Die kurze Antwort
Ja, ein Altbau wird teurer. Nur: Fast niemand sagt, um wie viel. In sieben geprüften Seiten zum Thema nennt genau eine einen Altbau-Zuschlag als Summe, nämlich 200 bis 500 Euro für dickere Durchbrüche, längere Leitungswege und aufwändigere Montage. Woraus dieser Betrag besteht, steht dort nicht.
Die Zahl ist nicht falsch, aber sie beschreibt nur den einfachen Fall. Sie enthält erkennbar keinen Elektroanschluss. Und genau der ist der größte belegbare Einzelposten: Eine neue Unterverteilung kostet in Häusern und Altbauten nach der Preiseinordnung eines Elektrobetriebs 1.200 bis 2.500 Euro, also ein Mehrfaches des gesamten Altbau-Zuschlags, den das Netz kennt.
Was am Altbau anders ist als am Nachkriegsbau
„Altbau“ ist kein Rechtsbegriff. Es gibt keine Jahreszahl, ab der ein Haus dazugehört, und deshalb streuen die Angaben im Netz so stark: Wandstärken von 30 bis 80 Zentimetern stehen nebeneinander, weil manche Seiten die Gründerzeit meinen und andere alles bis in die 1970er Jahre. Dieser Beitrag nimmt als Bezugsfall das Gebäude vor dem Zweiten Weltkrieg, weil sich dort vier Merkmale bündeln, die ein Nachkriegsbau so nicht hat.
Diese vier Merkmale sind der ganze Unterschied. Der Schutzstatus entscheidet, ob Sie überhaupt frei über die Fassade verfügen. Die Wandstärke entscheidet, ob die Bohrung noch in einen Listenpreis passt. Der fehlende Installationsschacht entscheidet über den Leitungsweg und in Grenzfällen darüber, ob die Anlage technisch überhaupt zulässig ist. Und die Elektroinstallation entscheidet, ob ein zweites Gewerk dazukommt.
Zwei Themen bleiben hier bewusst außen vor. Die laufenden Kosten und die Frage, ob sich dieselbe Anlage im Winter zum Heizen nutzen lässt, stehen im Beitrag darüber, wie das Heizen im Altbau funktioniert. Und alle Positionen, die schlicht daran hängen, dass das Haus bewohnt und fertig ist, stehen im Nachrüstbeitrag. Hier geht es nur um den Aufschlag auf diesen Aufschlag.
Die Wand: wo der Festpreis der Bohrfirma aufhört
Für eine Split-Anlage muss ein Loch durch die Außenwand. Die beiden Kupferleitungen, das Steuerkabel und meist der Kondensatschlauch laufen hindurch; üblich sind 60 bis 70 Millimeter Durchmesser. Gebohrt wird mit einer Diamantkrone, meist im Nassverfahren, damit die Wand nicht erschüttert wird.
Interessant ist nicht der Vorgang, sondern eine Zeile in der veröffentlichten Preisliste eines Kernbohrbetriebs. Dort kostet eine Bohrung durch Mauerwerk 170 Euro, wörtlich „bis zu einem Durchmesser von maximal 160mm und bis zu einer Wandstärke von 300mm“. Dreihundert Millimeter. Das ist genau die Grenze, an der der Altbau anfängt.
Damit steht der wichtigste Satz dieses Abschnitts fest: Für einen großen Teil der Altbau-Außenwände gibt es gar keinen Listenpreis. Was der Betrieb stattdessen berechnet, ist Verhandlungssache und hängt am Aufmaß. Ob Sie überhaupt einen Festpreis bekommen sollten oder besser Einheitspreise vereinbaren, ist eine eigene Frage. Sie steht im Beitrag über Pauschalpreis oder Einheitspreis.
Belegt ist dagegen, wie stark der Durchmesser und das Material zu Buche schlagen. Ein Bohrbetrieb für Stahlbeton veröffentlicht folgende Staffel: 40 bis 80 Euro für Ø 30 bis 50 Millimeter, 80 bis 180 Euro für Ø 80 bis 120 Millimeter, 150 bis 350 Euro für Ø 130 bis 200 Millimeter und 250 bis 600 Euro für Ø 200 bis 300 Millimeter, dazu 30 bis 80 Euro Anfahrt. Referenzfall der Liste ist eine 25 Zentimeter starke Stahlbetonwand. Eine Split-Anlage braucht davon nur die unterste bis zweite Stufe. Die teuren Zeilen betreffen andere Gewerke.
Das Material zählt mehr als das Alter. Für normales Mauerwerk werden rund 15 Minuten Bohrzeit genannt, für Stahlbeton 30 bis 45 Minuten; eine andere Quelle nennt 20 bis 30 Minuten im Nassverfahren. Beide Angaben stammen von Anbieterseiten ohne eigenen Beleg. Kritisch wird es an einer anderen Stelle: Geht die Bohrung durch ein tragendes Bauteil, ist nicht der Bohrpreis das Risiko, sondern die Freigabe. In einem Bauforum wird bei einer tragenden Stahlbetonstütze einhellig zum Statiker geraten, dazu die Armierung vorher zu orten und notfalls zehn bis fünfzehn Zentimeter auszuweichen. Ein Statikertermin ist kein Posten im Klimaangebot, sondern ein eigener Auftrag.
Der Leitungsweg: ab wann es nicht mehr am Geld liegt
Ein Neubau hat einen Installationsschacht. Ein Vorkriegsbau in der Regel nicht. Wo die Leitung im jüngeren Haus senkrecht durchs Gebäude läuft, muss sie im Altbau einen Weg suchen: durch Wandschlitze, in einem Kabelkanal auf dem Putz, für den sechs Zentimeter Breite genannt werden, oder außen an der Fassade entlang nach unten. Der Weg außen herum ist im Altbau der Regelfall und häufig die einzige Lösung, die niemandem den Putz aufreißt.
Dieser Umweg hat eine harte Grenze, die im gesamten geprüften Wettbewerbsumfeld nicht vorkommt. Die Installationsanleitung einer verbreiteten R32-Split-Baureihe nennt drei Werte: Bis zehn Meter Flüssigkeitsleitung ist kein zusätzliches Kältemittel nötig, darüber sind 20 Gramm je Meter nachzufüllen, und bei fünfzehn Metern ist die maximal zulässige Leitungslänge erreicht. Dazu kommt ein zweiter Grenzwert: höchstens zwölf Meter Höhenunterschied zwischen Innen- und Außengerät.
Die Rechnung dahinter ist eine Zeile: Bei fünfzehn Metern Leitung sind (15 − 10) × 20 Gramm = 100 Gramm Kältemittel nachzufüllen. Das ist Arbeitszeit und Material, aber kein Drama. Das Drama beginnt einen Meter später, denn dort endet nicht der Festpreis, sondern die Zulässigkeit. Wie weit die Werksfüllung bei anderen Herstellern reicht (die Spanne geht von drei bis vierzig Metern), steht im Beitrag darüber, wie weit eine Klimaanlage vorgefüllt ist.
Der zweite Grenzwert ist der, der im Altbau zuerst zuschlägt. Für die Deckenhöhe im Altbau werden drei bis vier Meter genannt. Rechnet man die Geschossdecke mit grob dreißig Zentimetern hinzu, liegt ein Geschoss bei 3,3 bis 4,3 Metern. Bei 3,8 Metern je Geschoss liegt der Boden des dritten Obergeschosses rund 11,4 Meter über dem Hof; ein Innengerät, das dort in gut zwei Metern Höhe hängt, sitzt damit rund 13,6 Meter über einem Außengerät im Hof. Das ist mehr, als die geprüfte Baureihe zulässt. Dieselbe Etagenzahl bleibt in einem Haus mit üblichen Raumhöhen deutlich unter der Grenze. Die hohen Decken des Altbaus sind also nicht nur ein Kühllastthema, sondern auch ein Grund, warum das Außengerät nicht unbedingt im Hof stehen kann.
Der Strom: der größte Posten, über den kaum jemand schreibt
Ein Außengerät braucht in aller Regel einen eigenen, abgesicherten Stromkreis. Ob der vorhandene Zählerschrank das hergibt, entscheidet sich an zwei Fragen: Sind noch freie Plätze für einen Sicherungsautomaten da, und gibt es einen FI-Schutzschalter?
Für den Fall, dass die Verteilung erneuert werden muss, gibt es eine belastbare Zahl. Ein Elektrobetrieb veröffentlicht eine Preiseinordnung für das Erneuern von Sicherungskasten und Unterverteilung: 800 bis 2.500 Euro insgesamt, davon 800 bis 1.500 Euro in Wohnungen und 1.200 bis 2.500 Euro in Häusern und Altbauten. Der Betrieb weist die Zusammensetzung mit aus: 45 bis 60 Prozent Arbeitszeit, 25 bis 35 Prozent Material, 5 bis 10 Prozent Messung und Dokumentation.
Diese Aufteilung erklärt, warum ausgerechnet der Altbau am oberen Ende landet. Der größte Block ist die Arbeitszeit, und die wächst mit den Wegen: langer Weg vom Keller nach oben, alte Leitungen, die dokumentiert werden müssen, und ein Bestand, in dem sich nicht alles so verlegen lässt wie geplant. Das Material ist in beiden Fällen ähnlich teuer.
Damit steht das Thema anders da, als es im Netz erzählt wird. Die Bohrung durch die dicke Wand ist der sichtbare Punkt, aber sie ist nicht der teure. Fünf von sechs gelesenen Wettbewerberseiten erwähnen den Zählerschrank überhaupt nicht; die sechste nennt nur, dass bis 3,5 Kilowatt 230 Volt mit 16 Ampere genügen und es darüber 400 Volt braucht.
Denkmalschutz und was an der Fassade erlaubt ist
Hier liegt die größte Lücke des gesamten Wettbewerbsumfelds. Drei der gelesenen Seiten führen ein Kapitel oder einen Abschnitt zum Denkmalschutz. Keine einzige nennt ein Denkmalschutzgesetz. Dabei ist die Rechtslage der entscheidende Punkt, denn sie entscheidet nicht über einen Preis, sondern über die Zulässigkeit.
Denkmalschutz ist Ländersache. Für diesen Beitrag ließ sich ein Landesgesetz im Wortlaut prüfen, das bayerische. Dort ist erlaubnispflichtig, wer „Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen“ will. Entscheidend ist aber eine zweite, weniger bekannte Nummer derselben Vorschrift: Eine Erlaubnis braucht auch, wer „in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann“. Ihr eigenes Haus muss also gar kein Denkmal sein. Es genügt, dass das Nachbarhaus eines ist und Ihr Außengerät auf dessen Erscheinungsbild wirkt.
Ein Schutzstatus unterhalb der Denkmaleigenschaft wird noch seltener erwähnt: die Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung. Sie ist kein Denkmalrecht, sondern kommunales Baurecht und regelt, wie eine Straßenfassade auszusehen hat. Für eine Klimaanlage bedeutet das in der Praxis dasselbe: Das Außengerät gehört nicht an die Straßenseite.
Und genau hier schließt sich der Kreis zum vorigen Abschnitt. Wenn die Straßenfassade ausfällt, bleibt der Hof. Der Weg vom Innengerät in den Hof ist länger als der Weg an die nächstgelegene Wand, und im Altbau ohne Schacht führt er außen um das Gebäude herum. Die Fassadenauflage kostet Sie nicht in erster Linie Gebühren, sie kostet Sie Leitungsmeter. Das ist der Zusammenhang, den keine der geprüften Seiten herstellt.
Zu Asbest bleibt dieser Beitrag stumm. In Gebäuden bestimmter Baujahre kann er in Bauteilen stecken, die eine Bohrung berührt, und dann gelten besondere Verfahren. Die einschlägige Technische Regel ließ sich für diesen Beitrag nicht im Original abrufen. Deshalb steht hier weder eine Zahl noch eine Rechtsaussage dazu, nur der Hinweis, das Baujahr und den Bauteilaufbau vor dem Bohren mit dem Betrieb zu klären.
Ist Ihr Altbau ein einfacher oder ein teurer Fall?
Alle vier Kostentreiber lassen sich vor dem ersten Angebot selbst prüfen. Dafür braucht es keinen Fachmann, sondern einen Zollstock, eine Taschenlampe und einen Anruf bei der Gemeinde.
Die Wandstärke messen Sie am ehrlichsten in der Fensterlaibung: von der Innenkante des Rahmens bis zur Außenkante des Mauerwerks. Der Wert ist nicht exakt, weil Putz und Fenster dazwischenliegen, aber er beantwortet die entscheidende Frage: dreißig Zentimeter oder mehr. Den Sicherungskasten fotografieren Sie einfach; ob freie Plätze und ein FI vorhanden sind, sieht eine Elektrofachkraft auf dem Bild in Sekunden.
Was Sie vor dem Angebot festhalten sollten
Fünf Angaben genügen, damit ein Betrieb sauber kalkulieren kann, und damit Sie erkennen, ob er es getan hat.
- Die Wandstärke, gemessen und nicht geschätzt. Über dreißig Zentimeter fällt die Bohrung aus dem einzigen veröffentlichten Festpreis. Ein Angebot, das die Wandstärke nicht nennt, hat sie auch nicht kalkuliert.
- Die Leitungslänge in Metern und der Höhenunterschied. Beide gehören als eigene Zeile ins Angebot, weil beide Herstellergrenzen haben. Fehlen sie, fehlt die Prüfung, ob die Anlage überhaupt zulässig ist.
- Der Zustand der Unterverteilung. Freie Plätze, FI vorhanden, ja oder nein. Steht im Angebot „Elektro bauseits“, ist der größte Posten nicht enthalten.
- Der Schutzstatus des Gebäudes und der Nachbargebäude. Eine Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde vor dem Angebot ist billiger als ein Rückbau danach.
- Der Weg des Kondenswassers. Mit Gefälle oder mit Pumpe: Das entscheidet über eine eigene Position, die in vielen Angeboten fehlt.
Zur Förderung in einem Absatz, weil im Feld drei einander widersprechende Aussagen stehen. Eine reine Kühlanlage ist keine Heizung und deshalb nicht Gegenstand der Heizungsförderung. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe kann grundsätzlich gefördert werden: Im ersten Halbjahr 2024 waren 26,8 Prozent der geförderten Wärmepumpen Luft-Luft-Geräte, was die im Feld zu findende Aussage „es gibt hier keine Ausnahmen“ widerlegt. Welche Sätze seit dem 21. Juli 2026 gelten und was sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 geändert hat, steht im Beitrag darüber, was seit dem 21. Juli 2026 gefördert wird. Bemerkenswert am Rande: Keine der sieben geprüften Seiten nennt eines dieser beiden Daten, obwohl vier von ihnen „2026“ im Titel führen.
Bleibt der Steuerabzug für Handwerkerleistungen. Die im Feld kursierende Angabe lautet 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr; sie stammt hier aus einer Ratgeberquelle, nicht aus dem Gesetzestext. Maßgeblich ist der Wortlaut des Gesetzes, und die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen und überwiesen sein. Für den Altbau ist das insofern relevant, als der Arbeitsanteil hier höher liegt als anderswo. Es ist die Wand, die Zeit kostet, nicht das Gerät.
Häufige Fragen
Sie haben schon ein Angebot für Ihren Altbau?
Woran Sie erkennen, ob es realistisch kalkuliert ist, welche Positionen fehlen dürfen und welche nicht.
Angebot prüfenStand: 25. August 2026 · Quellen: Veröffentlichte Preisliste eines Kernbohrbetriebs für Mauerwerk (abluftbohrungen.de, Kernbohrservice Thorsten Lehr) · Preisstaffel eines Bohrbetriebs für Stahlbeton (fidan-beton.de, 2025) · Preiseinordnung eines Elektrobetriebs für Sicherungskasten und Unterverteilung (ebelektrotechnik.de, 30.07.2026) · Daikin Installateur-Referenz RXP-L/ARXP-L/RXF-A für Leitungslänge, Nachfüllmenge und Höhenunterschied · Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Geltungsstand 01.05.2026 · Ratgeber- und Anbieterangaben von klima-zentrale.de, danyon.de, autarkinnovations.com, heizcenter.de, wallraff.ms und kaeltetechnik-baranowski.de für Wandstärken, Bohrdauer und den genannten Altbau-Zuschlag · Praxisbericht eines Altbau-Einbaus auf commaik.de (27.06.2026) · Diskussion zur Bohrung in tragendem Stahlbeton auf bauexpertenforum.de · KfW-Merkblatt 458 und GModG für den Förder- und Rechtsstand · FGK-Anteil der Luft-Luft-Wärmepumpen an der Förderung, 1. Halbjahr 2024
