Die kurze Antwort

Ja, ein Altbau wird teurer. Nur: Fast niemand sagt, um wie viel. In sieben geprüften Seiten zum Thema nennt genau eine einen Altbau-Zuschlag als Summe, nämlich 200 bis 500 Euro für dickere Durchbrüche, längere Leitungswege und aufwändigere Montage. Woraus dieser Betrag besteht, steht dort nicht.

Die Zahl ist nicht falsch, aber sie beschreibt nur den einfachen Fall. Sie enthält erkennbar keinen Elektroanschluss. Und genau der ist der größte belegbare Einzelposten: Eine neue Unterverteilung kostet in Häusern und Altbauten nach der Preiseinordnung eines Elektrobetriebs 1.200 bis 2.500 Euro, also ein Mehrfaches des gesamten Altbau-Zuschlags, den das Netz kennt.

Kurz gesagt Vier Dinge machen den alten Bau teuer, und sie hängen nicht am Gerät: der Schutzstatus des Gebäudes, die Wandstärke, der fehlende Leitungsschacht und die Elektroinstallation. Alles andere, was beim Nachrüsten Geld kostet, trifft ein Haus von 1975 genauso; es steht im Beitrag darüber, was die Nachrüstung im Bestand allgemein kostet.

Was am Altbau anders ist als am Nachkriegsbau

„Altbau“ ist kein Rechtsbegriff. Es gibt keine Jahreszahl, ab der ein Haus dazugehört, und deshalb streuen die Angaben im Netz so stark: Wandstärken von 30 bis 80 Zentimetern stehen nebeneinander, weil manche Seiten die Gründerzeit meinen und andere alles bis in die 1970er Jahre. Dieser Beitrag nimmt als Bezugsfall das Gebäude vor dem Zweiten Weltkrieg, weil sich dort vier Merkmale bündeln, die ein Nachkriegsbau so nicht hat.

WAS DEN ALTEN BAU VOM JÜNGEREN UNTERSCHEIDETVorkriegsbauGründerzeit bis 1930er JahreDenkmal oder Satzungkommt häufig vorAußenwand30 bis 80 cmLeitungsschachtin der Regel keinerGeschosshöhe3 bis 4 Meterdieser BeitragNachkriegsbau1950er bis 1990er JahreDenkmal oder Satzungdie AusnahmeAußenwandmeist im FestpreisLeitungsschachthäufiger vorhandenGeschosshöheniedrigerBeitrag NachrüstenKeine Messung, sondern die Abgrenzung: Was auch im jüngeren Bestand auftritt, steht dort.
Vier Merkmale trennen den alten Bau vom jüngeren, und nur um die geht es hier. Alles andere (Bohrung an sich, Kondensatablauf, Gerüst, gedämmte Fassade) trifft ein Haus von 1975 genauso. Diese Posten sind im Beitrag zur Nachrüstung im Bestand beziffert und werden hier nicht doppelt aufgeführt. „Altbau“ ist dabei kein Rechtsbegriff: Manche Anbieter zählen alles bis in die 1970er Jahre dazu, was die genannten Wandstärken so weit streuen lässt.

Diese vier Merkmale sind der ganze Unterschied. Der Schutzstatus entscheidet, ob Sie überhaupt frei über die Fassade verfügen. Die Wandstärke entscheidet, ob die Bohrung noch in einen Listenpreis passt. Der fehlende Installationsschacht entscheidet über den Leitungsweg und in Grenzfällen darüber, ob die Anlage technisch überhaupt zulässig ist. Und die Elektroinstallation entscheidet, ob ein zweites Gewerk dazukommt.

Zwei Themen bleiben hier bewusst außen vor. Die laufenden Kosten und die Frage, ob sich dieselbe Anlage im Winter zum Heizen nutzen lässt, stehen im Beitrag darüber, wie das Heizen im Altbau funktioniert. Und alle Positionen, die schlicht daran hängen, dass das Haus bewohnt und fertig ist, stehen im Nachrüstbeitrag. Hier geht es nur um den Aufschlag auf diesen Aufschlag.

Die Wand: wo der Festpreis der Bohrfirma aufhört

Für eine Split-Anlage muss ein Loch durch die Außenwand. Die beiden Kupferleitungen, das Steuerkabel und meist der Kondensatschlauch laufen hindurch; üblich sind 60 bis 70 Millimeter Durchmesser. Gebohrt wird mit einer Diamantkrone, meist im Nassverfahren, damit die Wand nicht erschüttert wird.

Interessant ist nicht der Vorgang, sondern eine Zeile in der veröffentlichten Preisliste eines Kernbohrbetriebs. Dort kostet eine Bohrung durch Mauerwerk 170 Euro, wörtlich „bis zu einem Durchmesser von maximal 160mm und bis zu einer Wandstärke von 300mm“. Dreihundert Millimeter. Das ist genau die Grenze, an der der Altbau anfängt.

WIE WEIT DER VERÖFFENTLICHTE FESTPREIS IN DIE WAND REICHTHier endet der FestpreisWas der Festpreis abdecktveröffentlichte Preisliste30 cm170 € bis Ø 160 mmBohrkanal, schematischPraxisfall Jugendstilvilla36 cm Ziegel, Baujahr 190036 cmVollziegel, oft genannt50 cm, Naturstein bis 60 cm50 cmOberes Ende der Angaben80 cm, obere Angabe im Netz80 cm0102030405060708090Wandstärke in ZentimeternWandstärken maßstäblich, der Bohrkanal nicht. Der Festpreis von 170 € gilt nach der veröffentlichten Preisliste bis Ø 160 mmund bis 300 mm Wandstärke. Quellen: abluftbohrungen.de; commaik.de; klima-zentrale.de; danyon.de; autarkinnovations.com.
Der einzige veröffentlichte Festpreis endet bei 30 Zentimetern Wandstärke. Ein Kernbohrbetrieb nennt 170 Euro für eine Bohrung durch Mauerwerk, ausdrücklich nur bis 300 Millimeter Wandstärke. Genau dort beginnt die Spanne, die Anbieterseiten für Altbau-Außenwände angeben: 30 bis 80 Zentimeter, im dokumentierten Praxisfall 36. Was jenseits dieser Linie berechnet wird, steht in keiner der geprüften Preislisten.

Damit steht der wichtigste Satz dieses Abschnitts fest: Für einen großen Teil der Altbau-Außenwände gibt es gar keinen Listenpreis. Was der Betrieb stattdessen berechnet, ist Verhandlungssache und hängt am Aufmaß. Ob Sie überhaupt einen Festpreis bekommen sollten oder besser Einheitspreise vereinbaren, ist eine eigene Frage. Sie steht im Beitrag über Pauschalpreis oder Einheitspreis.

Eine offene Frage Ein nach Wandstärke gestaffelter Preis, etwa ein Zuschlag je angefangene zehn Zentimeter Mehrtiefe, ließ sich in keiner geprüften Preisliste finden. Beide belegten Listen staffeln nach Durchmesser, nicht nach Tiefe; die Wandstärke taucht dort nur als Obergrenze des Festpreises auf. Deshalb steht in diesem Beitrag kein Euro-je-Zentimeter-Wert für dicke Wände. Wer Ihnen einen nennt, sollte sagen können, woher er stammt.

Belegt ist dagegen, wie stark der Durchmesser und das Material zu Buche schlagen. Ein Bohrbetrieb für Stahlbeton veröffentlicht folgende Staffel: 40 bis 80 Euro für Ø 30 bis 50 Millimeter, 80 bis 180 Euro für Ø 80 bis 120 Millimeter, 150 bis 350 Euro für Ø 130 bis 200 Millimeter und 250 bis 600 Euro für Ø 200 bis 300 Millimeter, dazu 30 bis 80 Euro Anfahrt. Referenzfall der Liste ist eine 25 Zentimeter starke Stahlbetonwand. Eine Split-Anlage braucht davon nur die unterste bis zweite Stufe. Die teuren Zeilen betreffen andere Gewerke.

Verbreiteter Irrtum „Dicke Wand gleich teures Problem.“ In einem dokumentierten Altbau-Einbau (Jugendstilvilla von 1900, rund 36 Zentimeter Ziegelmauerwerk, Kernbohrung etwa 70 Millimeter) war die Bohrung ausdrücklich weniger aufwändig als erwartet: durch schrittweises Vorbohren ergaben sich saubere Bohrkanten und ein deutlich geringeres Risiko von Putzabplatzungen. Unterschätzt wurden in demselben Fall die Leitungsführung, der Biegeradius der Kupferleitungen und das nötige Gefälle für das Kondensat. Genau in dieser Reihenfolge sortiert sich das Thema auch in den Foren.

Das Material zählt mehr als das Alter. Für normales Mauerwerk werden rund 15 Minuten Bohrzeit genannt, für Stahlbeton 30 bis 45 Minuten; eine andere Quelle nennt 20 bis 30 Minuten im Nassverfahren. Beide Angaben stammen von Anbieterseiten ohne eigenen Beleg. Kritisch wird es an einer anderen Stelle: Geht die Bohrung durch ein tragendes Bauteil, ist nicht der Bohrpreis das Risiko, sondern die Freigabe. In einem Bauforum wird bei einer tragenden Stahlbetonstütze einhellig zum Statiker geraten, dazu die Armierung vorher zu orten und notfalls zehn bis fünfzehn Zentimeter auszuweichen. Ein Statikertermin ist kein Posten im Klimaangebot, sondern ein eigener Auftrag.

Der Leitungsweg: ab wann es nicht mehr am Geld liegt

Ein Neubau hat einen Installationsschacht. Ein Vorkriegsbau in der Regel nicht. Wo die Leitung im jüngeren Haus senkrecht durchs Gebäude läuft, muss sie im Altbau einen Weg suchen: durch Wandschlitze, in einem Kabelkanal auf dem Putz, für den sechs Zentimeter Breite genannt werden, oder außen an der Fassade entlang nach unten. Der Weg außen herum ist im Altbau der Regelfall und häufig die einzige Lösung, die niemandem den Putz aufreißt.

Dieser Umweg hat eine harte Grenze, die im gesamten geprüften Wettbewerbsumfeld nicht vorkommt. Die Installationsanleitung einer verbreiteten R32-Split-Baureihe nennt drei Werte: Bis zehn Meter Flüssigkeitsleitung ist kein zusätzliches Kältemittel nötig, darüber sind 20 Gramm je Meter nachzufüllen, und bei fünfzehn Metern ist die maximal zulässige Leitungslänge erreicht. Dazu kommt ein zweiter Grenzwert: höchstens zwölf Meter Höhenunterschied zwischen Innen- und Außengerät.

WIE WEIT DIE LEITUNG ZUM AUSSENGERÄT REICHEN DARF0 m2 m4 m6 m8 m10 m12 m14 m16 m18 mWerksfüllung reichtkein Zusatzkältemittel nötigNachfüllen nötig20 Gramm je Meter MehrlängeNicht zulässigGrenze der BaureiheWeg im SchachtInnen- und Außengerät fast übereinanderWeg außen um die Fassadezwei Geschosse abwärts, dann in den HofWerte der geprüften Daikin R32 Baureihe. Andere Baureihen haben andere Grenzen.
Ohne Installationsschacht wird aus einer Geldfrage eine Machbarkeitsfrage. Bis zehn Meter reicht die Werksfüllung, bis fünfzehn Meter lässt sich nachfüllen, darüber ist bei dieser Baureihe Schluss. Der Umweg außen um die Fassade, der im Altbau ohne Schacht oft der einzige Weg ist, verbraucht genau diese Reserve. Keine einzige der sieben geprüften Wettbewerberseiten nennt eine maximal zulässige Leitungslänge.

Die Rechnung dahinter ist eine Zeile: Bei fünfzehn Metern Leitung sind (15 − 10) × 20 Gramm = 100 Gramm Kältemittel nachzufüllen. Das ist Arbeitszeit und Material, aber kein Drama. Das Drama beginnt einen Meter später, denn dort endet nicht der Festpreis, sondern die Zulässigkeit. Wie weit die Werksfüllung bei anderen Herstellern reicht (die Spanne geht von drei bis vierzig Metern), steht im Beitrag darüber, wie weit eine Klimaanlage vorgefüllt ist.

Woher die Zahlen stammen Die zehn, fünfzehn und zwölf Meter sowie die 20 Gramm je Meter stehen in der Installateur-Referenz einer einzigen Daikin-R32-Baureihe. Sie sind kein Marktwert. Für Mitsubishi Electric, Panasonic, Samsung und LG wurden die Datenblätter für diesen Beitrag nicht geprüft. Maßgeblich ist immer das Datenblatt des Geräts, das bei Ihnen hängt. Und es sollte vor der Planung des Leitungswegs auf dem Tisch liegen, nicht danach.

Der zweite Grenzwert ist der, der im Altbau zuerst zuschlägt. Für die Deckenhöhe im Altbau werden drei bis vier Meter genannt. Rechnet man die Geschossdecke mit grob dreißig Zentimetern hinzu, liegt ein Geschoss bei 3,3 bis 4,3 Metern. Bei 3,8 Metern je Geschoss liegt der Boden des dritten Obergeschosses rund 11,4 Meter über dem Hof; ein Innengerät, das dort in gut zwei Metern Höhe hängt, sitzt damit rund 13,6 Meter über einem Außengerät im Hof. Das ist mehr, als die geprüfte Baureihe zulässt. Dieselbe Etagenzahl bleibt in einem Haus mit üblichen Raumhöhen deutlich unter der Grenze. Die hohen Decken des Altbaus sind also nicht nur ein Kühllastthema, sondern auch ein Grund, warum das Außengerät nicht unbedingt im Hof stehen kann.

Praktisch Schreiten Sie den geplanten Weg vom Innengerät zum Außengerät ab, bevor der erste Betrieb kommt, und notieren Sie beides: die Länge in Metern und den Höhenunterschied. Zwei Zahlen auf einem Zettel. Sie entscheiden darüber, ob der Standort funktioniert, und sie gehören in jedes Angebot als eigene Zeile.

Der Strom: der größte Posten, über den kaum jemand schreibt

Ein Außengerät braucht in aller Regel einen eigenen, abgesicherten Stromkreis. Ob der vorhandene Zählerschrank das hergibt, entscheidet sich an zwei Fragen: Sind noch freie Plätze für einen Sicherungsautomaten da, und gibt es einen FI-Schutzschalter?

Kurz erklärt Ein FI-Schutzschalter, in Datenblättern auch RCD genannt, vergleicht den Strom, der in einen Stromkreis hineinfließt, mit dem, der zurückkommt. Fehlt etwas, weil es über einen Menschen oder über feuchtes Mauerwerk abfließt, schaltet er in Sekundenbruchteilen ab. Alte Verteilungen aus der Zeit vor dieser Technik haben ihn nicht.

Für den Fall, dass die Verteilung erneuert werden muss, gibt es eine belastbare Zahl. Ein Elektrobetrieb veröffentlicht eine Preiseinordnung für das Erneuern von Sicherungskasten und Unterverteilung: 800 bis 2.500 Euro insgesamt, davon 800 bis 1.500 Euro in Wohnungen und 1.200 bis 2.500 Euro in Häusern und Altbauten. Der Betrieb weist die Zusammensetzung mit aus: 45 bis 60 Prozent Arbeitszeit, 25 bis 35 Prozent Material, 5 bis 10 Prozent Messung und Dokumentation.

Diese Aufteilung erklärt, warum ausgerechnet der Altbau am oberen Ende landet. Der größte Block ist die Arbeitszeit, und die wächst mit den Wegen: langer Weg vom Keller nach oben, alte Leitungen, die dokumentiert werden müssen, und ein Bestand, in dem sich nicht alles so verlegen lässt wie geplant. Das Material ist in beiden Fällen ähnlich teuer.

DIE ALTBAU-KOSTENTREIBER NACH IHRER OBERGRENZE SORTIERTNeue Unterverteilung im Haus1.200 bis 2.500 € · Elektrobetrieb, belegt2.500 €Kernbohrung Ø 200 bis 300 mm250 bis 600 € · Bohrbetrieb, Stahlbeton600 €Altbau-Zuschlag aus dem Netz200 bis 500 € · Anbieter, ohne Herleitung500 €Kernbohrung Ø 130 bis 200 mm150 bis 350 € · Bohrbetrieb, Stahlbeton350 €Aufschlag für Massivbeton80 bis 200 € · Ratgeberangabe ohne Beleg200 €Anfahrt des Bohrbetriebs30 bis 80 € · Bohrbetrieb, je Baustelle80 €Balkenlänge = Obergrenze der belegten Spanne. Vier Werte aus Preislisten, zwei aus Ratgebern.
Der größte Einzelposten ist nicht die Wand, sondern der Strom. Die öffentliche Diskussion dreht sich um dicke Mauern. Der Tausch der Unterverteilung übersteigt aber jede Bohrposition um ein Mehrfaches und liegt allein schon über dem gesamten Zuschlag, den die einzige bezifferte Anbieterseite für den Altbau nennt. Fünf von sechs geprüften Seiten erwähnen den Zählerschrank überhaupt nicht.

Damit steht das Thema anders da, als es im Netz erzählt wird. Die Bohrung durch die dicke Wand ist der sichtbare Punkt, aber sie ist nicht der teure. Fünf von sechs gelesenen Wettbewerberseiten erwähnen den Zählerschrank überhaupt nicht; die sechste nennt nur, dass bis 3,5 Kilowatt 230 Volt mit 16 Ampere genügen und es darüber 400 Volt braucht.

Was hier nicht steht Was ein einzelner zusätzlicher Stromkreis ohne kompletten Tausch der Verteilung kostet, also Leitung, Automat und gegebenenfalls FI, ließ sich in keiner Quelle belegen; die geprüfte Preisliste weist keine Einzelpositionen aus. Ebenfalls unbelegt blieben die Kosten einer Kondensatpumpe samt Einbau und die Kosten einer Gerüststellung. Diese drei Positionen existieren, ihr Preis ist öffentlich nicht dokumentiert. Wer sie Ihnen pauschal nennt, sollte sie aufschlüsseln können. Welche Posten in einem Angebot regelmäßig fehlen, steht im Beitrag über die versteckten Kosten einer Klimaanlage.

Denkmalschutz und was an der Fassade erlaubt ist

Hier liegt die größte Lücke des gesamten Wettbewerbsumfelds. Drei der gelesenen Seiten führen ein Kapitel oder einen Abschnitt zum Denkmalschutz. Keine einzige nennt ein Denkmalschutzgesetz. Dabei ist die Rechtslage der entscheidende Punkt, denn sie entscheidet nicht über einen Preis, sondern über die Zulässigkeit.

Denkmalschutz ist Ländersache. Für diesen Beitrag ließ sich ein Landesgesetz im Wortlaut prüfen, das bayerische. Dort ist erlaubnispflichtig, wer „Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen“ will. Entscheidend ist aber eine zweite, weniger bekannte Nummer derselben Vorschrift: Eine Erlaubnis braucht auch, wer „in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann“. Ihr eigenes Haus muss also gar kein Denkmal sein. Es genügt, dass das Nachbarhaus eines ist und Ihr Außengerät auf dessen Erscheinungsbild wirkt.

DREI SCHUTZSTUFEN, DREI VERSCHIEDENE ANTWORTENAltbau ohne Statusdie große MehrheitDenkmalerlaubnisneinZuständigSie selbstDas bremstBauordnungkein DenkmalzuschlagErhaltungssatzungauch GestaltungssatzungDenkmalerlaubnisneinZuständigdie GemeindeDas bremstFassadenbildSatzung vorher lesenBaudenkmalauch: Nachbarhaus ist einesDenkmalerlaubnisjaZuständigDenkmalamtDas bremstAnsichtsschutzArt. 6 BayDSchGBeispiel Bayern, Stand 1. Mai 2026. Nur dieses Landesgesetz ließ sich im Wortlaut prüfen.
Nicht das Baujahr entscheidet, sondern der Schutzstatus des Gebäudes. Und der Status kann auch am Nachbarhaus hängen: Nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz braucht schon eine Erlaubnis, wer „in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten“ will, sofern sich das auf Bestand oder Erscheinungsbild auswirken kann. Keine der sieben geprüften Wettbewerberseiten nennt überhaupt ein Denkmalschutzgesetz.
Was für andere Bundesländer gilt Der zitierte Wortlaut stammt aus dem bayerischen Denkmalschutzgesetz, Geltungsstand 1. Mai 2026. In jedem Bundesland gilt ein eigenes Gesetz mit abweichenden Formulierungen. Ein zweites Landesgesetz ließ sich für diesen Beitrag nicht im Volltext abrufen und wird deshalb nicht behauptet. Prüfen Sie das Gesetz Ihres Landes oder fragen Sie bei der unteren Denkmalschutzbehörde Ihrer Kommune nach: Der Anruf ist kostenlos, der Bescheid dauert.

Ein Schutzstatus unterhalb der Denkmaleigenschaft wird noch seltener erwähnt: die Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung. Sie ist kein Denkmalrecht, sondern kommunales Baurecht und regelt, wie eine Straßenfassade auszusehen hat. Für eine Klimaanlage bedeutet das in der Praxis dasselbe: Das Außengerät gehört nicht an die Straßenseite.

Und genau hier schließt sich der Kreis zum vorigen Abschnitt. Wenn die Straßenfassade ausfällt, bleibt der Hof. Der Weg vom Innengerät in den Hof ist länger als der Weg an die nächstgelegene Wand, und im Altbau ohne Schacht führt er außen um das Gebäude herum. Die Fassadenauflage kostet Sie nicht in erster Linie Gebühren, sie kostet Sie Leitungsmeter. Das ist der Zusammenhang, den keine der geprüften Seiten herstellt.

Zu Asbest bleibt dieser Beitrag stumm. In Gebäuden bestimmter Baujahre kann er in Bauteilen stecken, die eine Bohrung berührt, und dann gelten besondere Verfahren. Die einschlägige Technische Regel ließ sich für diesen Beitrag nicht im Original abrufen. Deshalb steht hier weder eine Zahl noch eine Rechtsaussage dazu, nur der Hinweis, das Baujahr und den Bauteilaufbau vor dem Bohren mit dem Betrieb zu klären.

Ist Ihr Altbau ein einfacher oder ein teurer Fall?

Alle vier Kostentreiber lassen sich vor dem ersten Angebot selbst prüfen. Dafür braucht es keinen Fachmann, sondern einen Zollstock, eine Taschenlampe und einen Anruf bei der Gemeinde.

IST IHR ALTBAU EIN EINFACHER ODER EIN TEURER FALL?Ihr Haus ist kein Baudenkmal und steht neben keinem?jaDie Außenwand ist an der Bohrstelle dünner als 30 cm?jaDer Weg zum Außengerät bleibt unter zehn Metern?jaDer Sicherungskasten hat freie Plätze und einen FI?jaDas Kondenswasser läuft mit Gefälle nach draußen?jaFünfmal ja: der einfache AltbaufallAufschlag in der Größenordnung, die im Netz steht: 200 bis 500 Euro.einmal nein?Dann wird esteurerJedes Nein triffteine anderePosition. Frage 2und 3 kostenBohrzeit undLeitungsmeter.Frage 4 kostet ammeisten: 1.200 bis2.500 Euro für eineneueUnterverteilung.Ein Nein bei Frage1 ist kein Preis,sondern ein Terminbei derDenkmalbehörde, undein Terminrisikolässt sich nichtpauschal beziffern.
Fünf Fragen, die Sie ohne Fachmann beantworten können. Vier davon lassen sich mit einem Zollstock, einem Blick in den Sicherungskasten und einem Anruf bei der Gemeinde klären. Wer sie vorher beantwortet, liest ein Angebot anders und erkennt, ob der Betrieb dieselben Punkte gesehen hat.

Die Wandstärke messen Sie am ehrlichsten in der Fensterlaibung: von der Innenkante des Rahmens bis zur Außenkante des Mauerwerks. Der Wert ist nicht exakt, weil Putz und Fenster dazwischenliegen, aber er beantwortet die entscheidende Frage: dreißig Zentimeter oder mehr. Den Sicherungskasten fotografieren Sie einfach; ob freie Plätze und ein FI vorhanden sind, sieht eine Elektrofachkraft auf dem Bild in Sekunden.

Der verbreitete Irrtum „Ein Angebot für den Altbau ist eben etwas teurer.“ Das führt in die Irre, weil es die beiden Fälle zusammenwirft. Ein Altbau ohne Schutzstatus, mit erreichbarem Außengerät und brauchbarer Verteilung liegt nah am Normalfall. Ein Altbau mit Denkmalstatus, ohne freien Sicherungsplatz und mit dreizehn Metern Leitungsweg ist kein „etwas teurerer“ Fall, sondern ein anderer Auftrag, mit einem zweiten Gewerk und einer Behörde darin.

Was Sie vor dem Angebot festhalten sollten

Fünf Angaben genügen, damit ein Betrieb sauber kalkulieren kann, und damit Sie erkennen, ob er es getan hat.

  • Die Wandstärke, gemessen und nicht geschätzt. Über dreißig Zentimeter fällt die Bohrung aus dem einzigen veröffentlichten Festpreis. Ein Angebot, das die Wandstärke nicht nennt, hat sie auch nicht kalkuliert.
  • Die Leitungslänge in Metern und der Höhenunterschied. Beide gehören als eigene Zeile ins Angebot, weil beide Herstellergrenzen haben. Fehlen sie, fehlt die Prüfung, ob die Anlage überhaupt zulässig ist.
  • Der Zustand der Unterverteilung. Freie Plätze, FI vorhanden, ja oder nein. Steht im Angebot „Elektro bauseits“, ist der größte Posten nicht enthalten.
  • Der Schutzstatus des Gebäudes und der Nachbargebäude. Eine Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde vor dem Angebot ist billiger als ein Rückbau danach.
  • Der Weg des Kondenswassers. Mit Gefälle oder mit Pumpe: Das entscheidet über eine eigene Position, die in vielen Angeboten fehlt.

Zur Förderung in einem Absatz, weil im Feld drei einander widersprechende Aussagen stehen. Eine reine Kühlanlage ist keine Heizung und deshalb nicht Gegenstand der Heizungsförderung. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe kann grundsätzlich gefördert werden: Im ersten Halbjahr 2024 waren 26,8 Prozent der geförderten Wärmepumpen Luft-Luft-Geräte, was die im Feld zu findende Aussage „es gibt hier keine Ausnahmen“ widerlegt. Welche Sätze seit dem 21. Juli 2026 gelten und was sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 geändert hat, steht im Beitrag darüber, was seit dem 21. Juli 2026 gefördert wird. Bemerkenswert am Rande: Keine der sieben geprüften Seiten nennt eines dieser beiden Daten, obwohl vier von ihnen „2026“ im Titel führen.

Bleibt der Steuerabzug für Handwerkerleistungen. Die im Feld kursierende Angabe lautet 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr; sie stammt hier aus einer Ratgeberquelle, nicht aus dem Gesetzestext. Maßgeblich ist der Wortlaut des Gesetzes, und die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen und überwiesen sein. Für den Altbau ist das insofern relevant, als der Arbeitsanteil hier höher liegt als anderswo. Es ist die Wand, die Zeit kostet, nicht das Gerät.

Häufige Fragen

Für den Aufschlag gegenüber einem jüngeren Gebäude nennt genau eine von sieben geprüften Seiten eine Summe: 200 bis 500 Euro für dickere Durchbrüche und längere Leitungswege, ohne Herleitung. Dieser Wert deckt den einfachen Fall ab. Kommt der Elektroanschluss dazu, liegt allein der Tausch der Unterverteilung nach der Preiseinordnung eines Elektrobetriebs bei 1.200 bis 2.500 Euro im Haus. Den Grundpreis der Anlage selbst verändert das Baujahr nicht.
In den meisten Fällen ja. Zwei Dinge können es verhindern: ein Denkmalstatus, der das Außengerät an der vorgesehenen Fassade ausschließt, und eine Leitungslänge über der Herstellergrenze. Bei der für diesen Beitrag geprüften Baureihe liegt diese Grenze bei 15 Metern Leitungslänge und 12 Metern Höhenunterschied. Beide Werte gelten für diese eine Baureihe; das Datenblatt Ihres Geräts kann abweichen.
Das hängt am Schutzstatus, nicht am Baujahr. Bei einem eingetragenen Baudenkmal ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz gilt das auch, wenn Sie in der Nähe eines Baudenkmals eine Anlage errichten und sich das auf dessen Bestand oder Erscheinungsbild auswirken kann. Das Nachbarhaus genügt also. Denkmalschutz ist Ländersache, prüfen Sie das Gesetz Ihres Bundeslands.
Meist nicht durch das Haus, weil ein Installationsschacht fehlt. Übrig bleiben drei Wege: ein Kabelkanal auf dem Putz, für den sechs Zentimeter Breite genannt werden, das Einschlitzen und Wiederverputzen, oder die Führung außen an der Fassade entlang. Der Weg außen herum ist im Altbau der Regelfall, und er verbraucht genau die Leitungslänge, die der Hersteller begrenzt.
Nein, aber die Ausschlussgründe sind andere als vermutet. Eine dicke Wand ist keiner: In einem dokumentierten Einbau in 36 Zentimeter Ziegelmauerwerk war die Bohrung weniger aufwändig als erwartet. Ausschließen können ein Denkmalstatus, ein tragendes Bauteil ohne Freigabe durch einen Statiker und ein Leitungsweg über der Herstellergrenze.
Nur, wenn er keinen freien Platz für einen Sicherungsautomaten und keinen FI-Schutzschalter hat. Dann wird daraus ein eigenes Gewerk. Ein Elektrobetrieb ordnet das Erneuern der Unterverteilung mit 1.200 bis 2.500 Euro in Häusern und Altbauten und 800 bis 1.500 Euro in Wohnungen ein; der größte Anteil davon ist Arbeitszeit. Was ein einzelner zusätzlicher Stromkreis ohne Komplettausch kostet, ist öffentlich nicht beziffert.
Oliver Takens
Wer das geschrieben hat

Oliver Takens

Entwickelt KlimaCraft, eine Branchensoftware für Kälte- und Klimatechnik, und sieht dort täglich, woran Aufträge in der Praxis hängen. Schreibt hier für Leute, die keine Kältetechniker sind und auch keine werden wollen.

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Stand: 25. August 2026 · Quellen: Veröffentlichte Preisliste eines Kernbohrbetriebs für Mauerwerk (abluftbohrungen.de, Kernbohrservice Thorsten Lehr) · Preisstaffel eines Bohrbetriebs für Stahlbeton (fidan-beton.de, 2025) · Preiseinordnung eines Elektrobetriebs für Sicherungskasten und Unterverteilung (ebelektrotechnik.de, 30.07.2026) · Daikin Installateur-Referenz RXP-L/ARXP-L/RXF-A für Leitungslänge, Nachfüllmenge und Höhenunterschied · Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Geltungsstand 01.05.2026 · Ratgeber- und Anbieterangaben von klima-zentrale.de, danyon.de, autarkinnovations.com, heizcenter.de, wallraff.ms und kaeltetechnik-baranowski.de für Wandstärken, Bohrdauer und den genannten Altbau-Zuschlag · Praxisbericht eines Altbau-Einbaus auf commaik.de (27.06.2026) · Diskussion zur Bohrung in tragendem Stahlbeton auf bauexpertenforum.de · KfW-Merkblatt 458 und GModG für den Förder- und Rechtsstand · FGK-Anteil der Luft-Luft-Wärmepumpen an der Förderung, 1. Halbjahr 2024