- und Seriennummer. Fotografieren Sie das Schild, bevor Sie den ersten Betrieb anrufen.

Steht dort R22, ist die Reparatur nicht teuer, sondern verboten. Das Umweltbundesamt formuliert es so: Seit dem 1. Januar 2015 ist es europaweit untersagt, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel wie R22 zu verwenden. Und weiter: „Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss.“ Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 zum Schutz der Ozonschicht, national ergänzt durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung.

Was bei R22 trotzdem geht Weiterlaufen lassen dürfen Sie die Anlage. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik formuliert die Grenze klar: zulässig, „solange nicht in den Kältemittelkreislauf eingegriffen werden muss“. Verboten sind Reparaturarbeiten und jeder Eingriff in den Kreislauf. Zulässig ist außerdem die Umrüstung, wenn das R22 zuvor vollständig zurückgewonnen und entsorgt wird. Ob sich das lohnt, ist dann wieder eine Frage der Rechnung weiter unten.

Steht dort R410A, beginnt der interessantere Teil. „R410A ist ab 2025 verboten, die alte Anlage kann man nicht mehr füllen“ ist der Satz, mit dem im Moment viele Angebote begründet werden. Er ist falsch.

WER VOM SERVICEVERBOT AB 2026 WIRKLICH BETROFFEN ISTSchwelle: GWP 2.500R32in den meisten neueren Splitgeräten675R407Cin älteren Anlagen, oft R22-Ersatz1.774R410Ader Regelfall im deutschen Bestand2.088R404AGewerbekälte, nicht in Wohnungen3.922GWP-Werte nach der F-Gase-Verordnung. Das Wartungsverbot ab 2026 knüpft an diese Schwelle, nicht an den Stoffnamen.
Die drei Kältemittel, die in Wohnungen vorkommen, liegen alle unter der Schwelle. Genau daran scheitert die verbreitete Aussage „R410A ist verboten“. Sie vergleicht den Stoffnamen mit einem Datum statt den GWP-Wert mit der Schwelle. R410A liegt mit 2.088 rund 400 Punkte darunter und darf weiter nachgefüllt werden, auch mit Neuware. Das Umweltbundesamt sagt das in seiner FAQ zur F-Gas-Verordnung ausdrücklich.

Das Serviceverbot der neuen F-Gase-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/573, knüpft nicht an Stoffnamen, sondern an einen Schwellenwert. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt seit dem 1. Januar 2026: Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von 2.500 oder mehr dürfen nicht mehr zur Instandhaltung und Wartung verwendet werden. R410A hat nach der Verordnung ein Treibhauspotenzial von 2.088, R407C von 1.774 und R32 von 675. Alle drei liegen darunter. Das Umweltbundesamt schreibt in seiner FAQ zur F-Gas-Verordnung ausdrücklich, dass R410A vom Wartungsverbot nicht erfasst ist. Die Fachzeitschrift HLH bestätigt das im Januar 2026 mit derselben Begründung, ein internationaler Fachhändler ebenfalls.

Der verbreitete Irrtum Zu genau dieser Frage stehen im Netz drei einander ausschließende Antworten. Eine Fachseite titelt „R410A Verbot ab 1.1.2025“. Eine zweite schreibt, ab dem 1. Januar 2032 sei R410A als Frischmittel für Service und Wartung nicht mehr zulässig. Eine dritte, der Herstellerbereich eines großen Klimaanbieters, hält fest, ein Serviceverbot mit importierten oder recycelten Kältemitteln sei derzeit nicht geplant. Keine der drei vergleicht die Schwelle mit dem GWP-Wert. Genau das ist der ganze Trick.

Was tatsächlich passiert, ist etwas anderes und für Ihre Rechnung wichtiger: Die Menge an fluorierten Treibhausgasen, die überhaupt in den europäischen Markt darf, schrumpft in Stufen. Für 2025 und 2026 sind es noch 24,3 Prozent des Basiswerts, für 2027 bis 2029 noch 12,3 Prozent, für 2030 bis 2032 noch 5,2 Prozent. Dazu kommt seit Januar 2026 eine Quotengebühr von 3 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent. Es gibt für R410A kein Nachfüllverbot. Es gibt eine schrumpfende Menge und einen steigenden Preis.

Woher die Rechtsangaben stammen Der Wortlaut von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/573 ließ sich für diesen Beitrag nicht im Amtsblatt selbst nachlesen; der Abruf brach ab. Die Angaben stützen sich deshalb auf die FAQ des Umweltbundesamts, ein Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, zwei Fachzeitschriften und zwei Fachhändler, die einander nicht widersprechen. Die Stichjahre, ab denen bestimmte neue Geräte nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, stehen in einem Anhang der Verordnung, den wir nicht im Original prüfen konnten. Deshalb steht dazu hier keine Jahreszahl. Bußgeldhöhen nennt dieser Beitrag ebenfalls nicht: Die im Netz kursierende Zahl ließ sich in keiner Rechtsquelle belegen.

Warum „nur das Außengerät tauschen“ selten der günstige Weg ist

Wenn der Verdichter defekt ist, liegt ein Gedanke nahe: Das Innengerät hängt noch gut da, die Leitungen liegen, also tauschen wir nur die Außeneinheit. Technisch ist das oft machbar. Rechtlich ist es keine Reparatur.

DREI WEGE AUS DEM DEFEKT, UND EINER IST KEINE REPARATURNur das defekte TeilBauteil tauschen, Kreislauf bleibtinnenaußen1ein Bauteil, hier der VerdichterGeht, solange es das Teil noch gibt.Rechtlich eine Reparatur.Nur das AußengerätAußeneinheit komplett neuinnenaußengilt als neue AnlageKein Reparaturfall mehr.Es gelten die Regeln für Neugeräte.Alles neuInnen- und Außengerätinnenaußengetauscht: beide EinheitenLeitungen und Kernbohrung bleibenoft nutzbar, das spart Montage.Grau heißt: bleibt hängen. Farbig heißt: wird getauscht. Die Einordnung des mittleren Wegs stammt aus der FAQ desUmweltbundesamts zur F-Gas-Verordnung, Frage 9.3.
Der naheliegende Sparweg ist rechtlich gar kein Sparweg. „Wird die Innen- oder Außeneinheit eines Split-Systems ersetzt, dann handelt es sich, nach Auffassung der EU-Kommission, insgesamt um ein neues System“, schreibt das Umweltbundesamt. Damit fällt der halbe Tausch unter die Regeln für neue Anlagen und nicht unter die für Wartung und Reparatur. Diese Aussage steht in keiner der geprüften Verbraucherquellen.

Der Satz steht in der FAQ des Umweltbundesamts unter Frage 9.3, und er hat eine handfeste Folge: Der halbe Tausch rutscht aus dem Wartungsrecht heraus und in das Recht für neue Anlagen hinein. Dort gelten andere Fristen, andere Kältemittelvorgaben und andere Nachweise, und dort ist nicht mehr entscheidend, was in Ihrer Anlage steckt, sondern was heute überhaupt noch neu eingebaut werden darf.

Praktisch heißt das: Fragen Sie den Betrieb ausdrücklich, ob er ein passendes Außengerät für Ihr Kältemittel überhaupt noch bekommt und wie er den Vorgang dokumentiert. Kommt darauf keine klare Antwort, ist der halbe Tausch keine Option, sondern ein Risiko. Dazu kommt das Technische: Innen- und Außengerät eines Splitsystems sind aufeinander abgestimmt, Regelung und Leistungsdaten inklusive. Frei mischen lassen sie sich nicht.

Und dann ist da die Frage, an der überraschend viele Reparaturen scheitern: Bekommt der Betrieb das Ersatzteil noch? Eine gesetzliche Ersatzteilpflicht gibt es für Klimageräte nicht. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799, deren Vorgaben bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen sind, führt in ihrem Anhang Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Displays, Schweißgeräte, Staubsauger, Server, Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Tablets sowie E-Bikes und E-Scooter auf. Klimageräte und Wärmepumpen stehen nicht darauf. Auch die Ökodesign-Verordnung für Raumklimageräte enthält keine Ersatzteilanforderung.

Eine offene Frage, die dieser Beitrag nicht löst Freiwillige Zusagen der Hersteller zur Ersatzteilbevorratung ließen sich nicht finden. Auf der geprüften Herstellerseite steht nur, alle verbauten Teile seien zertifiziert, keine Angabe zu Vorhaltefristen in Jahren. Für die übrigen großen Marken war überhaupt keine öffentliche Zusage auffindbar. Wer wissen will, wie lange sein Gerät versorgt wird, muss beim Hersteller mit der Modellnummer nachfragen; eine belastbare Übersicht gibt es nicht. Die Angabe zum Anhang der Reparatur-Richtlinie stammt aus einer Auswertung des Runden Tischs Reparatur, nicht aus dem Richtlinientext selbst.

Was welcher Defekt kostet, und warum die Diagnose extra kommt

Hier ist Vorsicht angebracht, und zwar bei den Quellen. Die Preistabellen im Netz stammen fast ausschließlich von Handwerkervermittlern, und keine einzige nennt eine Methode oder eine Quelle. Eine der bekanntesten Seiten heißt „Preisradar“ und führt Positionen wie Kondensator, Hochdruckleitung und Schlauch. Das ist die Begriffswelt der Auto-Klimaanlage, nicht die einer Split-Anlage im Haus. Wer im Netz nach Reparaturpreisen sucht, landet zuverlässig in der Kfz-Welt.

Belastbar sind allein die Positionen, die bei mehreren unabhängigen Anbietern in derselben Größenordnung auftauchen. Das sind diese:

PositionGenannte SpanneWoher die Zahl stammt
Verdichter tauschen800 bis 2.500 €Handwerkerbörse, bei Anlagen bis 3,5 kW 800 bis 1.500 €
Verflüssiger oder Verdampfer ersetzen400 bis 1.200 €dieselbe Quelle
Elektronik und Sensorik, etwa die Steuerplatine300 bis 1.000 €dieselbe Quelle, einzige Bezifferung im Feld
Lüftermotor innen oder außen250 bis 700 €dieselbe Quelle
Rohrleitungen und Ventile250 bis 800 €dieselbe Quelle
Kältemittel nachfüllen einschließlich Lecksuche200 bis 500 €dieselbe Quelle; ein Meisterbetrieb nennt 150 bis 250 €
Dichtheitsprüfung50 bis 100 €Angabe eines Meisterbetriebs
Leckagesuche je nach Verfahren80 bis 300 €Fachportal: elektronisch 80 bis 150 €, Stickstoff-Drucktest 120 bis 200 €, Formiergas 180 bis 300 €
Diagnose und Fehlersuche50 bis 150 €Handwerkervermittlung
Anfahrt30 bis 130 €zwei Quellen, 30 bis 120 € und 60 bis 130 €
Stundensatz60 bis 135 €Fachportal 80 bis 135 €, Vermittlungsportal 60 bis 80 €; dieser Widerspruch bleibt offen

Alle Angaben aus dem Jahr 2026, ohne Quellenangabe der jeweiligen Anbieter. Sie taugen als Größenordnung, nicht als Verhandlungsgrundlage: Wer sie einem Betrieb vorhält, hält ihm eine Zahl ohne Herkunft vor.

Die Position, die im Angebot am schwersten zu kalkulieren ist, ist das Kältemittel. Dazu kursieren Preise, die um den Faktor vier auseinanderliegen.

WAS EIN KILOGRAMM R410A KOSTET, JE NACHDEM WEN MAN FRAGT0 €40 €80 €120 €160 €200 €40 €/kgOnlineangebot, Herkunft bezweifelt70 bis 110 €/kgFachportal für R410A100 bis 120 €/kgFachpresse, November 2025160 €/kgabgerechnet: 416 € für 2,6 kgVier belegte Punkte aus vier Quellenarten. Eine öffentliche Preisreihe über mehrere Jahre gibt es nicht.
Zwischen Großhandelsangebot und tatsächlicher Rechnung liegt der Faktor vier. Der Preis je Kilogramm ist deshalb keine Zahl, mit der man rechnen kann, sondern eine Position, die man sich im Angebot ausweisen lässt. Die neue Quotengebühr von 3 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent schlägt nach Berechnung der Fachpresse mit 6,26 Euro je Kilogramm R410A zu Buche und bei R32 mit 2,03 Euro. Das ist der kleinere Teil des Aufschlags.

Ein Nutzer legt im Heizungsforum seine Rechnung offen: 416 Euro netto für 2,6 Kilogramm R410A, also rund 160 Euro je Kilogramm, Arbeitszeit separat. Ein anderer im selben Faden berichtet von rund 200 Euro je Kilogramm. Die Fachpresse ordnet den Verkaufspreis im November 2025 bei 100 bis 120 Euro ein. Ein Onlineangebot mit 40 Euro je Kilogramm halten Fachleute im selben Faden für Importware zweifelhafter Herkunft. Was ein gebrauchtes Altgerät und seine Neubefüllung kosten, ist getrennt aufgeschlüsselt im Beitrag über den Kauf einer gebrauchten Klimaanlage.

Verbreiteter Irrtum „Die Diagnose ist kostenlos, wenn ich danach repariere.“ Ein Nutzer in einem Bauforum legt seine Rechnung offen: 638 Euro für ein Kilogramm Kältemittel, Drucktest, Diagnose, drei Technikerstunden und eine Stunde Fahrzeit. Das Ergebnis der Diagnose lautete: Verdichter defekt. Diese 638 Euro fielen an, bevor überhaupt etwas repariert wurde, und sie fallen auch dann an, wenn Sie sich danach gegen die Reparatur entscheiden. Der Betroffene entschied sich am Ende gegen die Reparatur, weil ohnehin ein zweites Innengerät geplant war.

Der eigentliche Grund, warum Reparaturangebote überraschend hoch ausfallen, ist also selten das Ersatzteil. Es ist alles drumherum: Anfahrt, Fahrzeit, Diagnose, Drucktest, Kältemittel, Entsorgung des alten Kältemittels mit noch einmal 50 bis 200 Euro. Rechnen Sie damit, dass die Diagnose als eigene Position im Angebot steht, und lassen Sie sich vorher sagen, was sie kostet und ob sie bei Auftragserteilung angerechnet wird.

Wie viel Strom ein neues Gerät wirklich spart

Das häufigste Argument für den Neukauf ist der Stromverbrauch. „Moderne Geräte verbrauchen 30 bis 50 Prozent weniger“ steht im Feld an mehreren Stellen. Die Zahl stimmt. Was fehlt, ist ihre Umrechnung in Euro.

Der Rechenweg ist kurz. Die europäische Ökodesign-Verordnung rechnet den Saisonverbrauch eines Raumklimageräts mit 350 äquivalenten Betriebsstunden im Kühlbetrieb. Ein Gerät mit 3,5 Kilowatt Kälteleistung liefert in dieser Zeit 1.225 Kilowattstunden Kälte. Geteilt durch den SEER ergibt das den Strombedarf, mal 37,0 Cent je Kilowattstunde nach der BDEW-Strompreisanalyse den Betrag. Was der SEER-Wert genau aussagt, steht im Beitrag darüber, was SEER und SCOP bedeuten.

WAS DIE KÜHLSAISON AN STROM KOSTET, JE NACH EFFIZIENZAltgerät, SEER 3,6Mindestmaß ab 2013, Klasse D126 €Neugerät, SEER 4,6seit 2014 Pflicht · 27,37 € weniger99 €Neugerät, SEER 6,1Klasse A++ · 51,60 € weniger74 €Neugerät, SEER 8,5Klasse A+++ · 72,58 € weniger53 €Rechenweg: 3,5 kW × 350 h = 1.225 kWh Kälte ÷ SEER × 0,37 €/kWh. Exakt: 125,90 · 98,53 · 74,30 · 53,32 €.
Der Effizienzgewinn ist real und klein: 27 bis 73 Euro im Jahr. In fünfzehn Jahren summiert sich das auf 410 bis 1.090 Euro. Die überall zitierte Angabe „30 bis 50 Prozent weniger Strom“ ist rechnerisch richtig und praktisch irreführend, weil 50 Prozent von einem kleinen Betrag ein noch kleinerer Betrag sind. Eine Neuanlage für 3.500 Euro trägt dieser Gewinn allein nicht.

Für das Altgerät wurde hier der gesetzliche Mindestwert angesetzt, der ab 2013 für Split-Geräte galt: SEER 3,60. Das ist eine Annahme, kein Messwert. Vor 2013 gab es überhaupt keine SEER-Anforderung; ältere Geräte wurden nach dem EER gelabelt, und für sie ist ein SEER oft nirgends ausgewiesen. Ein exakter Vorher-Nachher-Vergleich ist bei Altgeräten deshalb häufig gar nicht möglich. Ist Ihr Gerät schlechter als angenommen, fällt die Ersparnis größer aus; an der Größenordnung ändert das wenig.

Woher die Zahlen stammen Die SEER-Mindestwerte und die Klassengrenzen stehen in den EU-Verordnungen 206/2012 und 626/2011. Die 350 äquivalenten Betriebsstunden stammen aus einem Dokument des Fachverbands Gebäude-Klima, das die Ökodesign-Richtlinie referiert; im Verordnungstext selbst konnten wir sie nicht gegenprüfen. Der Strompreis stammt aus der BDEW-Strompreisanalyse, Stand August 2026.

Die Rechnung: wie viele Jahre die Reparatur tragen muss

Jetzt kommen die Teile zusammen. Der Fehler, den fast jeder macht, ist der direkte Vergleich zweier Beträge: 1.400 gegen 3.500 Euro. Das ist kein Vergleich, weil die beiden Beträge verschieden lange halten. Vergleichbar werden sie erst als Jahreskosten.

Die Formel Jahreskosten Reparatur = Reparaturbetrag ÷ erwartete Restjahre + Stromkosten Altgerät.
Jahreskosten Neuanlage = Anschaffungspreis ÷ Nutzungsdauer + Stromkosten Neugerät.

Im Musterfall kostet die Neuanlage 3.500 Euro und wird über fünfzehn Jahre abgeschrieben, also 233,33 Euro im Jahr, dazu 74,30 Euro Strom: zusammen 307,64 Euro. Das Altgerät verbraucht 125,90 Euro Strom im Jahr. Die Differenz ist der Betrag, den die Reparatur pro Jahr kosten darf, ohne teurer zu werden als der Neukauf: 181,74 Euro. Und daraus folgt die eigentliche Antwort: 1.400 Euro geteilt durch 181,74 Euro sind 7,7 Jahre.

Die Anlage müsste nach der Reparatur also noch fast acht Jahre laufen und dabei rund zwanzig Jahre alt werden. Der belegte Korridor für die Nutzungsdauer liegt bei elf bis fünfzehn Jahren. Damit ist der Musterfall entschieden: ersetzen. Selbst großzügig gerechnet, mit vier Restjahren, kostet der Reparaturweg 475,90 Euro im Jahr und damit rund 168 Euro mehr als die Neuanlage.

WIE VIELE JAHRE DIE ANLAGE NACH DER REPARATUR NOCH LAUFEN MUSSso viel hat ein Zwölfjähriger noch vor sich500 € Reparaturetwa eine Lecksuche mit Nachfüllung2,8 Jahre750 €4,1 Jahre1.000 €etwa eine neue Steuerplatine5,5 Jahre1.400 €der Musterfall: Verdichtertausch7,7 Jahre2.000 €11,0 Jahre2.500 €oberes Ende der Verdichterpreise13,8 JahreNötige Restjahre = Reparaturbetrag ÷ 181,74 € Spielraum je Jahr, aus dem Musterfall.
Der Schnittpunkt ist der Punkt, an dem die Entscheidung kippt. Die gestrichelte Linie steht bei drei Jahren: So viel bleibt einer zwölf Jahre alten Split-Anlage, wenn sie den oberen Rand des belegten Nutzungsdauer-Korridors erreicht. Alles, was rechts davon endet, verlangt mehr Jahre, als das Gerät statistisch noch hat. Im Musterfall liegt die Grenze damit bei rund 550 Euro.

Die gleiche Rechnung, nach dem Alter der Anlage aufgelöst, ergibt eine Tabelle, die Sie an Ihr eigenes Angebot halten können. Angenommen ist dabei jedes Mal der obere Rand des Korridors, das Gerät wird also fünfzehn Jahre alt. Das ist die für die Reparatur günstigste Annahme.

Alter der AnlageRestjahre bis fünfzehnHöchstbetrag, bei dem sich die Reparatur noch trägt
6 Jahre9rund 1.636 €
8 Jahre7rund 1.272 €
10 Jahre5rund 909 €
12 Jahre3rund 545 €
14 Jahre1rund 182 €

Restjahre mal 181,74 Euro Spielraum. Eigene Modellrechnung dieses Beitrags, keine Norm und kein Richtwert aus einer Quelle. Gesetzt sind dabei: 3.500 Euro für die Neuanlage, fünfzehn Jahre Nutzungsdauer, SEER 6,10 für das Neugerät. Belegt sind nur der Strompreis, die 350 äquivalenten Betriebsstunden und der Ökodesign-Mindestwert SEER 3,60, mit dem hier das Altgerät angesetzt ist. Rechnen Sie mit einer kürzeren Lebensdauer als fünfzehn Jahren, sinken die Beträge entsprechend: Bei zwölf Jahren Gesamtnutzungsdauer bleiben einer zehn Jahre alten Anlage nur noch zwei Jahre und damit rund 363 Euro.

Wie empfindlich das Ergebnis auf die angesetzte Nutzungsdauer der Neuanlage reagiert, lässt sich in einer Zeile zeigen: Bei zwölf Jahren braucht die Reparatur 5,8 Restjahre, bei fünfzehn Jahren 7,7 und bei achtzehn Jahren 9,8. Die Richtung der Entscheidung ändert sich in keinem der drei Fälle.

Verbreiteter Irrtum Die 50-Prozent-Regel. Sie steht im Titel des einzigen direkten Wettbewerbers und lautet: Übersteigen die Reparaturkosten die Hälfte des Neupreises, lohnt der Neukauf. Als Herkunft nennt die Seite „eine Regel aus dem Handwerk“, sonst nichts. Für Geräte über zehn Jahren senkt sie die Schwelle auf 30 bis 40 Prozent, ebenfalls ohne Begründung. Im Musterfall ergibt die Regel 1.400 von 3.500 Euro, also 40 Prozent, und damit „reparieren“ oder, nach der abgesenkten Schwelle, gar kein Ergebnis. Die Regel versagt genau dort, wo die Entscheidung schwerfällt. Sie kennt weder das Alter noch die Restnutzungsdauer noch den Stromverbrauch. Und sie übersieht den umgekehrten Fall: Eine fünfzehn Jahre alte Anlage mit R410A kann auch bei einer billigen Reparatur ein Fehlkauf sein, weil jede weitere Nachfüllung deutlich teurer ist und die Restlaufzeit ohnehin kurz. Wie lange eine Anlage überhaupt hält, steht im Beitrag darüber, wie lange eine Klimaanlage wirklich hält.
Was diese Rechnung nicht enthält Sie rechnet ohne Zinsen, ohne Preissteigerung, ohne Restwert des Altgeräts und ohne das Risiko, dass nach der Reparatur der nächste Defekt kommt. Sie unterstellt außerdem, dass die Montagekosten beim Neukauf im Preis von 3.500 Euro stecken und beim Reparaturweg entfallen. Und sie kann nicht wissen, ob Ihr Gerät zu den Anlagen gehört, die zwanzig Jahre halten. Was sie leistet, ist etwas anderes: Sie macht sichtbar, wie viele Jahre Sie sich mit einem Reparaturbetrag einkaufen, und diese Zahl kann jeder mit seinem eigenen Angebot nachrechnen. Was eine neue Anlage mit Einbau tatsächlich kostet, steht im Beitrag darüber, was eine Klimaanlage mit Einbau kostet; wo sich beim Neukauf sparen lässt, ohne an der falschen Stelle zu sparen, steht unter Klimaanlage günstiger kaufen.

Eine Randbedingung gehört noch dazu. Wenn der Betrag für die Neuanlage im Moment nicht da ist, verschiebt das die Rechnung nicht, sondern die Zahlungsweise. Welche Wege es gibt und was sie kosten, steht unter Klimaanlage finanzieren.

Gewährleistung: zwei Jahre, vielleicht fünf

Ob 1.400 Euro gut angelegt sind, hängt auch daran, wie lange der Betrieb für seine Arbeit einsteht. Keine Seite im geprüften Feld beantwortet das. Der Gesetzestext tut es teilweise.

§ 634a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs setzt die Verjährung der Mängelansprüche bei einem Werk, dessen Erfolg „in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache“ besteht, auf zwei Jahre. Das ist der Regelfall für eine Reparatur. Für Arbeiten „bei einem Bauwerk“ nennt derselbe Absatz fünf Jahre.

Eine offene Frage, die dieser Beitrag nicht löst Ob eine fest installierte Split-Anlage mit Kernbohrung und Wandhalterung als Arbeit an einem Bauwerk gilt, ist eine Abgrenzungsfrage, die sich hier nicht abschließend beantworten lässt. Der Unterschied ist erheblich: zwei Jahre oder fünf. Lassen Sie sich die Gewährleistungsfrist deshalb im Angebot schriftlich benennen, statt sie hinterher zu suchen.

Eine Hoffnung lässt sich gleich streichen. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie sieht vor, dass sich die Gewährleistung um zwölf Monate verlängert, wenn ein Verbraucher innerhalb der Gewährleistung die Reparatur statt des Ersatzes wählt; umzusetzen ist das bis zum 31. Juli 2026. Diese Regel gilt nur für die Produkte aus dem Anhang der Richtlinie; Klimageräte stehen dort nicht.

Bleibt die Steuer. Eine Reparatur in einem selbst genutzten Haushalt ist eine Handwerkerleistung, und dafür sieht § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes eine Ermäßigung von 20 Prozent der Lohnkosten vor, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Material zählt nicht mit, und die Rechnung muss unbar bezahlt sein. Die Einzelheiten, samt der Abgrenzung zu anderen Vorschriften, stehen im Beitrag darüber, wie sich eine Klimaanlage steuerlich absetzen lässt. Eine Förderung für die Reparatur selbst gibt es nicht; ob der Austausch gefördert wird, hängt daran, ob die Anlage als Heizung eingesetzt wird, und steht unter Klimaanlage Förderung.

Der Entscheidungsbaum zum Durchgehen

Alles zusammen ergibt vier Stufen. Drei davon sind beantwortet, bevor überhaupt ein Betrag im Raum steht. Und sie entscheiden häufiger als die Rechnung.

REPARIEREN ODER ERSETZEN, VIER STUFENDie Anlage ist defekt, das Angebot liegt vor.1 · Was steht als Kältemittel auf dem Typenschild?ErsetzenSeit dem 1. Januar 2015 darf R22 nicht mehrnachgefüllt werden, auch nicht alsRecyclingware. Laufen lassen dürfen Sie dieAnlage, reparieren nicht.R22R410A · R407C · R322 · Wird eine komplette Einheit getauscht?Keine Reparatur mehrNach Auffassung der EU-Kommission ist einSplit-System mit getauschter Innen- oderAußeneinheit insgesamt ein neues System.Damit gelten die Regeln für Neuanlagen.janein3 · Gibt es das Ersatzteil noch, und wie schnell?ErsetzenEine gesetzliche Ersatzteilpflicht bestehtfür Klimageräte nicht. Ohne Teil hilft auchdie beste Rechnung nicht weiter.neinja4 · Jetzt erst das GeldReparaturbetrag geteilt durch den Spielraum je Jahrergibt die nötigen Restjahre. Schafft die Anlage die noch?ReparierenDie Anlage schafft die nötigenJahre mit Abstand.GrenzfallDann entscheidet die Vorgeschichte:dritter Defekt in fünf Jahren,schlechte Montage?ErsetzenDer Betrag verlangt mehr Jahre, alsdas Gerät noch vor sich hat.Zwei der vier Stufen sind Rechtsfragen. Beide fehlen im gesamten geprüften Feld.
Die Reihenfolge entscheidet: erst das Typenschild, dann der Taschenrechner. Wer mit der Geldfrage anfängt, rechnet im schlechtesten Fall eine Reparatur durch, die gar nicht zulässig ist, oder einen Teiltausch, der rechtlich eine Neuanlage wäre. Die ersten drei Stufen kosten zusammen zehn Minuten und ein Foto vom Typenschild.

Und das sind die Fragen, die Sie dem Betrieb stellen, bevor Sie unterschreiben:

  • Welches Kältemittel ist drin, und wie viel? Beides steht auf dem Typenschild. Bei R22 erübrigt sich der Rest.
  • Was genau ist defekt, und wie wurde das festgestellt? Ein Verdichterschaden nach Sichtprüfung ist keine Diagnose. Lassen Sie sich die Messwerte nennen, auf die sich der Befund stützt.
  • Ist das Ersatzteil lieferbar, und bis wann? Lassen Sie sich die Lieferzeit nennen. Eine Pflicht zur Bevorratung gibt es nicht.
  • Was kostet die Diagnose, wenn ich danach ablehne? Diese Frage vor dem Termin stellen, nicht danach.
  • Wie lange gilt die Gewährleistung, und worauf genau? Schriftlich ins Angebot.
  • Wie oft war schon etwas? Der dritte Defekt in fünf Jahren ist ein Ergebnis, kein Zufall. Ein Fachmann in einem Bauforum führt Kältemittelverlust nach wenigen Jahren zuerst auf eine schlampige Montage zurück.

Häufige Fragen

Wenn der Reparaturbetrag mehr Restjahre verlangt, als die Anlage realistisch noch vor sich hat. Rechenweg: Jahreskosten der Neuanlage minus Stromkosten des Altgeräts ergibt den Spielraum je Jahr, im Musterfall 181,74 Euro. Der Reparaturbetrag geteilt durch diesen Spielraum ergibt die nötigen Restjahre. Bei einer zwölf Jahre alten Anlage liegt die Grenze damit bei rund 550 Euro.
Ja. Das Serviceverbot der F-Gase-Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 für Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial ab 2.500. R410A liegt mit 2.088 darunter und ist deshalb nicht erfasst, auch nicht als Neuware. Das Umweltbundesamt stellt das in seiner FAQ zur F-Gas-Verordnung ausdrücklich fest. Teurer wird es trotzdem, weil die zulässige Gesamtmenge in Stufen schrumpft.
Betreiben ja, reparieren nein. Seit dem 1. Januar 2015 ist die Verwendung von R22 verboten, ausdrücklich auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und jeder Eingriff in den Kältekreislauf. Solange die Anlage dicht läuft und niemand den Kreislauf öffnen muss, darf sie weiterlaufen. Beim ersten Kältemittelverlust ist Schluss.
Rechtlich ist das keine Reparatur. Das Umweltbundesamt gibt die Auffassung der EU-Kommission wieder: Wird die Innen- oder Außeneinheit eines Split-Systems ersetzt, handelt es sich insgesamt um ein neues System. Damit gelten die Regeln für Neuanlagen. Dazu kommt, dass Innen- und Außengerät aufeinander abgestimmt sind und sich nicht frei mischen lassen.
Bei einem 3,5-kW-Gerät und der europäischen Rechengrundlage von 350 Betriebsstunden sind es 27 bis 73 Euro im Jahr, je nachdem, wie gut das neue Gerät ist. Über fünfzehn Jahre ergibt das 410 bis 1.090 Euro. Die verbreitete Angabe von 30 bis 50 Prozent Ersparnis ist rechnerisch richtig, klingt aber nach mehr, als in Euro dabei herauskommt.
Für die Reparatur selbst nicht. Weder die Bundesförderung für effiziente Gebäude noch das Gebäudemodernisierungsgesetz kennen einen Zuschuss für Instandsetzung. Steuerlich bleibt die Ermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Beim Austausch kommt es darauf an, ob die Anlage als Heizung eingesetzt wird.
Nach § 634a Absatz 1 BGB verjähren Mängelansprüche bei einem Werk an einer Sache in zwei Jahren, bei einem Bauwerk in fünf. Ob eine fest installierte Split-Anlage unter den Bauwerksfall fällt, ist eine Abgrenzungsfrage und hier nicht abschließend zu beantworten. Die zwölfmonatige Verlängerung aus der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt für Klimageräte nicht, sie stehen nicht auf deren Produktliste.
Oliver Takens
Wer das geschrieben hat

Oliver Takens

Entwickelt KlimaCraft, eine Branchensoftware für Kälte- und Klimatechnik, und sieht dort täglich, woran Aufträge in der Praxis hängen. Schreibt hier für Leute, die keine Kältetechniker sind und auch keine werden wollen.

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Die Entscheidung ist gefallen, es wird ein neues Gerät?

Was eine Split-Anlage mit Einbau kostet, Position für Position und mit den Preisen, die Betriebe tatsächlich aufrufen.

Zu den Kosten mit Einbau

Stand: 25. August 2026 · Quellen: Umweltbundesamt, FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 9 (Fragen 9.3 und 9.11) und Meldung zum HFCKW-Verbot vom 16.12.2014 · Verordnung (EU) 2024/573 und Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 · Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Fragen aus der Praxis · Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg · Bernd Genath in HLH über ingenieur.de, 27.01.2026 · cci Dialog, 04.11.2025, zur Quotengebühr · Verordnungen (EU) 206/2012 und 626/2011, SEER-Mindestwerte und Klassengrenzen, Ökodesign-Unterlage des Fachverbands Gebäude-Klima · BDEW-Strompreisanalyse, August 2026 · § 634a und § 35a EStG in der Wiedergabe von dejure.org · Runder Tisch Reparatur zur Richtlinie (EU) 2024/1799 · Preisangaben von meister-job.de, my-hammer.de, klimatechniker.net und rieth.team · Forenbeiträge auf heizungsforum.de, waermepumpenforum.com, akkudoktor.net und energiesparhaus.at